Christin Melcher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulische Inklusion ist kein Projekt, sondern ein Prozess, für den wir einen langen Atem brauchen, und der Umfang des vorliegenden Antrages zeigt das ja auch sehr sinnbildlich. Inklusion endet nicht damit, Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Regelklassen zu beschulen. Inklusion endet auch nicht mit fixen Quoten. Wir wollen, dass Inklusion in der Praxis gelingt und gelebt wird. Wir wollen wissen, wo wir bereits auf einem guten Weg sind und wo wir nachsteuern müssen. Daher heute dieser Antrag. Lassen Sie mich einige Aspekte aus der ausführlichen Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag herausgreifen. Seit dem Schuljahr 2019/2020 verzichten 18 sächsische Grundschulen auf die Diagnostik in den Förderbereichen Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung in die Klassenstufe 1. Die Erfahrungen aus der Pilotphase werden bis zum Ende dieses Schuljahres gesammelt. Bis zum 30. Juni nächsten Jahres werden wir hier im Landtag darüber entscheiden, ob die Regelung auf alle sächsischen Grundschulen ausgeweitet wird. Erste Rückmeldungen aus den Modellschulen zeigen: Diese Entscheidung wird sicherlich keine einfache Entscheidung. Das Kultusministerium schreibt in seiner Stellungnahme: „Ein Verzicht auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Lernen in Klassenstufe 1 und 2 bedeutet, dass die Entwicklungsrückstände größer und Misserfolge damit manifester werden. Die Zeit für eine gezielte frühe Förderung geht verloren.“ Weiter heißt es: „Die zusätzliche personelle Unterstützung ist eine gute Maßnahme. Sie kann jedoch weder die sonderpädagogische Diagnostik noch die notwendige gezielte Förderung ersetzen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns klarmachen, welche Gründe für und welche Gründe gegen eine Diagnostik sprechen. Um es klar zu sagen, uns BÜNDNISGRÜNEN geht es nicht um eine künstliche Senkung der Förderquote. Jedoch lehnen wir es sehr, sehr deutlich ab, wenn ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf als Label verwendet wird, das primär das Sortieren von Kindern erleichtert. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss es das Ziel der Diagnostik sein, bedarfsgerechte Fördermaßnahmen einzuleiten, um eine erfolgreiche Unterrichtung an der Regelschule zu ermöglichen. Der Verzicht auf die Eingangsdiagnostik muss zwingend mit zusätzlichen Ressourcen für die Schule verknüpft sein. Da sehen wir als BÜNDNISGRÜNE noch Luft nach oben. Wir brauchen keine Gießkanne, sondern einen Sozialindex. Wir müssen also sozialräumliche Kriterien und die Zusammensetzung der Schülerschaft stärker berücksichtigen. Inklusion hängt aber bei Weitem nicht nur von den Ressourcen ab. Wir müssen genauer hinschauen, wie weit der tatsächliche Bedarf reicht und wo die Ausflüchte beginnen. Noch immer besuchen 65 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderschule. Im Förderschwerpunkt Lernen sind es 92 %, im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gar 96 %. Ohne eine Zielzahl zu forcieren ist klar, dass der Weg noch weit ist. Wir müssen flächendeckend die notwendigen organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für inklusiven Unterricht schaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Zahlen aus dem Kultusministerium dokumentieren außerdem den großen Mangel an sonderpädagogischen Fachkräften. Um den Unterricht an Förderschulen vollständig abzudecken, werden zusätzlich 250 Vollzeit-Äquivalente notwendig. Neben den quantitativen Lücken fehlt es vielerorts auch an sonderpädagogischem Know-how. Zum 1. Dezember 2020 waren 44 % der Lehrkräfte an den Förderschulen schulartfremd ausgebildet bzw. hatten keine förderpädagogische Zusatzqualifikation. Wir müssen mehr sonderpädagogische Fachkräfte ausbilden, auch durch Qualifikation von Seiteneinsteigern und das Thema inklusive Bildung in allen Lehramtsstudiengängen stärken. Abschließend möchte ich noch einmal auf den Koalitionsvertrag blicken. Dort haben wir einen unabhängigen Beirat „Inklusive Schule in Sachsen“ einzurichten. Hier wünschen wir uns tatsächlich etwas mehr Tempo, wohl wissend, dass die Coronakrise auch hier die Bremse angezogen hat. Inklusion ist eine Frage der Schulentwicklung und der Schulkultur, wohlgemerkt aller Schularten. Deshalb hoffe ich, dass auch alle Schularten im Beirat vertreten sein werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu guter Letzt ist es mir wichtig zu betonen, Inklusion setzt nicht auf die Anpassung einzelner, sondern auf das Umdenken aller. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Prozess weiter voranbringen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wünscht die SPD-Fraktion zu sprechen? – Nicht. Die AfD-Fraktion? – Herr Abg. Dr. Weigand, bitte.
