Sabine Friedel
Können Sie zuhören?) und selbstverständlich muss ein Antrag, der die hier definierten Förderbedingungen erfüllt, dann auch positiv beschieden werden. Der Landtag, Herr Wippel, hat eine ganz andere Aufgabe: Wir definieren einerseits zwar in den Erläuterungen zu diesem Haushaltstitel den Rahmen für die Förderbedingungen, und im Sinne der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit geben wir eine Übersicht über die zu erwartenden Finanzbedarfe zur Gewährung dieser Zuschüsse. Dazu dient die Tabelle in der Erläuterung. Sie ist eben keine Vorwegnahme einer Gewährungs- oder Nichtgewährungsentscheidung durch die Staatsregierung. Gegenwärtig erfolgt keine Förderung einer der AfD nahestehenden Stiftung aus dieser Haushaltsstelle. Dem liegt keine politische Entscheidung zugrunde, sondern die Tatsache, dass bisher keine der AfD nahestehende Stiftung die Förderbedingungen erfüllt und einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Nun kann sich dies in Zukunft freilich ändern. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) – Herr Wippel, hören Sie mal zu! – Deshalb ist die Frage, ob für einen solchen Fall nicht Vorsorge getroffen werden müsste, keineswegs unberechtigt. Sie haben zu Recht den Verweis auf den Einzelplan 03 gewählt. Aber bei den Zuwendungen an die kommunalpolitischen Bildungsvereinigungen im Einzelplan 03 ist genau ein solcher Weg beschritten worden, weil hier andere Förderbedingungen herrschen – anders als bei der institutionellen Stiftungsförderung im Einzelplan der Staatskanzlei. Hier kommt eine Förderung überhaupt erst in Betracht, wenn die entsprechende Stiftung in den drei Jahren vor Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes nachweislich regelmäßige Aktivitäten der politischen Bildung in Sachsen entfaltet hat. (Sebastian Wippel, AfD: Das hatte ich gesagt!) Insofern ist bei der institutionellen Stiftungsfinanzierung bereits im Vorfeld absehbar, welche Stiftungen während der Laufzeit des Haushalts überhaupt die Bedingungen erfüllen können. Nach allen der Koalition gegenwärtig vorliegenden Informationen erfüllen nur die im Haushaltsentwurf, also die in der Tabelle der Erläuterungen genannten Stiftungen, dieses Kriterium. Daher ist eine Vorsorge für eventuell darüber hinaus zu fördernde Stiftungen – im Gegensatz zum Einzelplan 03 mit den kommunalpolitischen Bildungswerken – nicht erforderlich. Darum werden die Koalitionsfraktionen Ihren Antrag ablehnen, und nur darum. Allerdings muss dann die Staatsregierung entscheiden, wenn ein konkreter Antrag vorliegt, ob irgendwann Förderbedingungen – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Schluss kommen.
