Dr. Matthias Rößler
Ich vermute, Sie meinen die Überweisung des Antrages an den Ausschuss. An welchen Ausschuss soll er überwiesen werden? (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: An den Bildungsausschuss!) – Alles klar. – Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss ab. Es ist beantragt, die Drucksache 7/5233 an den Bildungsausschuss zurückzuüberweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Drucksache 7/5233 in den Bildungsausschuss überwiesen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des künftigen Personalbedarfs II) durch die Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses die unser Staatswesen tragen und Dienstleistungen erbringen. Dafür unser herzlicher Dank, den ich über Herrn Popp an die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ausrichten möchte. Wir haben viele Angestellte, Angestellte vom Ministerpräsidenten bis vielleicht zur Küchenfrau, wir haben Angestellte im Hochschulwesen und in der Richterschaft. Es gibt viele Angestellte, die der Staat hat und die von uns ausgestattet werden müssen. Wie viele sind das? – Es sind 95 000 Mitarbeiter auf 90 000 Stellen. Wenn man die Kommunen noch hinzuzählt, sind es 206 000 Personen auf 188 000 Stellen. Das sind fast 5 % der Bevölkerung. Dazu kommen noch Mitarbeiter bei Bund und Europa. Der Bürger fragt sich: Wissen alle, dass sie Angestellte sind und im öffentlichen Dienst – mit Betonung auf „Dienst“ – arbeiten? Verhalten sie sich so, arbeiten sie so, wie sie auch verdienen? Der Bürger hinterfragt hier Lohnführerschaft in der Breite des öffentlichen Dienstes zusammen mit dem verarbeitenden Gewerbe, der Bürger hinterfragt die Vorzüge von Pensionen bei Beamten, von besonderen Ausstattungen und Arbeitszeiten. Das alles darf er auch hinterfragen. Auch der hohe Krankenstand selbst bei uns, also im Finanzministerium, ist immer schwer zu erklären. Wir müssen dem nachgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen der Bürgerkritik nachgehen und müssen über Effizienz, über Effektivität, über Angemessenheit und vor allen Dingen auch über Aufgabenkritik nachdenken, denn da sind wir selber in der Pflicht. Ich stelle mir ein Fitnessprogramm vor, um etablierte Organisationsformen und Arbeitsabläufe auf den Prüfstand zu stellen, dazu auch die Technik, damit der angebliche Widerspruch zwischen Behördeneffizienz und Bürgernähe keine Ausrede für Nichtstun ist. Für mich sind die Agilität in der öffentlichen Verwaltung und eine Ergebnisorientierung das Thema. Vorbild kann dort teilweise die freie Wirtschaft bieten, aber nicht überall, weil ja auch hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden müssen. Da muss man dann die Ziele und die Ergebnisse entsprechend definieren. Dieses Streben nach Agilität ist eine Daueraufgabe. Die Grundvoraussetzung für agile Strukturen ist es, starre Hierarchien aufzubrechen, um Mitarbeitern mehr Verantwortung zu übertragen. Fast zwei Drittel der Mitarbeiter wünscht sich flache Hierarchien. Geteilte Verantwortung erhöht die Eigeninitiative der Teammitglieder und verbessert die Kommunikation und damit die Selbstorganisation. Sie schafft auch ein starkes Selbstbewusstsein, was notwendig ist. Selbstorganisation ist aber nur eines der agilen Prinzipien; ein anderes bei großen, verzweigten Gebilden wie einer öffentlichen Verwaltung ist die kundenbezogene abteilungsübergreifende Bearbeitung von Aufgaben und der Umstand, dass Prozesse für die Kunden auch sichtbar sind – also anders als die traditionelle Lösung, wenn ein Fachbereich oder eine Hierarchie dem oder der anderen Vorgaben macht. Wie gesagt, Ergebnisse und Lösungen zählen in den Augen der Steuerzahler und Bürger, und dem hat sich die Kommission zur Ermittlung des künftigen Personalbedarfs, die Personalkommission II, wie wir sie nennen, gestellt. Die Aufgaben, die der Staat übernimmt, verändern sich in den letzten Jahren quantitativ und qualitativ enorm – Generationenwechsel, Digitalisierungsaufgaben –, und die Kommission fordert und schlägt beispielsweise vor, auf die Abbauverpflichtungen zu verzichten, kw-Vermerke entfallen zu lassen, die Teilzeitmodelle auszubauen, um die Attraktivität im öffentlichen Dienst zu steigern, auch im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft, und insbesondere die enge Vernetzung zwischen Personalwirtschaft und Organisationsentwicklung in einem integrierten Personalkonzept zu verwirklichen. Der HFA hat der Kenntnisnahme zugestimmt, und damit geht noch einmal der Dank an Staatssekretär Popp und seine Fachgruppe, wenn er dies im Sinne eines Wertschätzungsmanagements herausarbeiten wird; denn das macht den öffentlichen Dienst auch attraktiv. Geld gibt es ja auch schon eine ganze Menge, und wenn die Mitarbeiter im Durchschnitt mit 63 Jahren ausscheiden und im Beamtenbereich Pensionen von vielleicht 2 400 Euro im Durchschnitt haben, dann gibt es da ja auch genügend Incentives. Apropos Geld: Das ifo Institut vergleicht die Personalausgaben je Einwohner bundesweit, seit vielen Jahren, (Zuruf von der AfD: Genau!) und es kommt seit vielen Jahren zu dem Ergebnis, dass Sachsen dort mit am höchsten liegt. Gut ein Drittel unseres Haushaltes geben wir für Personal aus. Der Haushalt umfasst 22 Milliarden Euro. Der Personalbereich weist ein überproportionales Wachstum auf, sowohl an Stellen als auch an Einkommen. Bei einer zahlenmäßig geringer werdenden Bevölkerung und bei gleichbleibenden Skalenerträgen muss vielleicht nicht jeder Mitarbeiter ersetzt werden, der ausscheidet; aber das wird in dem Bericht noch nicht deutlich. (Zuruf von der AfD: Da hat er recht!) Dafür muss man dann auch noch Fachleute hinzuziehen, finden wir, die eine externe Kompetenz mit großen Verwaltungskörpern haben, und auch Ländervergleiche unter Beachtung des Kommunalisierungsgrades schaden nicht. Es kann aber nicht sein, dass der Kommunalisierungsgrad in Sachsen überdurchschnittlich ist und trotzdem auf Landesebene noch überdurchschnittliche Personalkosten entstehen. Wie löst man dieses Dilemma, liebe Kolleginnen und Kollegen? Erstens durch Aufgabenkritik und auch -verzicht und zweitens durch Effizienz in der Aufgabenerledigung, und beides natürlich in Kooperation mit den Kommunen. Die Vorschläge zur Aufgabenkritik müssen von der Staatsregierung kommen. Die Staatsregierung muss, wie der Rechnungshof 2014 schon sagte, politische Prioritäten setzen und Umsetzungsmechanismen schaffen. 1 977 Aufgaben, meine ich, identifizierte Staatssekretär Popp mit seinen Leuten. Wir kennen diese Aufgaben noch nicht, aber vielleicht bekommen wir sie ja auch irgendwann einmal zu sehen – wir haben dazu schon öfter nachgefragt –, um sie einer Zweck- und einer Vollzugskritik zu unterziehen. Das geht nur, wenn man strategische Vorgaben macht und Zielvorgaben einsetzt; ansonsten funktioniert Aufgabenkritik nicht. In der ersten Personalkommission – Vorsitzender war dankenswerterweise ebenfalls Herr Popp – hatte man schon eine laufende Aufgabenkritik herausgearbeitet. Dazu wurden eigene Methoden entwickelt, die wir aber gerne kennen würden. Wir finden sie jetzt in dem Bericht II noch nicht wieder. Die Effizienz ist das zweite Kriterium. Da ist die Digitalisierung wichtig, da geht es auch um Automatisierung von Prozessen. Aber das zugehörige gesonderte Kapitel „G“ scheint etwas von Abwehr geprägt zu sein. Es wird auch als Gefahr gesprochen. Man betont, dass Effizienz auch sein kann, wenn man mehr Mitarbeiter einstellt. Ich glaube, hinsichtlich der Zielfunktion sollten wir da noch einmal überlegen. Denn das Personal und die Kosten dafür verzehren die Rendite der niedrigen Verschuldung, und es kumulieren explizite und implizite Verschuldung. Vor allen Dingen aber konkurrieren Personalausgaben mit den anderen großen Aufgabenbereichen des Staates: Kommunalfinanzen, Investitionen, die Frage der Verschuldung, Entlastung zukünftiger Generationen und dem gesamten Förderbereich. Wir dürfen das also nie nur einzeln betrachten, sondern immer nur zusammen. Das ist unsere große Bitte, und dazu bitten wir jetzt noch einmal erneut, weil es bisher von der SK nicht geliefert werden konnte, beispielsweise ein Demografieaufbau pro Ministerium, um zu sehen, wie die Alterspyramide ist. Sie ist beim SMK am unförmigsten, ein wenig noch beim SMJus und ein wenig beim SMUL. Ansonsten ist sie relativ gleichmäßig aufgebaut. Wir brauchen Aufgabenbeschreibungen, wir brauchen eine Stellenentwicklung und vor allem die seit Langem angefragten Personalkosten, die über 2023/2024 hinausgehen. Wir müssen Personal langfristig betrachten und nicht verheimlicht bekommen, was das in den nächsten Jahren alles kosten wird; ansonsten ist es verzerrt. Für die Mitarbeiter ist es selbstverständlich, dem Staat zu dienen und nicht umgekehrt. Da wir die Balance der Aufgabenbereiche brauchen, zitiere ich externe Kommissionsmitglieder, die sagten, dass die bisherige Konzeption unvollständig, nicht ganzheitlich und nicht nachhaltig ist. Wir bitten darum und ein Sachverständiger schlägt vor, dieses Konzept „nicht zur Grundlage für Entscheidungen über zukünftige Personalpolitik zu machen.“ Das sehe ich persönlich nicht so scharf, das sehen wir auch nicht so scharf. Wir haben Vorschläge gemacht, und am Ende sollten wir darüber nachdenken, ob wir diese Themen – Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Personal – besser in einer Enquetekommission behandeln.
