Ines Saborowski
Ich habe diesen Redebeitrag für meine leider immer noch erkrankte Kollegin Daniela Kuge übernommen und möchte es nicht versäumen, ihr von hier aus die besten Genesungswünsche zu übermitteln. Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist oft ein Vollzeitjob. Das System der ambulanten Pflege funktioniert nur so gut, weil es eben neben den Pflegefachkräften auch die vielen pflegenden und mithelfenden Angehörigen gibt, die ihre Lieben Tag und Nacht aufopferungsvoll begleiten und versorgen; und das oft über viele Jahre hinweg, um ihnen ein Leben so selbstständig und selbstbestimmt wie möglich zu garantieren. Pflegende Angehörige stellen dabei oft eigene Bedürfnisse zurück und geraten dabei schnell an die eigenen Grenzen. Es ist aus meiner Sicht eine der dringendsten gesellschaftlichen Aufgaben, pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung zuteilwerden zu lassen und ihnen Entlastung zu (Beifall bei der AfD) Ich kann nur an Sie appellieren: Es ist nicht nur ein Gesetz von Anordnungen, von Verordnungen, von irgendwelchen Pakten oder von Aktionsplänen, sondern es ist eine Sache der gesellschaftlichen Solidarität. Es ist wichtig zu wissen, wer Geborgenheit und Liebe geben kann, und dass es nicht zur Vereinsamung unserer alten oder behinderten Menschen führt. Das trifft auf diese genauso zu. Ich werbe besonders bei der CDU dafür, für die konservativen Werte der Familie zu stehen. Es als Konzept hinzustellen und zu sagen, dass sowieso alle Kinder wegfallen: Dann lesen Sie einmal die Berichte, dann sehen Sie, wie viele Familien in Sachsen noch von ihren und wie weit die entfernt – – Es wird ja alles analysiert, wie viele Kinder in der Nähe sind und wer Verantwortung übernimmt. Es ist eine Unverschämtheit von Ihnen gewesen zu sagen: Die Kinder ziehen weg und lassen ihre Alten hier alleine. Das wollte ich hier zum Schluss noch sagen. Trotzdem vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Wir werden uns zu diesem Thema wieder äußern. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: Genau, bleiben Sie dran!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Jost mit dem Schlusswort für die AfD-Fraktion. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/5242. Der Antrag trägt den Titel: Stärkung der Angehörigenpflege. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür und noch mehr Stimmen dagegen ist der Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. zu Protokoll bieten; denn sie stehen permanent unter Versagens- und Verlustängsten. Der Dschungel an Leistungen ist für professionell Pflegende vielleicht noch überschaubar, für die Angehörigen stellt er schnell eine immense Hürde dar. Da ist es an der Zeit, danke zu sagen, danke für die endlose Geduld, danke für den körperlichen Einsatz, oft über das erträgliche Maß hinaus, und für die ständige Bereitschaft, für den Pflegebedürftigen da zu sein, und danke dafür, dass pflegende Angehörige oft und gerne den Rat und die Hilfe der Fachleute annehmen. Da das Thema Pflege schon in der letzten Legislaturperiode einen hohen Stellenwert hatte, wurde vom Sächsischen Landtag eine Enquetekommission unter dem Titel „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ eingesetzt. Im Ergebnis wurden sehr umfangreiche und konkrete Handlungsempfehlungen zu den verschiedensten Themenfeldern, so auch zu pflegenden Angehörigen, erarbeitet. Der Abschlussbericht wurde vom Landtag beschlossen. Zur Umsetzung müssen nun Bund, Land, Kommunen und die Pflegekassen an einem Strang ziehen. Ich weiß, dass gerade das Thema Pflege der zuständigen Ministerin eine Herzensangelegenheit ist und die vorgeschlagenen Maßnahmen Schritt für Schritt weiterverfolgt werden. Aber auch der Bund hat einiges für die bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf getan. So sind mit dem gleichlautenden Gesetz wesentliche Änderungen im Pflegezeitgesetz, im Familienpflegezeitgesetz sowie im SGB XI in Kraft getreten. So wurde das schon bisher bestehende Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen durch die Einführung eines Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt ergänzt. Dadurch erhalten Pflegende einen Ausgleich für entgangenen Lohn und eine konkrete Anerkennung dieser Lebensleistung. Das Pflegeunterstützungsgeld entspricht in der Höhe in etwa den Leistungen, die bei Erkrankung eines Kindes seitens der Krankenversicherung gewährt wird. Darüber hinaus können sich Beschäftigte, die pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung betreuen, von ihrer Arbeit bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Ein Anspruch auf Freistellung von bis zu drei Monaten besteht für die Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase, da diese für pflegende Angehörige besonders aufreibend sein kann. Ferner gibt es auch einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit, das heißt die teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden. Unterstützung pflegender Angehöriger durch Mehrgenerationenhäuser: Ein weiterer wichtiger Beitrag ist aus meiner Sicht die Unterstützung pflegender Angehöriger durch Mehrgenerationenhäuser, welche neben Informations- und Beratungsangeboten auch Angebote zur Betreuung von Pflegebedürftigen vorhalten oder auch Angebote von Kooperationspartnern vermitteln. Flexibilisierung der Leistungsansprüche im SGB XI (§§ 37,39,41,42 SGB XI) mit dem PNG (Pflegeneuausrichtungsgesetz 2012) und insbesondere mit dem PSG I (Pflegestärkungsgesetze): Es wurden die Leistungen der Pflegeversicherung mit der Zielsetzung Entlastung und Stärkung der pflegenden Angehörigen flexibilisiert und deutlich ausgeweitet. So wird Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Pflegebedürftige Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Ebenso kann eine Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen werden, ohne dass sich hierdurch der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verringert, welche damit einen höheren Anreiz schafft, diese auch zu nutzen. Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige (§ 111, 111 a SGB V): Da die Pflege eines Angehörigen oder eines nahestehenden Menschen sowohl körperlich als auch psychisch sehr belastend sein kann, wird auch auf den Erhalt der Gesundheit der Pflegenden das Augenmerk gelegt. Bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden in der GKV die besonderen Belange pflegender Angehöriger berücksichtigt. Verbesserung der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung (§ 44 SGB XI): Verbessert wurde auch die rentenversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger. Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit anderen Personen teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von zehn Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden von der Pflegeversicherung Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt. Einführung von zusätzlichen Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige (§§ 45 b, 45 c SGB XI): Erweitert wurden im Rahmen der ambulanten Versorgung die niedrigschwelligen Betreuungsangebote um sogenannte Entlastungsangebote. Sie beinhalten zum Beispiel die Erbringung von Dienstleistungen, organisatorische Hilfestellungen oder gezielte Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige zur Bewältigung des Pflegealltags. Ende letzten Jahres wurden die Eckpunkte der 2021 geplanten Pflegereform veröffentlicht und auch da ist ein jährliches Entlastungsbudget vorgesehen. Dabei soll die Nutzung von Pflegeleistungen künftig stärker auf den Bedarf Pflegebedürftiger und deren Angehörige ausgerichtet werden. Insgesamt gibt es zu den Eckpunkten und der geplanten Reform noch eine Menge Diskussionen, aber Fakt ist, dass das Thema Pflege weiter eine große Rolle spielt. Begleitend zu den Aktivitäten des Bundesgesetzgebers hat Sachsen ein eigenes Handlungskonzept zum Thema Pflege geschaffen. Es entstand das PflegeNetz Sachsen, mit welchem es möglich ist, die richtigen Ansprechpartner und Unterstützungsangebote vor Ort, aber auch alle Informationen rund um die Pflege, bundesweit relevante Hinweise und gesetzliche Möglichkeiten zu finden und zu nutzen. Durch diese Unterstützung erhalten die pflegenden Angehörigen eine wirksame Entlastung bei der Informationsbeschaffung. Pflegekoordinatoren wurden eingesetzt, welche durch den Freistaat in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert werden. Sie haben, wie der Name schon sagt, unter anderem die Aufgabe, die Implementierung und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung der vernetzten Pflegeberatung zu koordinieren, anzuregen und aktiv vor Ort zu gestalten, damit auch Angehörige jederzeit gut unterstützt und begleitet werden können. Sie sehen, wir sind noch lange nicht am Ziel, aber auf einem guten Weg. Ihren Antrag braucht es dazu nicht, wir werden ihn ablehnen.
