Rico Gebhardt
Aha!) Vielleicht machen Sie sich in der CDU einfach ein wenig lockerer (Zuruf von der CDU: So wie Sie?) und denken daran: Ist ein Antrag, egal von wem er eingebracht wird, gut oder schlecht für unser Land? Können wir uns das finanziell leisten, ja oder nein? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Lassen Sie uns dann einen vernünftigen Wettbewerb darüber führen, wer die besten Ideen hat. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Wir sind in diesem Wettbewerb!) Wenn wir in diesem Haus so weit kämen, dann wären wir noch viel produktiver, als wir es jetzt sind. (Beifall bei der AfD) Aber noch mal danke für die Einbringungsrede. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Jetzt komme ich zum Einzelplan 04, Herr Gebhardt. Herr Gebhardt, ich mache das strukturiert. Ich sage immer, über welchen Einzelplan ich rede, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Damit ich es verstehe.) damit Sie mir auch folgen können, verstehen Sie? (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Ich fange jetzt mit Einzelplan 04 an. Das ist der Einzelplan des Finanzministeriums, und dieser hat – oder vielleicht hatte – im Hinblick auf die Sparsamkeit eine Vorbildwirkung für alle anderen Ministerien. Da aber auch hier eine erhebliche Zahl an neuen Stellen vorgesehen ist, ist es also kein Wunder, dass die anderen Ressorts auch mehr Stellen haben wollen, und dabei meine ich nicht die befristeten Stellen für die Finanzämter zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Die meine ich nicht, sondern ich meine die zusätzlichen Stellen im Finanzministerium und in der Bauverwaltung; und warum wir beantragen, diese zu streichen werde ich später in den Änderungsanträgen ausführen. Jetzt zum Einzelplan 14, Herr Gebhardt: Dieser sieht durch seine globalen Haushaltsvermerke eine fast unbegrenzte Verwendung der geplanten Ausgaben über eine Vielzahl von Kapiteln und Ausgabegruppen vor. Damit werden Haushaltsgrundsätze der Sächsischen Haushaltsordnung, wie Einzelveranlagung und Zweckbindung, faktisch außer Kraft gesetzt, und bei drei Titeln sind außerdem erhebliche Anstiege der Gelder gegenüber den Vorjahren vorgesehen. Aus den Erläuterungen geht jedoch nicht hervor, warum diese zusätzlichen Mittel notwendig sind. Transparenz und Nachvollziehbarkeit bleiben so auf der Strecke. Jetzt, lieber Herr Gebhardt, zum Einzelplan 15: Der ist nämlich das finanzielle Herzstück dieses Haushaltsplanes. Hier liegen erhebliche Möglichkeiten verborgen, um Mehrausgaben in anderen Einzelplänen zu finanzieren. Davon haben auch Sie, werte Kollegen von der Koalition, im Rahmen der Haushaltsverhandlungen ausgiebiger als sonst Gebrauch gemacht. Mit zusätzlich 100 Millionen Euro wollen Sie unter anderem mehr Personal in Projekte der Ministerien, der Verwaltung sowie mehr grüne Projekte und Institutionen zur Versorgung der eigenen Gefolgschaft mit Steuergeldern finanzieren, und den größten Teil der Deckung wollen Sie durch eine globale Minderausgabe in Höhe von jährlich 80 Millionen Euro im Einzelplan 15 erbringen. Was ist aber eine solche Minderausgabe? Mit diesem Einspartitel sagt das Parlament der Regierung, sie soll im Rahmen der Durchführung des Haushalts einen bestimmten Betrag – hier also 80 Millionen Euro pro Jahr – weniger ausgeben, als sie eigentlich nach dem Haushaltsplan ausgeben kann. Damit trifft das Parlament die Entscheidung, wo die 80 Millionen Euro einzusparen sind, nicht selbst, sondern verlagert diese Entscheidung auf die Regierung. Dieses Vorgehen ist zwar rechtlich zulässig, wir halten es aber für sehr problematisch, und als wir in den letzten Haushaltsverhandlungen im Jahr 2018 bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt eine globale Minderausgabe für Personalausgaben eingebracht haben, hat Herr Michel von der CDU uns Feigheit vorgeworfen. Seiner Ansicht nach hätten wir uns um eine konkrete Entscheidung gedrückt, welches Personal konkret eingespart werden soll. Jetzt ist Herr Michel zwar nicht mehr in Ihrer Fraktion, aber es ist trotzdem frech, jetzt ebenfalls mit einer globalen Minderausgabe in letzter Minute, kurz vor Schluss, nämlich kurz vor der Bereinigungssitzung, um die Ecke zu kommen, und zwar einer, die sich gerade nicht auf Personalausgaben bezieht. Es besteht nämlich ein gravierender Unterschied: Die geplanten Personalausgaben werden nach der Erfahrung der vergangenen Jahre am Jahresende nicht in voller Höhe ausgegeben und bleiben auch tatsächlich übrig. Dies ist aber bei anderen Ausgabetiteln nicht der Fall, jedenfalls dann nicht, wenn sie als Reste ins nächste Jahr übertragen werden können. Wie in den vergangenen Doppelhaushalten will der Finanzminister wieder erhebliche Reservemittel anlegen. Sie sollen zur Deckung von auftretenden Mehrausgaben im Gesamthaushalt unter der Bezeichnung „Verstärkungsmittel“ ausgebracht werden. Damit kann er nach bewährter Art über Millionenbeträge ohne Landtag entscheiden: für Personalausgaben 37 Millionen Euro, für Rechtsverpflichtungen 40 Millionen Euro, für Investitionen circa 60 Millionen Euro. Wir lehnen es ab, der Staatsregierung diese Blankoschecks auszustellen, und werden dies bei unseren Änderungsanträgen dazu auch im Einzelnen begründen. Sehr geehrter Herr Finanzminister! Am meisten stört uns aber, dass die Haushaltsausgleichsrücklage in der CoronaKrise nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden soll. Hier wollen Sie sich offensichtlich noch Reserven in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zurückhalten, stattdessen nehmen Sie lieber 2,3 Milliarden Euro Kredite über den Corona-Bewältigungsfonds auf. Die Haushaltsausgleichsrücklage ist jedoch gerade gebildet worden, um in Krisenzeiten einen Notgroschen zu haben und damit den Haushaltsausgleich ohne oder mit weniger Kreditaufnahmen zu gewährleisten. Offenbar halten Sie diese Reserven jedoch zurück, um nicht erneut im Jahr 2020 mit einem Nachtragshaushalt in den Landtag zu müssen. Die CDU ist dafür bekannt, einen Nachtragshaushalt so zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser. (Zuruf von der CDU: Und das ist gut so!) Dazu plant der CDU-Finanzminister im Haushaltsplan hohe Reserven in Form von Verstärkungsmitteln ein, um für alle möglichen Forderungen der Fachminister gewappnet zu sein, wenn er sie unter keinen Umständen mehr abwehren kann. Auch der Zukunftssicherungsfonds war eine Art Reserve für die Investitionsförderung. Die geplante Entnahme der Restmittel in Höhe von 384 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr sehen wir als Schritt in Richtung Auflösung dieses Fonds an. Mit den geplanten Entnahmen in diesem Doppelhaushalt neigen sich – und das hat auch Herr Patt ausgeführt – Rücklagen und Fondsbestände langsam dem Ende zu, weil sie im Rahmen der Corona-Krise in erheblichem Umfang in Anspruch genommen werden. Aber die CDU-geführten Staatsregierungen haben es im vergangenen Jahrzehnt versäumt, für diese Krise ausreichend vorzusorgen. Stattdessen – das habe ich gestern schon gesagt – hat die CDU-geführte Regierung hohe Einnahmen dafür genutzt, die eingenommenen Gelder postwendend auszugeben. Das waren 6,6 Milliarden Euro Überschuss von 2011 bis 2019. Ich sagte gestern auch, davon sind in der Haushaltsausgleichsrücklage 1,7 Milliarden Euro angekommen, und der Sächsische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2020 dazu ausgeführt – ich zitiere wörtlich: „Die Vorbereitung auf konjunkturell schwierige Zeiten war in den vergangenen Jahren für die Sächsische Staatsregierung von nachrangiger Bedeutung. Der Rechnungshof hat aber in seinen Jahresberichten regelmäßig auf die Notwendigkeit der Vorsorge für konjunkturell schlechte Zeiten hingewiesen und empfohlen, Mehreinnahmen zur wirkungsvolleren Haushaltsvorsorge zu nutzen.“ Diese wohlbegründete Empfehlung haben Sie, meine Damen und Herren, hartnäckig über Jahre ignoriert. Wir dagegen hatten in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Konjunkturausgleichsfonds ein Instrument vorgeschlagen, mit dem eine höhere Vorsorge für einen Konjunkturrückgang hätte getroffen werden können. „Wollen Sie jetzt sparen, wo wir doch so viel Geld brauchen?“ war damals Ihre Frage. Dies wurde uns damals entgegengehalten. Aber gute Gründe, viel Geld auszugeben, gibt es immer, und solange Sie das Geld hatten, haben Sie es ausgegeben, als wenn es kein Morgen geben würde. Nun, liebe Kollegen, leben wir alle von Krediten, die nach Ihrer Ansicht auch die nächste Generation noch zurückzahlen soll. Es ist offensichtlich, dass die Finanzierungsprobleme von CDU-geführten Regierungen nicht gelöst, sondern in die Zukunft verschoben werden. „Nach uns die Sintflut“ war schon immer das Motto dieser kurzsichtigen Politik. Als Folge der Finanzkrise wurden die Finanzschulden des Sachsen-Debakels auf die nächsten zehn Jahre verteilt. Glücklicherweise waren die Verluste geringer und die Steuereinnahmen höher als erwartet. So konnten diese Verbindlichkeiten vor dem Beginn der nächsten Krise bezahlt werden. Aber ob wir die Corona-Schulden vor der nächsten Krise wieder mit so viel Glück zurückzahlen können, ist nach unserer Ansicht doch sehr zweifelhaft. Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unseren Änderungsanträgen streben wir die Begrenzung der Haushaltsspielräume des Finanzministers an. Wir wollen das Budgetrecht wieder im vollen Umfang dort wahrgenommen sehen, wo es nach der Sächsischen Verfassung hingehört, also hier in den Sächsischen Landtag. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE.
