Simone Lang
Es ist schlecht möglich, der CoronaPandemie etwas Gutes abzugewinnen. Doch wenn ich für etwas dankbar bin, dann für die berechtigte Aufmerksamkeit, die dadurch bundesweit auf die Pflege von Menschen gelenkt wurde. Als Krankenschwester weiß ich sehr genau, wie viel Pflegekräfte und pflegende Angehörige schultern. Es ist ein Herzensjob, der von echten Herzmenschen ausgeübt wird, emotional und körperlich belastend und unheimlich fordernd. Zugleich gibt einem die Pflege viel: beispielsweise das Lächeln und die Dankbarkeit des zu pflegenden Menschen. Ich freue mich daher sehr, dass das Thema jetzt in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt ist: Das sollten wir als Motor für Veränderung nutzen. Die Pflege von Menschen erfordert viel Kraft und Geduld. Das gilt in den Pflegeeinrichtungen und erst recht für pflegende Angehörige; denn sie pflegen geliebte Menschen und kennen hierbei keinen Feierabend. Stattdessen stehen sie oftmals vor der großen Herausforderung, neben dem Beruf auch noch die Versorgung der Lebenspartner oder Eltern zu stemmen. Zu oft rücken dabei das eigene Wohlbefinden und sogar die eigene Gesundheit in den Hintergrund. In Zeiten von Corona nahmen die Belastungen noch zu: Denn zum einen sind diese Angehörigen oft besonders gefährdet durch das Virus, zum anderen haben viele Familien ein Betreuungsproblem. Daher war es richtig, dass sich die Koalitionsfraktionen im Bund im letzten Jahr als Reaktion auf die Pandemie auf Hilfen für pflegende Angehörige verständigt haben. Die Regelung zum vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Damit geht auch einher, dass Beschäftigte bis zu 20 Arbeitstage lang Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten können. Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt seitdem eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten arbeiten im Bund langfristig an weiteren Lösungen, zum Beispiel an einem Familienpflegegeld als Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Im Freistaat haben wir dank der Ergebnisse der Enquetekommission „Pflege“ einen Leitfaden, der auch die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen in den Blick nimmt. Denn uns ist allen bewusst, dass ohne sie Pflege in Deutschland und in Sachsen undenkbar wäre. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, sie noch stärker zu unterstützen. Das Landesnetzwerk für pflegende Angehörige, die Weiterführung der Woche der pflegenden Angehörigen oder die kommunalen Pflegekoordinatoren seien hier beispielhaft genannt. Auch die Schaffung von zusätzlichen Kurzzeitpflegeplätzen haben wir fest im Blick. Entscheidend für weitere Verbesserungen werden daher auch die laufenden Haushaltsverhandlungen sein. Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert jedoch vor allem Punkte ein, die auf Bundesebene geklärt werden müssten. Daher werden wir den Antrag ablehnen. Nichtsdestotrotz setzen wir uns weiterhin für diejenigen ein, die pflegen, aber auch für diejenigen, die auf eine fürsorgliche Pflege angewiesen sind. Denn für uns gilt weiterhin der Grundsatz: Jeder Sachse soll sich dort pflegen lassen können, wo er will. Jede Sächsin soll so lange zu Hause wohnen können, wie sie will. Die Pflege hat viele Gesichter. Diese wollen wir sichtbar machen. Denn hinter den Gesichtern stecken oft viele Geschichten von Wärme, Solidarität und Empathie. In diesem Zuge möchte ich gerne den Frauen danken, die die Anliegen der pflegenden Angehörigen in Sachsen unermüdlich vortragen und sich für bessere Rahmenbedingungen einsetzen. Glauben Sie mir, Sie werden gehört und Ihr Anliegen wird ernst genommen.
