Dr. Matthias Rößler
Meine sehr geehrten Daschen Landtags, für die das Präsidium auf Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer zwei Tage vorgesehen hat. Wir werden die Sitzung heute in den Abendstunden nach der Abstimmung über den Einzelplan 13 unterbrechen und morgen ab 10 Uhr fortsetzen. Zuerst gratuliere ich ganz herzlich Herrn Roberto Kuhnert zum Geburtstag. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Penz, Herr Hahn, Frau Köditz, Frau Kuge, Herr Prof. Dr. Roland Wöller und Herr Dornau. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 und 2 festgelegt: CDU 212 Minuten, AfD 158 Minuten, DIE LINKE 100 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 86 Minuten, SPD 72 Minuten und die Staatsregierung 165 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte und die Tagesordnungsunterpunkte je nach Bedarf verteilt werden. Sicher werden die Fraktionen selbst darauf achten, dass die Verteilung der Redezeiten auf die beiden Sitzungstage möglichst gleichmäßig erfolgt. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 8 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte und Tagesordnungsunterpunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über die Feststellung des für die Haushaltsjahre 2021 und HG Drucksache 7/4900, Gesetzentwurf Drucksache 7/6150, Haushalts- und Tagesordnungspunkt Einzelplan Staatskanzlei Meine Damen und Herren, traditionell beginnen wir die Behandlung der Einzelpläne mit dem Einzelplan 02 – Staatskanzlei. Es erhält zunächst der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Herr Michael Kretschmer, das Wort. Ich bitte ihn an das Rednerpult. Gestatten Sie mir noch einen Hinweis an die Freunde der Kurzinterventionen: Unsere Geschäftsordnung legt in § 84 fest, dass zu jedem Tagesordnungspunkt zwei Kurzinterventionen pro Fraktion zulässig sind. Dies gilt auch für den Tagesordnungspunkt 1, die Debatte zum Haushalt. Wie bereits in den vergangenen Haushaltsberatungen vorgeschlagen und praktiziert, wird wieder vorgeschlagen, bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes 1 abweichend zu verfahren und dabei je Einzelplandebatte sowie bei der Aussprache zum Gesetz je zwei Kurzinterventionen pro Fraktion zuzulassen. Eine solche Abweichung von der Geschäftsordnung ist im Einzelfall gemäß § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung möglich, wenn der Landtag sie mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder beschließt. Ich schlage Ihnen vor, dass die beiden fraktionslosen Abgeordneten heute und morgen je zwei Kurzinterventionen haben. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, falls Sie eine solche Abweichung von der Tagesordnung befürworten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Zweidrittelmehrheit deutlich überschritten und wir können so verfahren. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge oder gar Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die TagesordMeine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen 2022 (Haushaltsgesetz 2021/2022 – 2021/2022) der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses 1.1
