Ivo Teichmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Von mir eine Frage zum Corona-Kredit: Wir haben im Landtag beschlossen, 6 Milliarden Euro Corona-Kreditmittel zur Verfügung zu stellen. Gemäß Artikel 95 Abs. 6 unserer Verfassung sind die Kredite spätestens innerhalb von acht Jahren zu tilgen. In welcher Höhe wurden die Kredite bisher in Anspruch genommen? Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Kredittilgung zu gewährleisten, ohne den Haushaltsaugleich zu gefährden?
