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Prof. Dr. Roland Wöller

25.03.2021 Sitzungen 7/26

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das will ich gerne tun. Zum einen gilt: Wenn sich aus der Härtefallkommission das Begehren ergibt, sich mit diesem Fall zu beschäftigen, dann ist es ein Gebot des Respekts, die Härtefallkommission hierzu Stellung nehmen zu lassen. Zum anderen wissen Sie, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, dass Menschen nicht grundlos in Haft zu nehmen sind. Sie dürfen nur in Haft genommen werden, wenn eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht und nicht so lange, bis der nächste Flieger kommt. Deswegen haben die zuständigen Behörden hier auf der Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt und die Betreffenden entsprechend aus der Abschiebehaft freigelassen. Vielen Dank. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Es sind zwei weitere Personen in Abschiebehaft. Das ist doch Quatsch, was Sie erzählen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Nagel, Sie können gern auch noch einmal hier an das Pult treten.

Protokoll ↗