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Petra Köpping

04.02.2021 Sitzungen 7/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte zunächst auf die Themen eingehen, die ganz kurz angesprochen wurden, auch von Frau Buddeberg, die natürlich nicht ganz zu Unrecht gesagt hat, dass wir heute beim Thema Inklusion gar nicht über das Thema Corona gesprochen haben und über die Zeit, die diese Menschen natürlich genauso durchlitten haben wie viele andere auch. Ich möchte trotzdem sagen, dass wir gerade hier in Sachsen das einzige Bundesland waren, das eine Förderrichtlinie erarbeitet hat für die Menschen, die in Werkstätten gearbeitet haben und dort eine Zeit lang nicht arbeiten konnten, sodass sie eine Art Lohnersatz bekommen haben. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich glaube, dass wir darüber nicht laut gesprochen, sondern es ganz selbstverständlich durchgeführt haben; das ist der Weg, den wir an dieser Stelle oft gegangen sind. Im Übrigen wollen wir bis Ende Februar – das ist unser Ziel in Sachsen – in allen unseren Einrichtungen, auch in denen für Menschen mit Behinderung, das erste Mal geimpft haben. Das ist eine Sache, die wir uns unbedingt vorgenommen haben, mit der wir die Menschen, die das aus gesundheitlichen Gründen brauchen, unterstützen und fördern. Das Dritte, was ich sagen möchte – das klappt ein bisschen besser als im Landtag, das gebe ich zu –, betrifft die Gebärdendolmetscher. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie heute hier sind. Bei jeder Pressekonferenz, die wir zum Thema Corona gemacht haben, hatten wir sie immer an Bord. Das würde ich mir, ehrlich gesagt, für den Landtag auch wünschen. (Vereinzelt Beifall bei allen Fraktionen) Nun zum Antrag selbst. Der Antrag der Koalitionsfraktionen bringt aus meiner Sicht das Ergebnis dieser Debatten genau auf den Punkt. Er gibt uns als Staatsregierung einen organisatorischen, einen inhaltlichen und einen zeitlichen Rahmen vor. Bis Anfang 2023 soll der Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention evaluiert und fortgeschrieben werden. Die Evaluierung, liebe Frau Schwietzer, ist wichtig, weil sie Anpassung an die neue Zeit bedeutet. Die Ergebnisse des Berichtes zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen sollen dabei einbezogen werden. Mit dem Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung erfolgt eine umfassende Bestandsaufnahme. Inklusionsindikatoren ermöglichen es, Entwicklungen nachzuvollziehen. Der Bericht soll regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung beinhalten. Die Bestandsaufnahme im Siebenten Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung ist eine solide Basis, um 217 Maßnahmen, die der Aktionsplan der Staatsregierung enthält, zu überprüfen. Welche Maßnahmen wurden umgesetzt? Wurde mit diesen auch das grundlegende Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern, optimalerweise erreicht? Zentral für das Gelingen der Fortschreibung des Aktionsplanes der Staatsregierung ist die Mitwirkung der Menschen mit Behinderung in diesem Prozess. Deshalb machen wir auch in diesem Bereich runde Tische. Die Anhörung von Sachverständigen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE und viele Anregungen aus den bisherigen Debatten finden ihren Niederschlag im vorliegenden Antrag. Dieser berücksichtigt den starken Wunsch der Menschen mit Behinderung an einer aktiven Beteiligung, der insbesondere in der Anhörung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Ausdruck gebracht wurde. Der Antrag fasst auch die unterschiedlichen Aufgaben zusammen. Er stellt sie in einen Zeitrahmen, der es uns ermöglicht, die Erstellung des Siebenten Berichtes und die Fortschreibung des Aktionsplanes in einem einheitlichen und stimmigen Prozess durchzuführen. Mit dem Siebenten Bericht erhalten wir die aktuellen Daten und Indikatoren zur Inklusion in unterschiedlichen Lebenslagen. Diese wiederum sind Basis, um die bisherigen Maßnahmen des Aktionsplanes zu bewerten und daraus abgeleitet neue Maßnahmen zu entwickeln. Ein Schwerpunkt des Aktionsplanes wird dabei die Bündelung von Maßnahmen zu dem Programm „Sachsen Barrierefrei 2030“ sein. Ja, Frau Schwietzer, es wird immer wieder Dinge geben, bei denen wir feststellen, dass es dort noch nicht erfüllt ist. Ich glaube aber, dass es bei dem gesamten Prozess auch wichtig ist, was man erfüllt hat. Beispiele gerade aus dem SMWA sind genannt worden. Ich bin zuversichtlich, dass wir den in diesem Antrag vorgegebenen Zeitrahmen einhalten werden. Im Rahmen einer Ausschreibung haben wir mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik einen kompetenten Partner gewonnen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Staatsministerin Köpping, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Protokoll ↗