Christian Piwarz
Dieses Hohe Haus hat im April 2017 eine Neuausrichtung der Inklusion an den sächsischen Schulen im Schulgesetz verankert. Eine erste Zwischenbilanz lohnt sich. Es ist wichtig, frühzeitig Bedarfe zu erkennen und gegebenenfalls nachzusteuern; wenngleich uns auch bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie die Corona-Pandemie um wertvolle Erfahrungen gebracht hat. Unser gemeinsames Ziel war und ist es, jedem Kind die Hilfen und die spezifische Unterstützung zu bieten, die eine optimale Teilhabe an den Bildungsangeboten ermöglicht. Jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung soll nach seinen Begabungen gefördert werden und zu einem – seinem Leistungspotenzial entsprechenden – Bildungsabschluss geführt werden. Andere Bundesländer sind mit einer überstürzten Ausweitung des inklusiven Unterrichts bitter gescheitert. Wir verstehen Inklusion hingegen als kontinuierlichen Prozess. Wir gestalten in Sachsen schrittweise ein inklusives Bildungswesen mit Augenmaß, von der frühkindlichen und schulischen Bildung bis hin zur beruflichen Aus- und Fortbildung. Ein erster detaillierter Stand der Inklusion in allen Bildungsphasen liegt Ihnen bereits vor. Auf einige wesentliche Punkte möchte ich kurz eingehen: Es war richtig, die bewährten sächsischen Förderschulen zu erhalten und als Zentren der sonderpädagogischen Kompetenz und Beratung vor Ort auszubauen. Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen heute grundsätzlich zwei gleichberechtigte Wege offen: die Unterrichtung an einer Förderschule und der inklusive Unterricht an einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule, sofern die personellen, die sächlichen und die organisatorischen Voraussetzungen bestehen. Das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf ist nunmehr an Grund- und Oberschulen auch lernzieldifferent möglich. Entscheidend für den Förderort sind das Kindeswohl sowie grundsätzlich die Wahlfreiheit der Eltern. Dabei werden die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür, dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Nun komme ich zum Ursprungsantrag. Wer dem Antrag der Koalition seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit mit Mehrheit beschlossen. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist somit abgearbeitet. zu Protokoll die Eltern stets fachkundig beraten. Ziel ist, so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich und so viel sonderpädagogische Förderung wie nötig. Eine Voraussetzung für die gelingende Inklusion ist eine hohe Qualität der sonderpädagogischen Diagnostik. Der Feststellung des Förderbedarfs ist generell eine Beratung vorgeschalten. Ziel ist es, alle Möglichkeiten der pädagogischen Förderung auszuschöpfen und die Durchführung unnötiger Verfahren zu vermeiden. Ein Drittel der Beratungen münden nicht in eine Feststellung. In Sachsen arbeiten die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste der Förderschulen bereits seit dem Jahr 2016 mit neuen einheitlichen Testverfahren. Im Ergebnis der Diagnostik steht darüber hinaus auch ein Hinweis auf den individuellen Förderansatz. Um diese Zwei-Wege-Strategie langfristig zu sichern, müssen wir zuallererst verstärkt Lehrkräften mit sonderpädagogischer Kompetenz gewinnen. Ein guter Start in der Regelschule ist für alle Kinder wichtig. Dazu gehören auch präventive Maßnahmen. Um fundiert zu entscheiden, was hier wirksam ist, haben wir eine „Expertengruppe Schuleingangsphase“ installiert. Diese hat den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und das Lernen im Anfangsunterricht im Fokus. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen, die den Kindern die individuelle sonderpädagogische Förderung an den Schulen ermöglichen. Eine zweite zentrale Neuerung umfasst die Kooperationsverbünde. Die Vernetzung vor Ort erweist sich bereits als große Chance, die schulische Inklusion in Zeiten regional unterschiedlichen Fachkräftemangels zu erleichtern. Auch wenn die Pandemie stetige Umplanungen und Neukonzeptionen erforderte, konnten seit September 2019 bereits 50 der 64 Kooperationsverbünde konstituiert werden. Kritisch prüfen müssen wir hingegen die Pilotphase an Grundschulen. Zum einen fand die freiwillige Teilnahme wenig Akzeptanz: Nur 18 Grundschulen beteiligten sich am Pilotverfahren. Zum anderen legen die bisherigen Erfahrungen nahe, dass ein Verzicht auf die Diagnostik in den Klassen 1 und 2 für die Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache einer gelingenden Inklusion eher entgegensteht als sie befördert. Es hat sich gezeigt, dass die notwendige Förderung und gezielte Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Auffälligkeiten ohne Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kaum möglich ist. Unser gemeinsames Ziel muss ein gleichberechtigtes und hochwertiges Bildungsangebot für jedes Kind sein. Die Bedingungen für einen gelingenden inklusiven Unterricht an der Regelschule müssen wir ehrlich analysieren; ebenso wie die Grenzen einer inklusiven Beschulung. Erfolgreiche Tagesordnungspunkt Bildung ist kein Glücksspiel! aufholen und eine gesunde Drucksache 7/5740, Die Stellungnahme der Staatsregierung liegt Ihnen vor und die Fraktionen können Stellung nehmen. Zuerst beginnt die einreichende Fraktion. Danach folgen CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Es beginnt die AfD-Fraktion mit Herrn Abg. Dr. Weigand.
