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Tobias Keller

AfD 25.03.2021 Sitzungen 7/26

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der LINKEN mit der Drucksachennummer 7/5778 zur Reaktivierung von Bahnstrecken ist ein Zeichen von undurchdachtem Schnellschussaktionismus. Fördermittel des Bundes, wie in den Ziffern 2 und 3 des Antrags gefordert, können nämlich erst beantragt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zudem finden bereits vorhandene Erkenntnisse überhaupt keine Berücksichtigung. Doch zunächst das Positive. Reaktivierungen von stillgelegten Bahnstrecken in Sachsen sind zu begrüßen, deshalb stehen sie auch in unserem AfD-Programm für Sachsen. Welche Schritte sind nun nötig, um Streckenaktivierungen umzusetzen? Der erste Schritt sind Potenzialanalysen je Strecke, welche die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit feststellen, eventuell auch schon Interessenbekundungen für die spätere Betreibung. Hierzu wäre ein Umsetzungsund Finanzierungskonzept, wie unter Ziffer 1 des Antrags gefordert, richtig. Dem widerspricht jedoch Ziffer 2 des Antrags, wonach schon jetzt – das heißt also: gleichzeitig und eben ohne vorherige valide Potenzialanalysen – Bundesmittel für den Ausbau der Strecken beantragt werden sollen. Das nennen wir unseriös. Hier ist ferner anzumerken, dass der Bund in seinen Förderprogrammen Belege hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des jeweiligen Projekts einfordert. Erst nach einer Potenzialanalyse kann also festgestellt werden, ob sich der Ausbau lohnt, welche Kosten für den Ausbau der Strecke anstehen und welche Fördermittel vom Bund beantragt werden können. Die Kofinanzierung muss dann auch im Haushalt abgebildet sein. Nicht zuletzt sind die später zur Betreibung erforderlichen Betriebskosten und deren Finanzierungsmöglichkeiten zu ermitteln. Bundesfördermittel für den Betrieb einer Strecke können also erst beantragt werden, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich muss im Übrigen geklärt werden, wie man mit derzeitigen Nutzern im Rahmen des Schienengüterverkehrs umgeht. Hierzu braucht es Entscheidungen zum Bau von Ausweichstrecken für den langsam fahrenden Güterverkehr, damit der Personenverkehr nicht behindert wird, oder aber zur Taktung von Schienenpersonen- und Güterverkehr. Einen Austausch von Personenverkehr gegen Güterverkehr wird es mit uns jedenfalls nicht geben. Hierzu macht der vorliegende Antrag allerdings keine Angaben. Jetzt noch einmal im Detail. Die Forderung, Bundesmittel für Betreibung und Ausbau der Strecke Pockau – Lengefeld – Marienberg zu verlangen, wäre selbst dann nicht redlich, wenn alle Voraussetzungen, wie oben genannt, gegeben wären. Hierzu gab es bereits eine Anfrage des Abg. Markert – Herr Nowak hat das schon richtig erwähnt –, zu der festgestellt wird, dass der Bund keine Fördermittel ausreichen wird, (Widerspruch des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) weil das Förderprogramm von bereits betriebenen Bahnstrecken nicht dabei ist. Dass zur Strecke Narsdorf – Rochlitz noch keine Potenzialanalyse vorliegt, hätte man auch wissen können, wenn man unsere Kleine Anfrage, Drucksache 7/4500, vom 7. Dezember 2020 gelesen hätte bzw. die Antwort dazu. Die einzige dieser drei Strecken, zu der bereits ausreichend Daten aus einer Potenzialanalyse vorliegen, ist die Strecke Döbeln – Meißen. Hier wurden bereits zwei Varianten ermittelt. Jetzt muss entschieden werden, welche Variante bevorzugt wird, um dann Bundesmittel zu beantragen und eventuell im Haushalt Mittel dazu einzustellen. Auch das hätten Sie aus meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/4501, erfahren können, denn sie wurde sehr umfangreich beantwortet. Die AfD-Fraktion wird einen Antrag zum Haushalt einbringen, der die Finanzierung von weiteren fünf Potenzialanalysen zum Ziel hat. Dies wäre der erste Schritt, dem weitere folgen werden, zum Beispiel die Beantragung von Bundesmitteln. Ihr im Ziel guter Antrag ist leider handwerklich derart schlecht geraten, dass wir ihn ablehnen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Abg. Keller für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Liebscher.

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