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Rico Gebhardt

Die Linke 25.03.2021 Sitzungen 7/26

Ein Moratorium nennen wir so etwas. Das war unser Antrag!) – Ja, was ist denn ein Abschiebemoratorium? Das ist nichts weiter als ein befristeter Abschiebestopp; (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) und genau einen solchen sieht das Aufenthaltsgesetz nicht vor. Mit Blick auf die Bundestreue, die im Grundgesetz verankert ist, haben wir Bundesrecht zu vollziehen. Ein solches Abschiebemoratorium würde der geltenden Rechtslage widersprechen, und ich möchte der Staatsregierung nicht empfehlen, Bundesrecht zu brechen. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Im Antrag wird kein Recht gebrochen!) Jetzt haben Sie das Thema der heutigen Aktuellen Debatte kurz vorher noch einmal geändert, um damit – was Sie ja schon seit Monaten betreiben – auf die aktuelle mediale Berichterstattung zum Fall Jahangir aufzuspringen. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Nun ist dieser Einzelfall für denjenigen, der sich wirklich einmal intensiv damit beschäftigt, denkbar ungeeignet, die Position der LINKEN in dieser Frage zu stützen. Mir ist es schon wichtig, dass wir uns einmal näher anschauen, worüber wir hier eigentlich sprechen. Ich möchte kurz auf die Fakten eingehen, die auch durch unabhängige Gerichte festgestellt wurden: Er ist 2008 illegal in Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde abgelehnt; dagegen hat er erfolglos bis vor das OVG geklagt. Seit 2010 ist der Herr Jahangir vollziehbar ausreisepflichtig. In den folgenden Jahren gab es drei erfolglose Asylfolgeverfahren, ein Härtefallverfahren, das ebenfalls erfolglos verlief; und ein Abschiebeversuch scheiterte an seiner Anwesenheit an der Wohnadresse. Er hat über mehr als zehn Jahre die Behörden über seine Identität getäuscht. An der Passbeschaffung hat er nicht mitgewirkt, und als er dann einen Pass hatte, hat er diesen der Landesdirektion vorenthalten. Ende letzten Jahres hat er geheiratet und anschließend sofort einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragt. Dies wurde abgelehnt, da nach dem Aufenthaltsgesetz ein Visumverfahren in seinem Heimatland Pakistan durchzuführen ist. Schließlich wurde durch das Amtsgericht Dresden dem Antrag auf Abschiebehaft entsprochen: sein Antrag auf Eilrechtsschutz gegen die bevorstehende Abschiebung wurde vom Verwaltungsgericht Dresden abgelehnt. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wurde vom OVG zurückgewiesen. Der Innenminister hat aus Respekt vor einer Entscheidung der Härtefallkommission – ein Mitglied der Härtefallkommission hatte angekündigt, dies dort zum Thema zu machen – die Abschiebung abgebrochen, und der Sächsische Ausländerbeauftragte hat in der Folge die Annahme als Härtefall abgelehnt. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, dieser Fall ist keine Begründung für ein Abschiebemoratorium, sondern vielmehr Anlass dazu, die Anstrengungen zu verstärken, hierbei zu deutlich gestrafften und schnelleren Verfahren zu kommen; denn dass Herr Jahangir nun mittlerweile seit fast 13 Jahren noch immer in diesem Land ist, obwohl er zu keinem Zeitpunkt schutzbedürftig war, ist völlig inakzeptabel. Darauf, denke ich, müssen wir uns auch konzentrieren.

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