Marika Tändler-Walenta
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Maßnahme zur besseren Integration Alleinerziehender in den Arbeitsmarkt soll insbesondere den Herausforderungen, mit denen sich die rund 100 000 Alleinerziehenden in Sachsen konfrontiert sehen, entgegenwirken. Ziel der Maßnahme ist die Arbeitsmarktbefähigung, um mehr Alleinerziehende in Erwerbsarbeit zu bringen bzw. zu halten, bestenfalls in Form eines Normalarbeitsverhältnisses. Das Statistische Landesamt veröffentlichte jüngst Zahlen. Diesen war zu entnehmen, dass immer mehr Kinder in Sachsen in Haushalten von Alleinerziehenden aufwachsen. In Sachsen lag der Anteil der Alleinerziehenden bei 24 %, und er hat sich seit 1996 mit damals 15 % deutlich erhöht. Die überwiegende Mehrheit der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind dabei Frauen. Dabei waren Alleinerziehende schon vor der Pandemie von Armut betroffen, unter anderem wegen Erwerbslosigkeit, Teilzeitarbeit oder schlechter Bezahlung. Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden und ihren Kindern liegt bei rund 42 %. Insgesamt gehen etwa zwei Drittel der Alleinerziehenden einer Erwerbstätigkeit nach. Die Hälfte davon arbeitet wiederum im atypischen Beschäftigungsbereich; sie sind Teilzeitbeschäftigte mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügig Beschäftigte, befristet Beschäftigte oder in Zeitarbeitsverhältnissen. Daher müssen viele Alleinerziehende, die in Teilzeit beschäftigt sind, nebenher durch staatliche Leistungen aufstocken, wünschen sich aber eigentlich eine Vollzeiteinstellung. Um diese prekäre Arbeitslage zügig und maßgeblich zu verändern, braucht es aus unserer Sicht die Verankerung eines eigenständigen Landesprogrammes, das die individuellen Belange von Alleinerziehenden aufgreift, insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktintegration. Wie sich im europäischen Vergleich gezeigt hat, ist die Erwerbstätigkeit – und hier besonders die vollzeitnahe Erwerbstätigkeit – ein Schlüssel zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden. Insbesondere in den skandinavischen Ländern liegt die Frauenerwerbstätigenquote insgesamt deutlich über dem europäischen Durchschnitt, was mit niedrigeren Armutsgefährdungsquoten auch bei Alleinerziehenden einhergeht. Gegenwärtig werden Alleinerziehende nur wenig durch finanzielle Zuschüsse oder Sonderregelungen unterstützt. Als Deckungsvorschlag möchten wir daher anteilig das bereits kontrovers diskutierte und im Übrigen wenig beanspruchte Betreuungsgeld verwenden. Dieses stellt für Alleinerziehende, die eine Erwerbstätigkeit anstreben oder bereits ausführen, keine befriedigende Alternative dar; ganz im Gegenteil: Die Maßnahme wirkt dabei, speziell was die Beschäftigung von Frauen betrifft, den Bemühungen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote sogar entgegen. Wir schlagen Ihnen mit dem Antrag ein Förderprogramm vor, um den stark armutsgefährdeten Alleinerziehenden den Weg in gute Beschäftigungsverhältnisse zu ebnen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank für die Einbringung. Es gibt Redebedarf am Mikrofon 1; Kollege Homann für die SPD-Fraktion, bitte schön.
