Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte im Sächsischen Landtag die Cancel Culture canceln. Das muss man sich erst einmal vergegenwärtigen. Die AfD wirbt also für eine Cancel Culture von Cancel Culture, was dann wohl ein unauflösbarer Widerspruch in sich ist. Schon allein diese Feststellung sagt viel über das intellektuelle Niveau dieser Debatte und zeigt die Sinnlosigkeit derselben. Eigentlich könnte man an dieser Stelle das Ganze beenden. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Aber fernab dessen krankt das, was wir von der AfD gehört haben, heute schon wieder daran, dass Sie die Meinungsfreiheit nicht verstanden haben, dass Sie nicht verstanden haben, was demokratische Öffentlichkeit ist, (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ja!) und dass Sie zudem Ihren eigenen Hang zur Cancel Culture bewusst verschweigen. Zunächst zur falsch verstandenen Meinungsfreiheit. Die Schallplatte, dass man in diesem Land ja nichts mehr sagen dürfe, hat spätestens seit dem Zeitpunkt einen Sprung, als weiland Thilo Sarrazin in jeder Talkshow dieses Landes behauptete, man lade ihn nicht mehr in Talkshows ein. (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Die Qualität dieser Leier wird auch nicht dadurch besser, dass man hier faktenfrei behauptet, dass jeder in diesem Land vom Hof gejagt werde, der eine eigene Meinung äußere, die anderen nicht passe. Es entspricht einfach nicht der Realität. (Zuruf von der AfD) Erneut erliegt die AfD dem in rechten Kreisen beliebten und bewusst propagierten Fehlschluss, dass Meinungsfreiheit bedeute, eine Meinung ohne Widerspruch und auch noch folgenlos äußern zu können. Das ist aber nicht Sinn der Meinungsfreiheit. Also noch einmal zum Mitschreiben: Solange Sie sich teilweise zu Recht auf die Meinungsfreiheit berufen und rassistische, antidemokratische und ewig gestrige Positionen äußern, so lange ist es Ausdruck einer lebendigen demokratischen Verfassungswirklichkeit, dass andere Menschen dem entschieden widersprechen. Es gibt keine Meinungsfreiheit ohne Widerspruch. Ich hoffe, das geht irgendwann einmal in Ihren Kopf hinein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und vereinzelt der CDU) An der Stelle muss ich Ihnen noch etwas erklären, was Sie vielleicht etwas überfordert. Die Entwicklung des Wesenskerns des Grundrechts der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland basiert – Obacht! – auf einem Akt von Cancel Culture. Die Lüth-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, quasi die Bibel der Meinungsfreiheit, entwickelte die Maßstäbe für die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit anhand eines Boykottaufrufs; denn gegenständlich war seinerzeit nicht weniger als ein Boykottaufruf gegen einen Film des Naziregisseurs Veit Harlan. Wenn Sie das zu Ende denken, dann verdanken Sie ausgerechnet die weite Auslegung der Meinungsfreiheit, von der Sie so häufig Gebrauch machen und die Sie stets für sich reklamieren, einem Akt von Cancel Culture. Herzlichen Glückwunsch! Ich sehe schon, dass es in den ersten Köpfen der AfD zu rauchen beginnt, weil Sie auf kognitiver Überlast fahren. (Carsten Hütter, AfD: Also, die Überheblichkeit ist schon … –
