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Nico Brünler

Die Linke 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen ausführlich über die Einzelposten des Haushaltes 2021/2022 gesprochen – erst in den Ausschüssen, dann im Plenum. Die inhaltlichen Debatten sind geführt und die gestellten Anträge der Opposition in altbekannter Manier abgelehnt worden. Die Koalition hat sich ausführlich selbst auf die Brust geschlagen, hat sie doch auch in dieser Zusammensetzung alles richtiggemacht. Hier im Plenum vorgebrachte Änderungsanträge sind mit zum Teil fadenscheinigsten Begründungen zügig weggebügelt worden. Aber das ist wahrscheinlich einfach das Geschäft. Aber, das haben wir sehr wohl registriert, zumindest in der Haushaltsklausur gab es argumentatives Entgegenkommen zu einzelnen unserer Anträge und Argumente, sodass diese, wenn auch sehr vereinzelt, letztlich Einfluss in die Beschlussvorlage des Haushalts- und Finanzausschusses gefunden haben. In der Summe – das, meine Damen und Herren der Koalition, wird Sie nicht verwundern – sind diese jedoch so marginal, dass wir den mit diesem Haushaltsgesetz verbundenen Doppelhaushalt nicht für zustimmungsfähig halten. Wir halten das Haushaltsgesetz in seiner jetzigen Form auch aus anderen Gründen für nicht zustimmungsfähig: Wenn wir das Gesetz heute so beschließen, dann treten wir als Landtag die Hoheit über die Finanzen in weiten Teilen an die Staatsregierung ab. Wenn der Haushalt tatsächlich das Königsrecht des Parlaments ist, dann ist dieser Gesetzentwurf quasi die Absetzung des Königs. Das Unbefriedigende dabei ist nur, dass dem König nicht die Demokratie, sondern der Finanzminister folgt; denn der entscheidet dann im Weiteren. Das wollen wir so nicht hinnehmen. Herr Staatsminister Vorjohann, ich hoffe, Sie missverstehen das nicht als persönlichen Angriff gegen Sie und Ihre Integrität. Es geht uns als Opposition aber darum, genau hinzuschauen. Uns geht es um Grundsatzfragen. An denen hat sich auch mit der Neuzusammensetzung der Regierungskoalition im Grundsatz nichts geändert, auch wenn die GRÜNEN in der Vergangenheit einmal viele unserer Bedenken teilten. Aber vielleicht ist die Lernkurve im Finanzministerium etwas länger. Leider ist es dabei geblieben: Wir beschließen einen Haushalt, der vor gegenseitigen Deckungsfähigkeiten ganzer Titelgruppen nur so strotzt. Vieles, was in den Haushaltsverhandlungen fein säuberlich sortiert wurde, worum im Einzelnen hart gerungen wurde, darf im Laufe der Jahre in den Fachressorts wieder großzügig verschoben werden, selbstredend ohne den Haushaltsgesetzgeber darüber auch nur zu informieren. Wir beschließen zwar, dass zur Ausgabendeckung keine Kredite zulässig sind, ermächtigen aber gleichzeitig den Finanzminister, am Landtag vorbei Kassenverstärkungskredite in Milliardenhöhe aufzunehmen – und das auch gleich im Vorgriff auf Folgejahre, sowohl was die Belastungen als auch, was die Krediteinnahmen anbelangt. Großzügige Umbuchungen zwischen den Haushaltsjahren laufen ebenso unter dem Radar wie normale außerplanmäßige Ausgaben, immer getreu dem Motto: Man wird sich in seinem Ansatz auch mal verplanen können. Bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro werden diese – das ist jetzt schon Praxis – dem Haushaltsausschuss einfach nachträglich zur Kenntnis gegeben. Bei konjunkturpolitisch bedingten Haushaltsschieflagen oder wirtschaftlichem Ungleichgewicht ist der im Haushaltsgesetz regulär vorgesehene Weg auch kein Nachtragshaushalt. Zwar wird das Handeln der Staatsregierung in Teilen an die Kofinanzierung durch den Bund gebunden, aber eine Parlamentsbeteiligung, zumindest eine Beteiligung des Haushaltsausschusses, ist eben auch nicht vorgesehen. Gleiches gilt für Bürgschaften, die im Ernstfall durchaus Konsequenzen für den Landeshaushalt haben können. Diese können im Grundsatz noch immer ohne Genehmigungsvorbehalt des Haushaltsgesetzgebers ausgereicht werden. Der Haushaltsund Finanzausschuss wird darüber lediglich binnen Jahresfrist informiert. Sie merken, meine Damen und Herren, spätestens am Ende des zweiten Haushaltsjahres wird von der heute zu beschließenden Struktur des Doppelhaushaltes allenfalls noch ein Grundgerüst übrigbleiben. Nun, das ist durchaus nicht unnormal. Das ist bei den Vorteilen, die ein Doppelhaushalt bietet, eben die Kehrseite. Über eine ganze Reihe von Annahmen wird das Leben hinweggehen. Das gilt auch bei sorgfältigster Planung. Vorhersagen sind immer schwierig, zumal, wenn sie die Zukunft betreffen. Auch Corona hätte vor drei Jahren keiner vorhergesehen. Daher ist es nicht unser Problem, dass sich ein einmal beschlossener Haushalt dynamisch weiterentwickelt. Unser Problem ist jedoch die Art und Weise, wie mit dem hier vorliegenden Haushaltsgesetz das Königsrecht des Parlaments ausgehöhlt wird. Die der Regierung eingeräumten Rechte reichen aus, um im Extremfall den Haushalt komplett in Schieflage zu bringen, ohne dass das Parlament überhaupt einbezogen wird. Entsprechend werden wir Ihnen dann einen Änderungsantrag vorlegen, der geeignet ist, dies alles zu heilen, den ich hiermit, sehr geehrte Frau Präsidentin, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, gleichzeitig bereits eingebracht habe. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg Schubert, bitte.

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