Dr. Matthias Rößler
Gibt es jetzt weiteren Redebedarf zum vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das ist nicht der Fall. Somit schreiten wir jetzt zur Abstimmung: Wer dem in der Drucksache 7/5898 vorliegenden Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der in der Drucksache 7/5898 vorliegende Entschließungsantrag abgelehnt. Die Behandlung der Großen Anfrage ist hiermit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Förderung und Inklusion Schulen voranbringen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, der Staatsregierung rechtlich verbrieft, dass Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam aufwachsen und gemeinsam lernen können. Doch nicht in jedem Fall ist die inklusive Beschulung die beste Wahl für ein Kind. Manchmal kann der Besuch einer speziellen Förderschule dienlicher sein. Das zu entscheiden und diesen Weg mit den Eltern gemeinsam zu gehen, ist eine ziemlich komplexe und manchmal auch herausfordernde Aufgabe. Dafür ist das Zusammenspiel verschiedener Partner erforderlich, natürlich auch entsprechende Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt aller Entscheidungen muss aber immer der einzelne Mensch stehen mit seinen ganz individuellen Bedürfnissen oder Bedarfen. Deshalb ist Inklusion für uns kein politisch-ideologisches Thema, sondern eine verantwortungsvolle und umsichtige Entscheidung, ein verantwortungsvolles umsichtiges Handeln. Die im Schulgesetz unter § 4 c formulierten Regelungen waren während der Gesetzgebung oder des Gesetzgebungsverfahrens nicht unumstritten. Deshalb finden sich unter § 64 unter anderem eine vorgeschaltete Pilotphase und eine Revisionsklausel. Bis zum 30. Juni kommenden Jahres müssen wir hier im Hohen Haus entscheiden, ob bzw. wie wir den eingeschlagenen Weg weitergehen wollen. Mit unserem Antrag wollen wir uns die Situation der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf genauer anschauen. Natürlich spielt hier auch der Einfluss der Corona-Pandemie eine Rolle. Das Kultusministerium hat sehr ausführlich auf unseren Antrag geantwortet, wofür ich mich sehr herzlich bedanke. Vor allem habe ich mich sehr darüber gefreut, dass die Problemfelder genauso objektiv dargelegt worden sind wie die gelungenen Dinge. Weil der Antrag sehr umfangreich ist, will ich mich jetzt auf einige wenige Themen konzentrieren. Lassen Sie mich mit der Schuleingangsphase beginnen. Seit Jahren nimmt die Heterogenität der Schüler am Schulanfang zu. Die Ursachen dafür genauer zu beleuchten war nicht Gegenstand unseres Antrages, wohl aber die frühe Erkennung von Förderbedarf und die frühe zielgerichtete Förderung in der Kita, insbesondere im Hinblick auf die Einschulung. Dabei hat die Pandemie auch in den Kitas die Probleme eher verstärkt. Elternarbeit und unterstützende Systeme spielen in den Kitas eine wichtige Rolle. Aber die Hauptverantwortung liegt auf dem pädagogischen Personal. Es braucht ein gutes Rüstzeug in Form von fachlicher Kompetenz. Fort- und Weiterbildungsangebote gibt es inzwischen genügend. Wir sollten uns jedoch die Erzieherausbildung hinsichtlich der Inhalte und der Ausbildungsqualität einmal genauer anschauen und prüfen, was wir dort gegebenenfalls verbessern müssen. Die Ausführungen des SMK zur Schuleingangsphase zeigen, dass bei wachsender Heterogenität und in Anbetracht der Folgen pandemiebedingter Schulschließungen der Verzicht auf die Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf vor der Klassenstufe 2, so wie wir ihn als Pilotphase im Schulgesetz angelegt haben, eher kontraproduktiv ist. Es ist für mich nachvollziehbar, dass ohne eine professionelle Diagnostik in Form des etablierenden Feststellungsverfahrens eine individuelle und zielgerichtete Förderung für Schüler mit deutlichen Auffälligkeiten, gesundheitlichen Einschränkungen oder Lernproblemen nicht möglich ist. Diese Schüler brauchen professionelle Hilfe, und die Hilfe kann durch unsere als Ausgleich gedachten pauschalierten Zuweisungen offensichtlich nicht geleistet werden. Angesichts der Erfahrungen der Leiter nur 18 sächsischer Pilotschulen müssen wir anerkennen, dass es so, wie wir es erhofft hatten, offensichtlich nicht funktioniert. Hier sind deshalb Anpassungen notwendig. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, ein Diagnostikverfahren durchzuführen mit dem Ziel, die Kinder an eine Förderschule „abzuschieben“, keineswegs. Es geht darum herauszufinden, welche Förderung das jeweilige Kind braucht, und diese ihm auch zu gewähren. Das sollte möglichst inklusiv im gewohnten Klassenverband sein, kann aber auch den Wechsel an eine entsprechende Förderschule bedeuten, wenn dem individuellen Förderbedarf des betreffenden Kindes dort besser entsprochen werden kann. Ich verspreche mir auch großen Nutzen vom Aufbau spezieller Schwerpunktschulen innerhalb der Kooperationsverbände. Als zweites Thema liegt mir die Steigerung der Schulerfolgsquote sehr am Herzen. Sachsen wird für seine verhältnismäßig hohe Quote an Schulabgängern ohne Schulabschluss oft kritisiert. Aber eigentlich ist das nicht gerechtfertigt. Die CDU bekennt sich zum Leistungsprinzip, und deshalb werden, anders als in manchem westlichen Bundesland, bei uns Schulabschlüsse nicht einfach zuerkannt. Das führt aber dazu, dass Schüler mit dem Abschluss einer Lernförderschule statistisch als Abgänger ohne Abschluss geführt werden. Das betrifft circa 3 % aller Absolventen eines Abgangsjahres. Ich begrüße deshalb sehr, dass seit Inkrafttreten der Schulordnung für Förderschulen im Schuljahr 2018/19 zukünftig der Hauptschulabschluss wie an der Oberschule erlangt werden kann. Dabei ist im Interesse der jungen Menschen eine individuelle Unterstützung notwendig und mehr Flexibilität auf dem Weg zum Ziel, um die Schüler zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen. Dieser Weg ist richtig, und ich hoffe darauf, dass sich in ein paar Jahren auch die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss deutlich verringern wird, ohne dass wir dafür das Niveau senken müssen. Drittens ist die Lehrkräftesituation an den Förderschulen nach wie vor ein neuralgischer Punkt. Förderschulpädagogik ist anspruchsvoll, und wir bräuchten sehr viel mehr Lehrkräfte mit dieser grundständigen Ausbildung oder zumindest mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation, um den Unterricht an den Förderschulen optimal gestalten und um Inklusion erfolgreich umsetzen zu können. Zurzeit bildet nur die Uni Leipzig Förderschulpädagogen aus, und denen gefällt es in dieser Stadt. Es ist deshalb richtig, zusammen mit der Hochschule Zittau/Görlitz ein Modellprojekt zur Lehramtsausbildung für Förderschullehrer im ländlichen Raum zu etablieren, um Bewerber aus der Region zu finden und sie natürlich dort zu binden. Ich meine, wir brauchen zusätzlich ein vergleichbares Projekt auch im westsächsischen Raum. Wichtig ist es auch, dem Thema sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung innerhalb der Lehramtsausbildung mehr Aufmerksamkeit zu widmen und das nicht auf die erste Phase der Ausbildung zu beschränken, sondern auch ins Curriculum des Vorbereitungsdienstes aufzunehmen. Abschließend sei mir noch ein Blick auf die Kooperationsverbünde gestattet. Mit dem Ziel, sich bei der Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung gegenseitig zu unterstützen, sieht das sächsische Inklusionskonzept die Gründung von Kooperationsverbünden vor. 64 sollen es in Sachsen werden, 42 sind inzwischen gegründet, und bei den verbleibenden 22 steht das noch aus. Erfreulich ist, dass sich auch 43 Schulen in freier Trägerschaft in die Kooperationsverbünde einbringen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Zeitplan laut Schulgesetz allerdings nicht zu halten sein, nach dem bis zum 31. Juli dieses Jahres das Netz der Kooperationsverbünde eigentlich stehen sollte. Ich vertraue aber auf das SMK, dass man den Prozess gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren im Land erfolgreich abschließen wird und in diesem Zusammenhang auch die Etablierung von Schwerpunktschulen entsprechend voranbringt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben mit unserem Antrag die Situation hinsichtlich der sonderpädagogischen Förderung und der Umsetzung der Inklusion frühzeitig beleuchtet. Es zeigt sich schon jetzt, dass durch Corona einerseits, aber andererseits auch aufgrund erster Erfahrungen der Pilotphase Anpassungen geboten sind. Von dem Bericht, den das Kultusministerium dem Landtag bis zum 30. September dieses Jahres vorlegen muss, erhoffe ich mir weitere wichtige Erkenntnisse, die uns in die Lage versetzen, ein Jahr später hier im Hohen Haus die Weichen für die Fortentwicklung der Inklusion an unseren sächsischen Schulen richtig zu stellen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
