Jan Löffler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zwei Tage hitziger Debatten um einen Staatshaushalt hier im Hohen Haus neigen sich dem Ende zu. Dem gingen auch sechs Monate harten Ringens – sei es in der Koalition, aber auch zwischen uns hier – voraus. Wir haben damit die Schwerpunkte und die Ausrichtung der kommenden anderthalb Jahre gesetzt. Meine Damen und Herren! Die ersten Einzelpläne haben uns gestern bis 1 Uhr nachts beschäftigt, jetzt ist es auch schon wieder kurz vor 21 Uhr. Damit haben wir mit großer Ausdauer und Geduld inhaltlich tiefgreifend, in der Sache hart, aber auch fair und sachlich im Umgang über den Doppelhaushalt 2021/2022 beraten. Das ist für das Haus mehr als angemessen; denn das Haushaltsrecht ist das Königsrecht, eine Errungenschaft, die dem Parlamentarismus eine würdige Form verleiht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir verantworten damit nun ein Gesamtwerk als Staatshaushalt der Exekutive zum Vollzug. Erlauben Sie mir, mit dem Haushaltsbegleitgesetz abschließend darauf hinzuweisen, dass wir begleitende Normen anpassen müssen, in denen das geregelt werden muss, was wir für die Umsetzung benötigen, um die Beschlüsse der vergangenen Tage auch entsprechend vollziehen zu können. Dabei werden viele Bereiche angesprochen; und wir werden noch einmal Bereiche der Bildung, der Ordnung und Sicherheit, der Digitalisierung, der Umwelt, aber auch bis hin zum Kommunalen bearbeiten. Erlauben Sie mir exemplarisch, nochmals einige Schlaglichter zu setzen und etwas konkreter darauf einzugehen. Wir schätzen die geleistete Arbeit unserer Polizei. Sie steht jeden Tag für unsere Ordnung und Sicherheit ein. Dabei gehören Anfeindungen und Auseinandersetzungen mittlerweile leider mehr zur Regel als zur Ausnahme. Bei all diesen Gefahren wird von unseren Beamten ein Höchstmaß an individueller kurzfristiger Verfügbarkeit abverlangt. Desdes Entwurfs zum Doppelhaushalt 2021/2022 2021/2022 – HBG 2021/2022) der Staatsregierung Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses halb haben wir Regelungen eingeführt, um unseren Beamten eine Erschwerniszulage in Höhe von 40 Euro im Monat zusätzlich geben zu können. Sie begünstigt die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei und den Fachdienst Einsatzzüge in den Polizeidirektionen. Auch möchten wir den Dienst unserer sächsischen Justizwachtmeister würdigen. Deshalb erhöhen wir, wenn in der Höhe auch eher symbolisch, die Amtszulage im Rahmen dessen, was rechtlich zulässig ist. Bei den Besoldungsstufen A 5 und A 6 erhöhen wir die Amtszulage auf 126 Euro bzw. 80 Euro. Damit setzen wir eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag entsprechend um. Ein weiterer Aspekt, auf den ich kurz eingehen möchte, ist eine Änderung im Sächsischen Berufsakademiegesetz. Wir trennen die Kanzler- und die Verwaltungsleiterstelle. Damit gehen wir einen weiteren, sehr wichtigen, kleinen Schritt, um die Berufsakademie Sachsen zu einer eigenständigen Dualen Hochschule Sachsen zu entwickeln. Bei der Dualen Hochschule soll das heute BA-eigene Profil mit dem Dualen Studium und der engen Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft erhalten bleiben – ein Schatz. Wissenstransfer und exzellente Ausbildung junger Fachkräfte in den Regionen zu sichern ist das markanteste Merkmal unserer Hochschullandschaft. Darum werden wir beneidet, und es lohnt sich, diese Strukturen weiter zu stärken. Wir stehen zu unserer vielfältigen Kulturlandschaft in Sachsen, gerade in der aktuellen Situation. Wir haben als Koalition die Mitfinanzierung der Landesbühnen durch die Kulturräume wieder aufgehoben und stellen unseren Kulturräumen zusätzlich einen Betrag von 3,2 Millionen Euro zur Verfügung. Davon profitieren vor allem die Kultureinrichtungen in den ländlichen Regionen. Kultur, regionale Identität und Bewahrung unserer Geschichte, das sind für mich ganz wichtige Standortfaktoren. Dazu gehört auch der Denkmalschutz, welchem wir weitere 62 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die vielen kleinen und großen Schätze unseres kulturellen Erbes zu bewahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Doppelhaushalt auf einem Rekordniveau von 43 Milliarden Euro beweisen wir, dass der Freistaat Sachsen trotz und gerade wegen der Pandemie Sicherheit und Stabilität für die Sächsinnen und Sachsen gibt. Wir setzen Wirtschaftsimpulse und innovative Ansätze für Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Wir geben Perspektive und Rahmenbedingungen, die gerade jetzt nötig sind. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen eben nicht vergessen: Wir haben mit dem kommenden Doppelhaushalt – und das sei auch von meiner Seite noch einmal deutlich gesagt – ein erhebliches Maß an Einsparungen vor der Brust, die wir erbringen müssen. Dabei dürfen wir bei den Kennzahlen des Haushalts nicht außer Acht lassen, dass der überwiegende Teil des Haushalts durch gesetzliche Leistungen gebunden ist. Wir werden uns darüber unterhalten müssen, an welchen Stellen wir neue Prioritäten setzen, an welchen wir Ausgaben senken und welche Leistungen wir näher in den Blick nehmen müssen. Wir müssen Aufgaben hinterfragen, Standards überprüfen und vielleicht auch neu setzen. Auch die Struktur unserer Aufgabenerledigung, Förderverfahren und Fördersätze – all das gehört auf den Prüfstand. Mit diesem Ausblick möchte ich vor allem aber einen Fingerzeig auf die jetzt folgende Diskussion der nächsten Monate, welche uns bis zum Beschluss des nächsten Haushalts bevorsteht, geben. Abschließend, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, möchte ich herzlich dafür werben, dem Haushaltsbegleitgesetz zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Hentschel, bitte.
