Sebastian Wippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Auch die Alternative für Deutschland hat einen Anspruch darauf, eine Einrichtung der politischen Bildung anerkannt zu bekommen. Aus diesem Grund beantragen wir als AfD-Fraktion, die Desiderius-Erasmus-Stiftung zu berücksichtigen. Die Alternative für Deutschland ist mit einer eigenen Fraktion mittlerweile seit dem Jahr 2014 im Sächsischen Landtag vertreten, und so gehört es natürlich zur Haushaltswahrheit und -klarheit, auch zukünftige Ausgaben zu berücksichtigen, Ausgaben, auf die ein zukünftiger Antragsteller nach diesen Erläuterungen einen Anspruch hat. Im Einzelplan 03 – Innenministerium – hat man es getan, als es um die kommunalpolitischen Bildungsträger ging. Man hat vonseiten der Alternative für Deutschland schon einmal ein Bildungswerk, das namentlich noch nicht benannt ist, vorgesehen. Hier, in diesem Fall, tun Sie dies bei der Staatskanzlei nicht. Es kann sein, dass Sie noch nicht wussten, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung eine parteinahe Stiftung der AfD ist und auch der Landesverband der AfD Sachsen diese Stiftung anerkannt hat. Allerdings hätten Sie die parteinahe Stiftung aber auch mit einem „N. N.“-Vermerk in Sachsen aufnehmen können. Aber die Desiderius-Erasmus-Stiftung ist nun einmal bekannt, das haben wir Ihnen mitgeteilt, und sie handelt geplant, regelmäßig und bisher komplett spendenbasiert, auch in Sachsen, und das Ganze schon seit drei Jahren; das heißt, die Hürden sind alle vorhanden. Hürden, die im Übrigen für die parteinahen Stiftungen der anderen Parteien in der Vergangenheit so nie bestanden haben; sie mussten nicht übersprungen werden. Wir beantragen eine Klarstellung im Text, denn dort steht: Darüber hinaus „kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn eine parteinahe Stiftung bereits drei Jahre in diesem Land tätig ist.“ Nun müssen Sie sich aber darüber klar werden, was damit gemeint ist. Ist es eine ausschließende Bedingung für den Beginn der Förderung, oder ist es eine ergänzende Bedingung für die Fortführung der Förderung, wenn eine Partei nicht mehr im Sächsischen Landtag vertreten ist? Nach unserer Auffassung kann es von Ihnen, von der Regierung, nur so gemeint sein, dass es sich hierbei um eine ergänzende Bedingung handelt, denn sonst hätten Sie die Stiftung der FDP nicht berücksichtigen können. Sie müssen sich darüber klar werden, was Sie wollen. Wir tragen dazu bei, dass Sie diese Klarstellung in den Erläuterungen zu diesem Haushalt treffen können. Wenn Sie diesen Antrag ablehnen, zeigt das aus unserer Sicht nur, dass Sie nicht vorhaben, Geld abzugeben, sondern vielleicht darauf hoffen, dass in Zukunft noch zusätzliches Geld dazukommt, – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
