landtag.sachsen.de ↗

Petra Köpping

04.02.2021 Sitzungen 7/23

93 487 Menschen wurden im Jahr 2017 in Sachsen durch Angehörige gepflegt. Das sind über 90 000 Menschen in Sachsen, die Verantwortung für Angehörige schultern. Um sich eine Vorstellung der Zahl zu machen: Zwickau hat knapp 90 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Es ist also eine ganze Stadt, die alltäglich in Sachsen auf diese Weise pflegt; und das meist im Stillen. Dabei sind die pflegenden Angehörigen oft Einzelkämpfer. Sie verzichten für einen geliebten Menschen. Sie verzichten auf Familienleben. Sie verzichten auf eigene Freizeit. Sie verzichten auf ihre Hobbys. Manche geben gar ihren Beruf und damit ihr Einkommen für die Pflege ihrer Angehörigen auf. Das hat auch Folgen für die eigene Gesundheit. Das klingt anstrengend; das ist es auch! Pflegende Angehörige leisten Enormes. Sie machen das aber, weil sie sich einer nahen Person sehr verbunden fühlen. Sie machen es aus Liebe und weil sie füreinander Verantwortung übernehmen. Das sind tagtägliche Leistungen. Hier müssen wir nicht nur als Politik, sondern als gesamte Gesellschaft hinschauen, es würdigen und unterstützen. Über verschiedene Ansätze im vorliegenden Antrag kann man reden. Ich würde aber an einigen Stellen andere Wege vorschlagen, die wir zum Teil auch bereits begehen. Maßnahmen Land: Im Koalitionsvertrag finden sich Aufträge für uns als Land Sachsen. Pflegende Angehörige benötigen Informationen und Aufmerksamkeit für ihre Sorgen. Das gab im November 2018 den Startschuss für eine Woche der pflegenden Angehörigen, die wir weiterführen. Des Weiteren soll ein Landesnetzwerk pflegende Angehörige dafür sorgen, dass sich pflegende Angehörige vernetzen und gegenseitig unterstützen können sowie dass schnelle Informationswege zur Verfügung stehen. Dazu unterstützen wir auch Schulungsangebote und Selbsthilfegruppen. Manche Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, die sogenannte Kurzzeitpflege. Man kann die Kurzzeitpflege brauchen, weil der Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss oder weil man einfach eine Pause braucht, eine Pause mit Zeit für sich, für einen kurzen Urlaub. Ich höre aber immer wieder von pflegenden Angehörigen, dass ihnen ein entsprechender Pflegeplatz fehlt. 2017 gab es in Sachsen 986 Kurzzeitpflegeplätze. Das sind zu wenig. Wir haben uns nun ein Programm vorgenommen, das zusätzliche Plätze schafft. Ich möchte es gerne noch dieses Jahr auflegen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereiten gerade die rechtliche Grundlage vor. Mehr Kurzzeitpflegeplätze bedeuten am Ende ganz einfach: mehr Entlastung für pflegende Angehörige. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auch verpflichtet, dass wir uns um eine angemessene soziale Absicherung bei langjähriger Pflegeübernahme kümmern. Dafür unterstützen wir auf allen Wegen weiterhin die Bundesmaßnahmen, die gerade in Arbeit sind. Im aktuellen Entwurf des Doppelhaushaltes haben wir finanzielle Mittel vorgeschlagen. Maßnahmen Bund: So hatte die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Das sind insbesondere der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld und auf Pflegezeit sowie auf Familienpflegezeit. Wie in allen Lebensbereichen macht die Corona-Pandemie viele Probleme noch deutlicher. Dazu gehören auch die finanziellen Belastungen pflegender Angehöriger. Ein Ziel ist eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung bei häuslicher Pflege sowie bei Sterbebegleitung – also wie ein Elterngeld für die Pflege. Die Bitte für eine Gesetzesänderung wurde schon durch die Fachministerinnen und Fachminister der Länder an die Bundesregierung herangetragen. Das Pflegegeld wiederum soll Pflegebedürftigen die Möglichkeit geben, den Angehörigen und sonstigen Personen eine materielle Anerkennung für ihren Pflegeeinsatz zu geben. Da Sie es fordern, sei der Hinweis erlaubt: Wenn ein Angehöriger pflegt, ist das Pflegegeld auch steuerfrei und wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Auch in der Rente gab es im Jahr 2017 eine Verbesserung. Statt mindestens 14 Stunden muss der Pflegende für einen Rentenanspruch den Pflegebedürftigen nur noch mindestens zehn Stunden pro Woche versorgen, und zwar regelmäßig an mindestens zwei Tagen. Dadurch sind mehr pflegende Angehörige in der Rentenversicherung abgesichert. Pflegende Angehörige können medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Mit der Verhinderungspflege gibt es weitere Entlastungsmöglichkeiten. Pflegende Angehörige erhalten damit mehr Unterstützung, wenn sie selbst einmal krank sind oder Urlaub machen wollen. Sie können in solchen Fällen bis zu sechs Wochen im Jahr eine Vertretung in Anspruch nehmen. Wir müssen diejenigen in unserer Gesellschaft sehen und hören, die viel leisten und dafür unsere Unterstützung verdienen. Den pflegenden Angehörigen mag die lautstarke Lobby fehlen. Das darf kein Grund sein, ihre berechtigten Interessen nicht anzuerkennen. Wir müssen gemeinsam weiter die beschriebenen Wege auf Landes- und Bundesebene gehen. Tagesordnungspunkt Alleinerziehende brauchen in dieser Unterstützung: Alleinerziehende Kindertageseinrichtungen nach Drucksache 7/5233, Antrag (André Barth, AfD: Zu Protokoll geben! – Zuruf von der AfD: Schön zu Protokoll geben! Bleiben Sie sich treu! – Zurufe von den LINKEN) Als Erstes hat die einreichende Fraktion – – (Unruhe im Saal) – Ich bitte um Ruhe im Saal! Als Erste hat die einreichende Fraktion das Wort; Frau Kollegin Marika Tändler-Walenta, bitte.

Protokoll ↗