Hartmut Vorjohann
Herr Patt, jetzt machen Sie ein schwieriges Feld auf. Ich muss vorsichtig sein, wie ich es formuliere. Es ist so: Bei der Beihilfe müssen Sie sich für bestimmte Prozentteile selber am Markt bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Dort geht es nicht um das Solidarprinzip. Das heißt, wenn Sie – sagen wir einmal – verheiratet sind, Sie haben eine Frau oder einen Mann und mehrere Kinder, dann müssen Sie für jede dieser Personen in der privaten Krankenversicherung zusätzlich bezahlen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie das nicht, weil das ein Solidarprinzip ist. Darin sind sie mit versichert. Dort fällt das dann weg. Der Beamte oder die Beamtin, die ein homo oeconomicus ist, wird sich natürlich überlegen und sagen: Okay, in der Beihilfe gibt es bestimmte Konstellationen. Die riechen danach, dass sie für mich teurer sind, also versuche ich, in die große Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherungen hineinzukommen. Das sehe ich persönlich ein wenig kritisch. Es ist nicht so, dass der Beamtenstand in Deutschland unterprivilegiert ist. Das wird kritisch beäugt. Wenn ich an dieser Stelle für die Beamten ein weiteres Privileg eröffne, dass ich sage, dort, wo es aufgrund dieser beschriebenen Konstellation für die Beamten teurer wird, schaffe ich die Möglichkeit, mich sozusagen von der Beamtenalimentation zu verabschieden und in die Solidargemeinschaft zu gehen. Für den Beamten ist es gut. Für uns als Freistaat ist es schwierig, weil wir an der Stelle teure Lösungen haben werden. Des einen Vorteil muss an irgendeiner Stelle einen finanziellen Nachteil bringen, und das macht es schwierig. Wir haben schon viele Berechnungen angestellt. Ich habe vor einigen Tagen etwas aus Baden-Württemberg gesehen. In jedem Bundesland wird das gerade diskutiert. BadenWürttemberg hat im März ein Papier erarbeitet, in dem sie zu ähnlichen Ergebnissen gekommen sind. Es sind, je nachdem, welche Annahmen man trifft, zweistellige Millionenbeträge, die dem Staatshaushalt zusätzlich perspektivisch entstehen werden. Deshalb sind wir ein wenig vorsichtig, weil das ein Thema ist, das politisch im Freistaat auf der Agenda ist. Ob man solch ein Thema mit der Corona-Pandemie und nach der Corona-Pandemie auf der Agenda lässt oder nicht, muss man sorgfältig diskutieren, weil die finanziellen Spielräume bekanntermaßen etwas kleiner geworden sind. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die AfD-Fraktion, wenn Bedarf besteht. Kollege Teichmann an Mikrofon 7, bitte schön.
