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Rico Anton

CDU 25.03.2021 Sitzungen 7/26

Selbstverständlich, Herr Kollege Richter. – Ja, lassen Sie mich noch ein paar Worte zur sächsischen Abschiebepraxis sagen, die von Frau Čagalj Sejdi und von Frau Nagel kritisiert wurde. Also, entgegen heute geäußerten Behauptungen erfolgen die Abschiebungen in Sachsen so human wie möglich, ganz im Sinne des Koalitionsvertrages. Für die Staatsregierung und meine Fraktion ist die Menschenwürde unverrückbarer Maßstab für den Vollzug von Ausreisepflichten, und zwar seit jeher. Abschiebungen erfolgen nur in Einzelfällen durch Abholung am Arbeitsplatz. Es erfolgt deshalb in der Regel eine Abholung zur Abschiebung in den frühen Morgenstunden, sodass derjenige eben noch nicht seine Arbeitsstätte aufgesucht hat. Es kommt eigentlich nur dann zur Abschiebung vom Arbeitsplatz aus, wenn der Betroffene an seiner Meldeadresse schlichtweg nicht auffindbar ist. Dann gilt natürlich, am Ende des Tages darf ich mir keine Regeln schaffen, die faktisch Abschiebungen überhaupt nicht mehr ermöglichen, weil ich mir so viele Einschränkungen auferlegt habe, dass sich der Betroffene einfach jeder möglichen Maßnahme entziehen kann. Auch die Abholung zur Nachtstunde erfolgt nur dann, wenn sie organisatorisch nicht vermeidbar ist. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es gibt schlicht Zwänge, die sich nicht aussteuern lassen. Wenn das Flugzeug früh um neun abfliegt, dann kann ich den Betroffenen nicht erst um acht zu Hause abholen. (Zuruf von den LINKEN: Man kann ihn auch vorher abholen!) Eine Abholung am Vortag kommt auch nicht in Betracht, weil das bedeuten würde, ich hole ihn viel eher, als es notwendig ist. Er würde eine Nacht in Ausreisegewahrsam verbringen. Dabei würde zu Recht kein Gericht in Deutschland mitmachen. Das bedeutet, das wäre nicht das mildere Mittel, sondern das wäre ein schärferes Mittel. Solchen Realitäten muss man sich einfach stellen. Auch zu Familientrennungen kommt es nur in Ausnahmefällen. Man muss sich immer den Einzelfall anschauen. Es ist schon ein Unterschied, ob ich über Familientrennungen rede, die zur dauerhaften Trennung der Familie, zum Zerreißen der Familienbande führen, oder ob ich darüber rede, dass der eine am Mittwoch und der andere am Donnerstag abgeschoben wird und dass die Familienzusammenführung faktisch innerhalb eines ganz kurzen Zeitkorridors im Heimatland erfolgen kann, (Zuruf von den LINKEN: Wunderbar!) oder ob ich darüber rede, dass ich es mit Familienangehörigen zu tun habe, die alle volljährig sind – das ist eben auch eine andere Qualität, als wenn minderjährige Kinder im Spiel sind –, oder wenn ein Angehöriger einer Familie aus der Strafhaft abgeschoben wird. Man muss sich wirklich den Einzelfall genau anschauen. Dann finden sich in den meisten Fällen auch gute Gründe dafür, dass eine Familientrennung zumindest formal erfolgt. Dasselbe ist die pauschale Forderung nach einem Abschiebestopp in Pandemiezeiten. Na ja, auch das muss man sich im Einzelfall anschauen, letztlich zielstaatsbezogen, je nachdem, wie das Pandemiegeschehen dort ist, und man muss die Rechtsprechung im Auge behalten. Die Gerichte stellen an das Bejahen eines Abschiebehindernisses aus Infektionsschutzgründen recht hohe Anforderungen. Man kann nicht einfach sagen, das setze ich jetzt ganz pauschal aus, ohne zu beachten, wohin es überhaupt geht. Wenn ich mir beispielsweise Georgien oder Pakistan anschaue, dann ist das Infektionsgeschehen nicht schlimmer als bei uns, in Pakistan sogar signifikant niedriger. Zum Schluss vielleicht noch einmal zwei ganz grundsätzliche Erwägungen: Es gibt ein staatliches Vollzugsinteresse, und das Aufenthaltsgesetz des Bundes gibt uns hier auch Vorgaben. Wir haben auch kein uneingeschränktes Ermessen. Es wäre schlicht Rechtsbruch, wenn wir uns selbst Regeln schaffen würden, die den Vollzug geltenden Rechts faktisch unmöglich machen – darauf läuft die Forderung der LINKEN im Ergebnis hinaus. Ich möchte es auch nochmals sagen: Wer abgeschoben wird, hat sich in der Regel über einen sehr langen Zeitraum beharrlich geweigert, seiner Ausreisepflicht nachzukommen. (Zuruf des Abg. André Wendt, AfD) Durch rechtskonformes Verhalten kann ein jeder sich und seiner Familie eine Abschiebung ersparen. Das ist ein Punkt, bei dem ich Eigenverantwortung einfordern muss. Ich weiß, dass das Ganze immer auch ein wenig vom System Hoffnung lebt – nach dem Motto: Es wird schon nichts passieren; vielleicht kann ich ja doch dableiben. Das verstehe ich im Einzelfall auch ganz genau. Aber letztendlich gilt: Ein Rechtsstaat, der Recht nicht mehr durchsetzt, hat ein Problem. Das kann mitunter auch zu Härten führen, aber auch das muss ein Staat ein Stück weit aushalten, solange wir nicht inhuman werden und solange wir die Menschenwürde dabei nicht auf der Strecke lassen. Ich kann aber für Sachsen sagen: Das geschieht in der Praxis nicht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint jetzt nicht mehr der Fall zu sein. Dann bitte ich die Staatsregierung. Herr Minister Prof. Wöller, bitte.

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