Thomas Prantl
Inzidenzwert für die Aufhebung von Schutzmaßnahmen In der Bundespressekonferenz am 21.01.2021 sagte Frau Bundeskanzlerin Merkel in Bezug auf den Inzidenzwert: Wenn wir unter 50 sind, dann wird man wissen, dass man noch – kann ich jetzt gar nicht sagen – mehrere Wochen länger, also zwei, drei, vier Wochen länger braucht, um wirklich unter zehn zu kommen. Das wird bedeuten, dass man weitere harte Restriktionen bezüglich Ladenschließung, Schuleinschränkungen usw. erarbeitet. Und dann kommt die Politik, die abwägen muss. Wenn ich doch denke, ich könnte die Kontaktnachverfolgung schaffen, lasse ich jetzt weitere drei Wochen ganz harte Restriktionen zu, um unter diese zehn zu kommen oder nicht. Staates. Deshalb soll das Modell der Personalkommission fortgeführt werden. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor. Ich danke ausdrücklich im Namen der Staatsregierung allen Bediensteten für ihre engagierte Arbeit, insbesondere jetzt in der Pandemie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Staatsregierung Herr Staatssekretär Popp. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/5337 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei sehr wenigen Gegenstimmen und einer Enthaltung ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Damit ist über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 7/5337, positiv abgestimmt worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Wir kommen nun zum 7/5338 Fragesteller sind mit der schriftlichen Beantwortung, die inzwischen eingegangen ist, einverstanden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Beantwortung der Fragen Im § 28 a IfSG sind die Grenzwerte von 50 bzw. 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner über sieben Tage genannt. Bislang hat die Sächsische Staatsregierung ihre politischen Entscheidungen zur Anordnung oder Aufhebung von sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen ausnahmslos mit Inzidenzwerten von 35 bzw. 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100 000 Einwohner begründet und dies öffentlich kommuniziert (vgl. z. B. Äußerung von Herrn Ministerpräsident Michael Kretschmer https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/kretschmer-lockerungenin-corona-krise-erst-ab-inzidenzwert-50-artikel11305729). Aufgrund der außerordentlichen gesellschaftlichen Tragweite der oben zitierten Aussage der Bundeskanzlerin soll mit einer eindeutigen Antwort auf diese Anfrage eine Klarstellung erfolgen. Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwieweit gibt es aktuell Planungen, Überlegungen oder Ähnliches, keine oder nur wenige Lockerungen ab den Inzidenzwerten 50 bzw. 35 vorzunehmen, und welche sind dies konkret? 2. Welche Parameter spielen bei einer möglichen Entscheidung hierüber eine Rolle?
