Susanne Schaper
Alle Jahre wieder, so könnte man den vorliegenden Antrag kurz beschreiben. Schon im Jahr 2018 haben Sie von der AfD-Fraktion einen ähnlichen Antrag gestellt. Wiederholung allein macht einen Antrag jedoch noch lange nicht zustimmungsfähig. Ich erkläre Ihnen auch gern warum. Wie schon im Jahr 2018 versuchen Sie ein ernsthaftes Ansinnen mit den für Sie typisch populistischen Maßnahmen umzusetzen. So fordern Sie auch in diesem Antrag erneut die Einführung eines Landespflegefördergeldes, obwohl es völlig ausreichen würde, die Erhöhung des Pflegegeldes und der Investitionspauschalen für häusliche barrierearme Umbaumaßnahmen zu fordern. Es braucht kein extra Förderinstrument. Es ist sehr zu würdigen, wenn Menschen ihre Angehörigen pflegen, damit diese möglichst lange im eigenen Wohnumfeld verbleiben können. Weiteres können Sie in unserem Antrag, Drucksache 7/534, lesen. Auch fordern wir eine rentenrechtliche Gleichbehandlung von Zeiten der Angehörigenpflege mit Kindererziehungszeiten unter Punkt 5 bzw. die finanzielle Absicherung von pflegenden Angehörigen in Form einer Entgeltersatzleistung im Falle von Pflegezeiten. Auch fordern wir eine Pflegevollversicherung. Ein wesentlicher weiterer Aspekt zur Ablehnung dieses Antrages kommt für mich diesmal noch hinzu. Früher haben Sie wenigstens noch benannt, dass auch bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötig sind. Davon ist in diesem Antrag nichts mehr zu lesen. Das heißt im Klartext, dass die Pflege der bedürftigen Menschen nach Ihrer Auffassung am bestens vollständig in die Familien verlagert werden soll. Verlagerung in die Familie bedeutet bekanntlich oft Verlagerung in die Hände von Töchtern oder Schwiegertöchtern, was zwar mit Ihrem Weltbild bestens übereinstimmt, nicht aber mit meinem. Dafür gibt es dann ein paar Almosen zum Ausgleich der Belastungen. An der permanenten Überlastung der pflegenden Frauen oder Angehörigen allerdings wollen Sie grundsätzlich erst einmal gar nichts ändern. Selbstverständlich sind auch wir der Meinung – das haben wir auch in unserem Minderheitenvotum zum Bericht der Enquetekommission sowie mit eigenen Anträgen deutlich gemacht –, dass Menschen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, entsprechend vergütet und unterstützt werden müssen. Dazu setzen wir aber darauf, die Finanzierung der Pflege zu verbessern und bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu schaffen. Aktuell befinden wir uns in einer Pandemie. Um diese zu bewältigen, sollten wir zudem alles daran setzen, mehr Pflegefachkräfte und Auszubildende zu gewinnen, weil wir diese dringend brauchen; auch damit Menschen eben nicht aus Zwang zu Hause pflegen müssen, weil zu wenig Personal und folglich zu wenige Heimplätze verfügbar sind, sondern damit es wirklich eine freie Entscheidung bleibt, ob und wie ich meine Angehörigen zu Hause pflege. Es muss ein Akt der Liebe und des Wollens sein und darf eben nicht aufgrund fehlender Ressourcen, sei es in Form von fehlendem Fachpersonal oder wegen fehlender finanzieller Mittel, zum letzten Ausweg in einer schwierigen Lage werden. Daher werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen, da er auch wieder zeigt, dass sich die selbst ernannte Alternative für Deutschland zwar Gedanken zu wichtigen Anliegen gemacht hat, die Ergebnisse ihrer Überlegungen aber an den aktuellen Erfordernissen und auch an den Wünschen vieler Menschen vorbeigehen. Ich verweise hierzu noch einmal auf unseren Antrag, Drucksache 7/534. Diesen Ansätzen folgen wir, weil das die Maßnahmen sind, die wirklich weiterhelfen. Außerdem wollen wir eine baldige Umsetzung der Handlungsmaßnahmen aus der Pflege-Enquete der letzten Legislaturperiode. Pflege als Konzeptdenken ist gerade aktuell vonnöten.
