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Nico Brünler

Die Linke 04.02.2021 Sitzungen 7/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun gelernt: Kollege Barth will das Heft des Handelns in die Hand nehmen, wahrscheinlich das Finanzministerium stürmen. Ich weiß es nicht genau. (Zuruf von der AfD: Wir machen einen Antrag!) Aber zurück zum eigentlichen Bericht. Vielen Dank an Herrn Popp und die Mitglieder der Kommission und natürlich – das muss man bei dem Sachverhalt, um den es geht, sagen – vielen Dank an die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen, die täglich den Laden am Laufen halten. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der Bericht der Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs bestätigt in vielen Punkten unsere Einschätzung zur Personalausstattung des öffentlichen Dienstes im Freistaat. Bei genauerem Blick auf die Altersstruktur des öffentlichen Dienstes zeigt sich, dass über 40 % der Beschäftigten in einem Alter sind, dass sie in den nächsten zehn Jahren ausscheiden werden. In einzelnen Bereichen beträgt dieser Anteil über 75 %. Um die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen, sind Nachwuchskampagnen für Schulabgänger genauso wichtig wie Versuche, gut qualifizierte Fachkräfte für den öffentlichen Dienst anzuwerben. Ja, daraus ergibt sich ein Konfliktfeld, das nicht ohne Weiteres aufzulösen ist. Zwar wurde in der Anhörung zum Bericht von einigen Sachverständigen vorgebracht, dass der Freistaat hier in Konkurrenz zur Wirtschaft tritt, die ebenfalls in Teilen bereits unter Fachkräftemangel leidet. Allerdings sind die Forderungen, dass der öffentliche Dienst allein zurückstecken müsse, wohlfeil. Letztlich ist keinem gedient, wenn die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung nicht mehr gegeben ist. Wenn die demografische Situation schwieriger wird, kann niemand ernsthaft fordern, dass der öffentliche Dienst die Last allein tragen soll. Daher kommt die Kommission zu dem Entschluss, bereits jetzt in einigen Schlüsselbereichen überkompensatorische Einstellungen vorzunehmen, Demografiebrücken zu ermöglichen, gezielt auf bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung zu setzen und zumindest alle nicht sachlich begründeten kw-Vermerke endgültig fallen zu lassen. Dem steht die inzwischen fallen gelassene Ansicht der Staatsregierung gegenüber, dass die Verwaltung pauschal zur Entwicklung der Einwohnerzahl gekürzt werden müsse. Ich erinnere nur an die vom damaligen Ministerpräsidenten Tillich ausgerufene Obergrenze von 70 000 Beschäftigten, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) die im Grunde einem rein ökonometrischen Kennzahlendenken nachging, ohne im Geringsten auf eine Aufgabenkritik oder die Frage, was denn der öffentliche Dienst in welcher Qualität und für wen leisten soll, einzugehen. Ja, auch uns ist klar, dass ein Land mit 4 Millionen Menschen weniger öffentlich Beschäftigte benötigt, als ein Land mit 4,8 Millionen Bewohnern. Allerdings ist es in der Praxis dann doch nicht so einfach. Die Personalkommission zweifelt völlig zu Recht an der alleinigen Angemessenheit des Bedarfsindikators Einwohnerzahl. So ist mit Blick auf staatliche Aufgaben, die den Charakter öffentlicher Güter tragen, die sich wie Ausgaben für Infrastruktur eher an der Größe der zu erschließenden Fläche und an der Qualität der Leistung ausrichten und erst in zweiter Linie von der Zahl der Nutzer abhängen, dieser Indikator komplett ungeeignet. Aber auch in anderen Bereichen hat dieser Maßstab in der Vergangenheit seine Untauglichkeit objektiv unter Beweis gestellt. Ich erinnere nur an die Debatten in den letzten Jahren zur Polizei und zu den Schulen. Das sind zwei Bereiche, die überdies mehr Beschäftigte haben als alle anderen Gebiete im öffentlichen Dienst zusammen. Das muss man wissen, wenn man wie Kollege Barth von Personaleinsparungen spricht. Sagen Sie doch Ihren Wählern, dass Sie dafür sind, dass Polizeireviere unterbesetzt werden. Aber auch abseits der öffentlichen Berichterstattung war die auf einer rein ökonometrischen Betrachtung basierende Fehlentwicklung spürbar. Ich erinnere nur an die Arbeitsschutzverwaltung. Hier führte diese Ideologie, verbunden mit der konsequenten Umsetzung von kw-Vermerken, fast zur Handlungsunfähigkeit der Behörde. Entsprechend haben keineswegs alle Sachverständigen – so wie meine beiden Vorredner versucht haben, den Anschein zu erwecken – diesen Ansatz unterstützt. Statt eines Kennzahlenfetischs kommt es nach unserer Ansicht und nach Ansicht der Kommission darauf an, den realen Aufgabenbedarf zu ermitteln. (André Barth, AfD: Das sehe ich genauso – zuhören!) Dieser orientiert sich in erster Linie an den zu erfüllenden Aufgaben. Letztere hängen in nicht unerheblichem Maße von dem ab, was die Politik an Aufgaben definiert. So hat die Kommission insgesamt 312 Tätigkeitsbereiche identifiziert. Bei rund der Hälfte geht sie zwar davon aus, dass hier tatsächlich im Zuge der demografischen Entwicklung eine Aufgabenreduktion erfolgt. Allerdings zeichnet sich im Gegenzug bereits jetzt in 294 der 312 Fälle ein Aufgabenzuwachs ab, der im Kern auf rechtliche Grundlagen zurückgeht. Eine signifikante Verringerung der Aufgabenlast zeichnet sich unabhängig von der Bevölkerungsentwicklung also nicht ab. Stattdessen kommen durch neue Standards und durch neue, veränderte Anforderungen im Zuge der Digitalisierung neue Aufgaben hinzu. Ein nicht unerheblicher Teil davon hat seine Wurzeln auch in dem, was hier im Landtag beschlossen wird. Das sollte uns durchaus zu denken geben. Zum aktuellen Zeitpunkt hat die Kommission an die Staatsregierung insgesamt 50 Handlungsempfehlungen in 13 Handlungsfeldern erarbeitet. Um diese aufzustellen und zu begründen, wurden sowohl die aktuelle Personalsituation, die äußeren Rahmenbedingungen als auch die auf den zu erfüllenden Aufgaben basierenden Personalbedarfe untersucht. Der Bericht gibt die klare Empfehlung, die Personalentwicklung eng mit einer Organisationsentwicklung zu vernetzen, und fordert ein integriertes Personalkonzept. Das finden wir richtig. Neben Fragen der Personalgewinnung halten wir dabei einen starken Fokus auf die Digitalisierung als grundlegendem Treiber von Verwaltungsmodernisierung für notwendig und glauben, dass diese in vielen Fällen eine erhebliche Prozessneugestaltung und -optimierung sowohl ermöglicht als auch notwendig macht. Von daher habe ich persönlich die Anregungen des Herrn Kollegen Patt zur Enquetekommission zur Digitalisierung der Verwaltung mit großem Interesse wahrgenommen. In der Summe halten wir den vorliegenden Bericht für eine gute Grundlage der künftigen Personalpolitik. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir auch die Ankündigung der Staatsregierung, eine ständige Personalkommission zu etablieren. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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