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Sebastian Wippel

AfD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wenn es recht ist, bringe ich den Änderungsantrag in der Drucksache 7/6528 gleich mit ein; denn es besteht ein gewisser Zusammenhang. Wir beantragen, dass der Einstellungskorridor bei der Polizei insgesamt erhöht wird. Dazu kommen wir nachher noch einmal, wenn wir über die Bereitschaftspolizei sprechen. Wir wollen, dass insgesamt 720 Anwärter eingestellt werden. Das haben wir schon in den vergangenen Haushaltsverhandlungen beantragt. Mittlerweile sind Sie auch an 700 herangekommen. Allerdings erleben wir, dass ungefähr 10 bis 15 % derer, die mit der Ausbildung anfangen, das Klassenziel nicht erreichen, und zwar aus verschiedenen Gründen, sei es, dass sie sich einen anderen Beruf auswählen, sei es, dass sie die Ausbildung oder das Studium schlichtweg nicht schaffen. Deshalb können wir dort auch ein bisschen höher herangehen. Es gibt ja eine ganze Menge Leute, die schon vorgesehen sind, um mit der Ausbildung, dem Studium anzufangen, und es am Ende gar nicht erst antreten. Das heißt, diese Plätze fehlen schon vom ersten Tag an. Wir können also problemlos bei der Hochschule der Polizei um sieben Plätze pro Jahrgang nach oben gehen. Das wären dann im zweiten Jahr 14 Plätze, und bei der Bereitschaftspolizei, wo wir die Kollegen der Laufbahngruppe 1.2 haben, kann man das Ganze auch mit einer etwas höheren Anzahl machen, da wir ja auch mehr Klassen haben. Selbst wenn alle da sind, wäre das kein Problem. Eine Überlastung droht nicht; denn auch jetzt schon sind die Lehrsäle nicht alle gleichmäßig stark mit Personal bestückt. Das heißt, man kann diejenigen, wo einer weniger drin ist, entsprechend aufstocken, dann können dort auch genug Leute drin sein. Der Platz gibt es her, auch das sagen die Fachlehrer, und es funktioniert. Wir haben auf der anderen Seite noch die Sächsische Sicherheitswacht, die sehr viele Ehrenamtler hat, die ihre Haut zu Markte tragen und sich dafür auch eine Uniform anziehen. Als Ehrenamtler haben sie sogar hoheitliche Rechte übertragen bekommen. Dafür ist eine seit – ich weiß gar nicht – drei Haushalten und noch länger nicht angehobene Aufwandsentschädigung über all die Jahre von 6 Euro einfach nicht mehr zeitgemäß. Wir sind der Meinung, dass die Aufwandsentschädigung wirklich einmal mit einem großen Schluck aus der Pulle erhöht und verdoppelt werden sollte. Dann wird das Ganze auch wieder interessanter, und man bekommt vielleicht auch einmal andere Leute, die im Ehrenamt so etwas machen. Wenn jemand hoheitliche Rechte ausübt, wenn jemand in die Grundrechte von anderen Bürgern einschreitet – und das gerade als Ehrenamtler –, dann setzt er sich auch der Gefahr aus, dass unvermittelt ein Widerstand entstehen kann. Häufig sind diese Leute erst einmal ohne echte Polizei unterwegs, die erst nachgeholt werden muss. Ich denke, das macht dieses Ehrenamt noch einmal besonders herausfordernd. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit, Herr Wippel.

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