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Dr. Christiane Schenderlein

CDU 04.02.2021 Sitzungen 7/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN rückt die Herausforderungen der Alleinerziehenden in den Vordergrund. Sie fordern, die Betreuung für die Kinder von Alleinerziehenden zu öffnen bzw. in einem Inzidenzstufenplan vorrangig zu berücksichtigen. Nun haben wir seit gestern in diesem Hohen Haus sehr viel darüber gehört und auch diskutiert, welche Inzidenzzahlen wir in Sachsen haben und welche Entwicklung aktuell erkennbar ist. Es ist richtig, in dieser Situation den Blick auch auf die Familien zu lenken. Auf allen Familien – vor allem dort, wo Kinder noch klein sind und viel Betreuung bedürfen – lastet unheimlich viel. Alle Familien – ganz gleich, welche Konstellation wir uns anschauen – müssen diese Maßnahmen tragen. Insoweit kann ich auch verstehen, dass man die Perspektive der Alleinerziehenden in den Fokus rückt, denn Alleinerziehende stehen vor besonders vielen Herausforderungen. Doch ich möchte den Blick weiten und sagen: Es sind nicht nur die Alleinerziehenden, die hierdurch eine hohe Betroffenheit haben, auch kinderreiche Familien oder Familien, in denen Angehörige gepflegt werden, stemmen Tag für Tag diese Aufgaben und haben sehr hohe Belastungen. Wir sind in Sachsen den Weg gegangen, dass wir im vergangenen Jahr zum frühestmöglich verantwortbaren Zeitpunkt die Kinder wieder in die Kita und in die Schule haben gehen lassen. Danach haben wir Schulen und Kitas, solange es wiederum verantwortbar war, offen gelassen. Ich bin dem Kultusministerium und Staatsminister Piwarz sehr dankbar, dass er sich sehr eng mit den sächsischen Wissenschaftlern der TU Dresden abstimmt und austauscht, um genau zu erfahren, wie sich das Virus gerade im Hinblick auf Einrichtungen wie Kitas und Schulen verhält. Gleichzeitig wurden mit dem Wiedereinstieg ins schulische Leben Schutzinstrumente umgesetzt, beispielsweise die Möglichkeit zum Schnelltest. Das heißt, wir wollen den Eltern eine Entlastung verschaffen, die aktuell nur bedingt ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, und dies so schnell wie möglich und so sicher wie möglich. Die aktuellen, immer noch hohen Inzidenzwerte führen jedoch dazu, dass wir die restriktive Liste beibehalten sollten. Nur die Kinder, deren Eltern die direkte Versorgung in unserem Land aufrechterhalten, haben ein Anrecht auf eine Notbetreuung. Um des Infektionsgeschehens Herr zu werden, haben wir uns ganz bewusst für diese restriktiven Maßnahmen entschieden – wohlwissend, dass die Herausforderungen zum Beispiel bei Alleinerziehenden hoch sind. Bereits jetzt sind sachsenweit durchschnittlich circa 28 % aller Kitakinder in der Notbetreuung. Zum Ausblick möchte ich noch einige Maßnahmen benennen, die auch Alleinerziehende unterstützen: Erstens. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung bietet die Option, dass sich zwei Hausstände treffen können, um eine Kinderbetreuung zu ermöglichen. Zweitens. Der Bund hat beschlossen, die Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte zu verdoppeln. Für Alleinerziehende sind es 40 Tage. Drittens. Im Infektionsschutzgesetz wurde verankert, dass es einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle gibt, wenn Schulen und Kitas geschlossen werden. Dieser beträgt 67 % des Verdienstausfalls. Viertens: Gestern hat der Koalitionsausschusses auf Bundesebene ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen. Damit erhalten Familien nochmals einen Kinderbonus von 150 Euro als Zuschlag auf das Kindergeld. Der Kinderbonus soll mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Hinsichtlich des zweiten Punktes des Gesamtmaßnahmenpaktes möchte ich hinzufügen, dass wir als Arbeitskreis Soziales an dieser Stelle bereits aktiv sind und in einem engen Austausch mit den Interessengruppen der Alleinerziehenden stehen. Die Koalition hat sich auf den Weg gemacht, die Problemlagen der Alleinerziehenden zu berücksichtigen. Das gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Wenngleich wir den Grundsatz Ihres Antrages verstehen, können wir diesem unter den gegebenen Umständen nicht zustimmen. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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