Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben gestern schon einmal darüber gesprochen, wie die Aufhebung des Landeserziehungsgeldes in der Presse widergespiegelt wurde: Man habe nur 10 000 Empfängerinnen und dass dies der Tiefpunkt seit dem Jahr 1992, seitdem es das gibt, sei. Ich möchte aber – es ist ja noch früh genug – noch einige andere Aspekte kurz anreißen und ausführen, warum uns das wichtig ist. Das Landeserziehungsgeld war in diesem Jahr zumindest im Großen und Ganzen eine Art Prämie für Eltern mit sehr geringen Einkommen unter der Bedingung, dass das Kleinkind häuslich oder nicht außerhäuslich betreut wurde, also auf einen Kita- oder Tagespflegeplatz verzichtet wurde. Präziser wäre natürlich „Empfänger(innen)“, denn wir werden, obwohl keine geschlechtsdifferenzierte Statistik zu finden ist, kaum Widerspruch bekommen, dass das vornehmlich Frauen betrifft. Wir wollen einmal unsere Gründe kurz anreißen. Bisher waren wir damit eigentlich auch nicht allein, sondern hatten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an unserer Seite. Erstens. Wir wollen, dass Kinder mit anderen Kindern zusammen sein und gemeinsam spielen und lernen können. Daher halten wir alle über die Bundesregelung hinausgehenden Anreize für verfehlt, die das verhindern oder die angeboten werden, um das Geld für aufwendigere KitaPlätze zu sparen. Daher sind wir für eine gute räumliche und personelle Ausstattung von Kitas, sodass das die Orte sein können, die Kinder gern aufsuchen und wo sie sich gut versorgt und aufgehoben fühlen. Das Landeserziehungsgeld ist auch nicht mehr zeitgemäß, weil in den 30 Jahren seines Bestehens in Sachsen aufgrund grundlegender Änderungen in den bundesweiten Gesetzlichkeiten endlich eine größere Flexibilität und finanzielle Erhöhung in Bezug auf das Elterngeld und die Nutzung der Elternzeiten bis hin zu den Rechtsansprüchen auf Kitabetreuung verankert wurden. Da ist es schon eher fragwürdig, diese Rechte durch Landesleistungen faktisch auszuhebeln. Die geringe Inanspruchnahme stützt unsere Auffassung der Abschaffung. Wir haben – zusammengefasst – die Auffassung, dass die Mittel für das LEG an anderen Stellen zur Förderung von Familien und ihren Kindern besser wirken könnten. Wir haben dazu auch Vorschläge gemacht und wünschen uns hier ein Umdenken. Deshalb auch noch einmal dieser erneute Versuch hier im Haushaltsbegleitgesetz, denn man kann eigentlich nicht müde werden – auch zu dieser Tagesstunde –, das noch einmal ins rechte Licht zu rücken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Ich sehe jetzt erwidernde Worte am Mikrofon 4. Alexander Dierks, bitte.
