Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp zwei Jahren hat die damalige Koalition vereinbart, eine Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs einzurichten, die dem Landtag bis 2019 ihre Ergebnisse vorlegen sollte. Ziel war es, in Zusammenarbeit mit den Ressorts den künftigen aufgabenorientierten Personalbedarf zu ermitteln. Sie sollte ferner eine Empfehlung zum Verbleib der unter Schwarz-Rot und Schwarz-Gelb festgelegten kw-Vermerke für die kommenden Jahre abgeben. Der Abschlussbericht der Kommission kam ein halbes Jahr später und er ist unmissverständlich. Er stellt erstens fest: Der öffentliche Dienst des Freistaates Sachsen steht vor einem massiven Umbruch. Bis zum Jahr 2030 scheiden rund 39 000 von 90 000 Bediensteten wegen ihres Eintritts in den Ruhestand aus dem öffentlichen Dienst aus. Das sind etwas über 40 %; im gleichen Zeitraum ist mit 3 800 sonstigen Abgängen, zum Beispiel wegen Dienstunfähigkeit, zu rechnen. Daraus ergibt sich in den nächsten zehn Jahren ein Nachbesetzungsbedarf von rund 42 600 Personen. Ohne dass Herr Barth dafür wahrscheinlich wieder einen Taschenrechner bemühen müsste, werden sich 4 200 Neubesetzungen pro Jahr daraus ergeben. Das ist eine stattliche Aufgabe mit Blick darauf, dass wir einen Teil des Personals selbst ausbilden und einen Teil am Markt rekrutieren müssen, wo die Situation nicht besser wird, weil ein ähnlicher Zustand auch auf die Unternehmen im Freistaat Sachsen zutrifft. Die Personalkommission hat bei der Beachtung der Altersstruktur und des Einstellungsbedarfs auch die Bereiche aufgezeigt, in denen die Überalterung des öffentlichen Dienstes und damit der Bedarf an Neueinstellungen in kürzester Zeit besonders hoch ist. So beträgt beispielsweise der Anteil von über 50-Jährigen an den Arbeitsgerichten 76 %, bei den Lehrerinnen und Lehrern an Oberschulen und Gymnasien über 60 %. Und auch besonders wichtige Querschnittsbehörden wie die Landesdirektion oder das Sächsische Immobilien- und Baumanagement haben einen Anteil von über 50-jährigen von über 50 %. Zweitens. Die Personalkommission hat zudem herausgearbeitet, dass neben diesen Altersabgängen mit einem starken bis sehr starken Aufgabenzuwachs im öffentlichen Dienst zu rechnen ist, der kurzfristig auch nicht mit der zunehmenden Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen kompensiert werden kann. Die Kommission geht davon aus, dass es derzeit keine Anhaltspunkte für einen geringeren Personalbedarf gibt, sondern dass es viel mehr überkompensatorischer Einstellungen und der Stärkung der Schlüsselbereiche bedarf. Diese Feststellung muss man herausheben, weil der offenbar nach wie vor verbreitete Glaube, man könne kurzfristig wieder in die Sparmaßnahmen beim Personal eintreten und man befände sich in einer Art Zwischenhoch, dass möglichst wieder begradigt werden müsse, durch den Bericht der Personalkommission nicht bestätigt wird. Es gilt das genaue Gegenteil. Drittens. Nicht zuletzt hat die Personalkommission dargelegt, dass aktuell sogar 25 % des Staatshaushaltes für Personal ausgegeben werden und dass dieser Wert bei Neueinstellungen stabil gehalten werden kann. Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Sachsen die zweitniedrigsten laufenden Personalausgaben, den niedrigsten Schuldenstand und den zweithöchsten Vermögensbestand für zukünftige Versorgungs- und Beihilfelasten. Das sollte man auch einmal positiv berücksichtigen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Aufgrund dieser Feststellung gibt die Personalkommission 50 Handlungsempfehlungen zur Personalpolitik. Darunter befinden sich unter anderem die Erarbeitung eines integrierten Personalkonzeptes, die Streichung der „Geiselnahme“ durch die kw-Vermerke – ich habe es ein bisschen anders formuliert –, die Aufstockung des Personalpools Demografie, der Wissenstransfer durch temporäre Stellendoppelbesetzungen, die Stärkung der Schlüsselbereiche Digitalisierung, Organisation und Personal sowie Schwerpunkte der überkompensatorischen Einstellungen in Bereichen, die in den letzten Jahren ein überobligatorischer Stellenabbau getroffen hat – also nicht Schulen, Hochschulen und Polizei, sondern andere Bereiche wie die Kernverwaltung, an der in den letzten Jahren viel zu lange fälschlicherweise gespart wurde. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Bericht im November angehört. Die Ansätze der Sachverständigen waren durchaus unterschiedlich. Während die Sachverständigen der Rechnungshöfe und des ifo Instituts kritisierten, dass keine belastbare aufgabenorientierte Personalbedarfsermittlung stattgefunden habe, und die Handwerkskammer ihre berechtigten Nachwuchssorgen formulierte, erläuterte die Präsidentin der Landesdirektion eindrücklich, welchem Stellenabbau ihre Behörde seit 2012 ausgesetzt war und was dies für die Erledigung ihrer Aufgaben bedeutete: überlange Verfahrensdauern, große Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachpersonal, Probleme nunmehr auch bei den coronabedingten Sonderaufgaben. So müssen derzeit beispielsweise statt 20 Anträge auf Entschädigung wegen angeordneter Quarantäne rund 200 000 entsprechende Anträge bearbeitet werden. Man kann sich leicht ausrechnen, dass dies für eine Behörde, die in den letzten Jahren ohnehin schon unter einem Personalabbau gelitten hat, ein erhebliches Problem ist. Bei der Landesdirektion zeigt sich sehr eindrücklich, welche Folgen ein stumpfsinniger Personalabbau quasi mit dem Mähdrescher hat. Dort wurden kw-Vermerke ausgebracht, die am Ende nach Altersabgängen vollzogen wurden, sodass diejenigen Referate der Landesdirektion am meisten gekniffen wurden, die schon einen hohen Altersstand hatten. In der Folge hatte man irgendwann keine Arbeitsmediziner mehr, die Arbeitsmedizin machen konnten. Das Referat war faktisch nur noch ein Rumpfreferat. In einer hoch spezialisierten Verwaltung, in der es darauf ankommt, Expertinnen und Experten für große Planverfahren zu haben, haben wir nicht mehr das notwendige Personal. Wenn sich Kommunen zu Recht darüber aufregen, dass die Planfeststellungsverfahren viel zu lange dauern, liegt es auch daran, dass am Personal der Landesdirektion auf diesem Wege gespart wurde und am Ende der Staat seine Aufgaben nicht mehr erledigen kann. Das Personal – darin gebe ich Ihnen recht – ist kein Selbstzweck. Wenn aber der Staat eine Aufgabe hat, hat er auch das Personal zur Verfügung zu stellen, damit sie ordentlich erledigt werden kann. Werte Kolleginnen und Kollegen! Was schlussfolgern die GRÜNEN aus diesem Bericht? Wir setzen uns seit dem Beschluss des Stellenabbaus in den Jahren 2011/2012, also seit nunmehr zehn Jahren, dafür ein, dass die damals ausgebrachten kw-Vermerke, mit denen der Stellenabbau vollzogen wurde, aus dem Haushaltsplan gestrichen werden. Insofern ist es der erste und sehr große personalpolitische Erfolg dieser Koalition, dass diese kw-Vermerke endlich ad acta gelegt sind und in der Personalplanung keine Rolle mehr spielen werden, sodass wir endlich in eine nachhaltige Personalpolitik eintreten können. Vielen Dank an dieser Stelle an die Staatsregierung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir können somit feststellen, dass der aktuelle Haushaltsentwurf in die richtige Richtung geht. Nun ist es wieder möglich, jede der in den nächsten zehn Jahren frei werdenden Stellen wieder zu besetzen. Uns ist bewusst, dass dies mit Blick auf die rückläufige Zahl der Erwerbsfähigen in den nächsten Jahren und mit Blick auf die Konkurrenz mit der freien Wirtschaft nicht einfach wird. Immerhin können wir aber den jungen Menschen, die sich jetzt in Ausbildung befinden oder in den nächsten Jahren in eine Ausbildung eintreten, anschließend ein Angebot für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst offerieren. Wir begrüßen ausdrücklich den Ausbau des DemografiePools, der vorgesehen ist und eine flexible Stellenbewirtschaftung ermöglicht. Er ermöglicht endlich das, was sich viele Bedienstete, mit denen ich in den letzten Jahren gesprochen habe, wünschen: Sie wollen ihre Nachfolger gerade in komplexe Prozesse einarbeiten können, weil eine Stelle dann überlappend besetzt werden kann. Wir kennen viele Beamte, die in den letzten Jahren darüber traurig waren, dass sie ihr Wissen nicht weitergeben konnten. Sie hofften, dass sie ihren Stellennachfolger noch kennenlernen, um beispielsweise hoch spezialisiertes Wissen in Planverfahren weitergeben zu können, was man nicht mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen erwirbt, sondern worin man sich anschließend vertiefen muss. Sie mussten feststellen, dass der Stellennachfolger oder die Stellennachfolgerin teilweise Monate später eingestellt wurde und sich nicht mehr unterweisen lassen konnte. Auch das hat zu einer Verschlechterung der Qualität geführt. Ich bin darüber froh, dass wir über diesen Weg die Möglichkeit schaffen, zukünftig diese Spezialkenntnisse weiterzugeben. Wir sehen im Haushalt auch erste Ansätze einer Stärkung der Landesverwaltung in den Bereichen, die in den letzten Jahren nicht gestärkt, sondern sträflich vernachlässigt wurden. Das trifft insbesondere auf den Stellenaufwuchs in der Landesdirektion zu, wo er dringend notwendig ist. Endlich gibt es Bewegung in der Personalpolitik. Ich behaupte, das liegt auch daran, dass in das Thema Personal durch diese Regierungskoalition endlich auch Bewegung gekommen ist. Nun geht es darum, die Empfehlungen der Personalkommission in weiteren Bereichen umzusetzen und ein integriertes Personalkonzept zu entwickeln, das es uns zukünftig noch zielgenauer ermöglicht, kluge Köpfe für den öffentlichen Dienst zu gewinnen und fortzubilden. Eines zeigt uns die Pandemie gerade deutlich: Dort, wo der Staat kein Personal zur Erfüllung seiner Aufgaben hat, treten erhebliche Probleme auf. Sie können dazu führen, dass, wie wir es sehen, eine Pandemie und ihre Folgen schlechter bewältigt werden. Damit ganz kurz zu Ihnen, Herr Barth, und Ihrem illustren Auftritt hier vorne. Wenn Sie uns mit Endzuständen, die kommen werden, drohen, sage ich Ihnen: Der Tag wird kommen, an dem hier wieder irgendein AfD-ler steht, der erzählt, dass da und dort mehr Personal kommen müsste. Wissen Sie, was ich dann mache? – Dann habe ich das stenografische Protokoll über Ihre Rede bei der Hand und werde eine Kurzintervention halten, bei der ich die Passagen vorlesen werde, in denen Sie sagen, warum es nicht mehr Polizistinnen und Polizisten geben darf, warum es nicht mehr Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land geben darf und warum Sie dann noch der Meinung waren, beim öffentlichen Gesundheitsdienst sparen zu wollen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Widerspruch des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Weil Sie der Meinung sind, dass der beste Staat derjenige ist, der seine Aufgaben nicht erfüllen kann. (Zurufe von der AfD) Ich sage Ihnen: Das unterscheidet Sie von vernünftiger Politik. Ein guter Staat braucht sein Personal, um seine Aufgaben zu erfüllen, und nicht solche aufgeblasenen Reden zu Glaubensfragen, wie Sie sie hier gehalten haben und die verantwortungslos sind. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Friedel; bitte schön.
