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Martina Jost

AfD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Unser Antrag bezieht sich auf die Sächsischen Staatstheater, also die Staatsbetriebe Sächsische Staatsoper und Staatsschauspiel. Im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt ist ein immenser Aufwuchs bei den laufenden Zwecken vorgesehen. Gegenüber 2020 sollen 2021 bereits 5,7 Millionen Euro mehr fließen. Ein weiterer Punkt, den wir kritisieren, ist, dass 2021 rund 8,8 Millionen Euro mehr ausgegeben werden sollen. Wir haben uns natürlich aufschlüsseln lassen, um was es sich bei diesem Aufwuchs im Einzelnen handelt. Unter anderem soll Geld für die Tarifsteigerungen sowie für zunehmende Kosten des Onlinevertriebs fließen. Diese Punkte können wir nachvollziehen. Gerade der Onlinevertrieb stellt für die Kultureinrichtungen wegen der Kreditkartengebühren ein Problem dar. Ein anderer Punkt betrifft die Liquiditätsmaßnahmen in Höhe von 2,559 Millionen jährlich. Hier setzen unsere Kritik und Kürzungen an. Gerade in Zeiten erneuter Staatsverschuldung sollten staatliche Einrichtungen in erster Linie intern prüfen, wo es Sparpotenziale gibt und auf diese Weise Liquidität herstellen. Von diesem Problem sind auch andere private Unternehmen im Freistaat Sachsen betroffen, und diese müssen das sowieso aufgrund der Coronakrise tun und Einbußen hinnehmen. Warum sollte diese Regel nicht auch für einen Staatsbetrieb gelten? Ein weiterer Punkt, den wir kritisieren, ist der Stellenaufwuchs im Staatsschauspiel. Hier sind ab dem Jahr 2021 zwei neue Stellen für das sogenannte Montagscafé eingeplant. Beim Projekt Montagscafé handelt es sich um ein Integrationsprojekt für Flüchtlinge. Laut Eigenbeschreibung sollen dort Bürger(innen) zusammenkommen und sich – Zitat – „mit Migration und Kultur nicht nur theoretisch befassen, sondern das auch leben“. Dazu gehören ein Frauencafé sowie Kinderbetreuung usw. Das sei zum Thema Veränderung der Stadt durch Migration gesagt. Nun können wir uns trefflich darüber streiten, ob solche Projekte in ein Theater gehören. Uns geht es um etwas viel Grundsätzlicheres. Worin besteht die Aufgabe eines Theaters? – Nach unserer Auffassung sicherlich nicht darin, Integrationsprojekte wie diese durchzuführen. Das Theater sollte sich seiner Kernaufgabe widmen, und diese besteht nicht in Integrationsworkshops, sondern darin, qualitativ hochwertige Aufführungen auf die Bühne zu stellen. Wir beantragen daher die Mittelstreichung in Höhe von 2,659 Millionen Euro jährlich. Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Das war die Einbringung von Kollegin Jost. – Nun am Mikrofon Herr Kollege Richter, bitte schön.

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