Sarah Buddeberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Es ist gut, dass das Thema Inklusion heute auf der Tagesordnung steht; denn es ist ganz wichtig, regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen, wie weit wir denn eigentlich mit der Aufgabe gekommen sind, uns als Gesellschaft so weiterzuentwickeln, dass sie inklusiv ist, dass also niemand ausgegrenzt oder diskriminiert wird, dass niemand behindert wird. Das ist ja das eigentliche Ziel. Wir sind uns, denke ich, darin einig, dass wir davon leider noch weit entfernt sind, um nicht zu sagen meilenweit. Deswegen ist es gut, dass wir heute über Inklusion sprechen und die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Fokus nehmen. Aber damit ist meine Euphorie über den Antrag leider schon erschöpft; denn der Antrag ist so unzureichend, dass ich es tatsächlich peinlich finde. Der gesamte Text hätte samt Begründung auf einer DIN-A4-Seite locker Platz. Da fragt man sich schon, ob die Koalition zum Thema Inklusion nicht mehr zu sagen hat; wir haben dies schon. Was soll denn hier eigentlich beschlossen werden? Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll evaluiert und weiterentwickelt werden. Das ist gut und richtig, ist aber keine neue Idee. Das ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, und eigentlich sollte das schon 2022 erfolgen. Das heißt, wir sollen heute beschließen, dass der verabredete Zeitplan nicht eingehalten werden kann. Das mag nachvollziehbare Gründe haben, aber es ist nichts, wofür man sich auf die Schulter klopfen kann. Da wäre es angemessen zu sagen: Es tut uns wirklich leid, es war nicht anders möglich, und wir werden uns bemühen, das so schnell wie möglich nachzuholen; das hat jetzt oberste Priorität. Stattdessen kommt aber der Antrag daher, als wäre der Beschlussvorschlag ein Fortschritt. In Wirklichkeit ist es zwar kein Rückschritt – das will ich nicht sagen –, aber wir stehen doch auf der Stelle. Aus unserer Sicht wäre der richtige Inhalt für diesen Antrag gewesen, einmal niederzuschreiben, zur Diskussion zu stellen und dann vor allem auch hier verbindlich zu beschließen, wie dieser Zeitplan im Einzelnen aussieht und wie ein echter partizipativer Prozess eigentlich aussehen kann. Einen solchen Antrag hätte man dann idealerweise hier zum Thema einer Anhörung in unserem Ausschuss gemacht, um schon in der Festlegung des Zeitplans die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung, ihre Verbände und Interessenvertreter eben mit einzubeziehen. Sie wissen doch ganz genau: Das ist ein wichtiger, ein sensibler Prozess. Wenn man echte und ernst gemeinte Beteiligung möchte, dann muss man grundlegende Vorkehrungen dafür treffen, und das am besten aus der Perspektive der Menschen, die Expertinnen und Experten für ihre eigene Lebenssituation sind. Stattdessen kommt dieser lieblose Antrag daher, der sich dann auch noch anmaßt – das hat mich wirklich geärgert –, den Slogan der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen „Nichts über uns ohne uns“ in den Titel zu nehmen. Das ist, um es vorsichtig zu sagen, wirklich unsensibel; denn so, wie Sie es hier mit diesem Antrag angehen, bleibt genau für diese Selbstvertretung nur „über uns ohne uns“ übrig. Der Antrag ist am Montag letzter Woche in den Geschäftsgang eingebracht worden. Auch wenn bis zur heutigen Debatte gerade mal zehn Tage Zeit waren – da ist das Wochenende schon drin –, habe ich mich bemüht, bei Aktivistinnen und Aktivisten, bei der Selbstvertretung und auch bei Interessenvertretungen und Beauftragten eine Einschätzung zu Ihrem Antrag einzuholen. Das möchte ich Ihnen jetzt in aller Kürze übermitteln; fünf Anmerkungen habe ich zusammengetragen. – Ja, ich schaue zu Ihnen; das ist richtig. Aber der Dolmetscher steht im Weg. Ich kann die Koalition gar nicht so richtig sehen. (Heiterkeit bei den LINKEN) Aber ich freue mich, dass Sie da sind. Ich wünschte mir, wir würden hier immer dolmetschen. Das ist auch ein Teil von Inklusion; das ist vorhin schon gesagt worden. Betrachten Sie es einfach als kleine Serviceleistung von uns als Opposition, dass wir mit diesen fünf Anmerkungen aus der Selbstvertretung und von Interessenvertretungen zur Debatte hier beitragen. Erstens. Es wird infrage gestellt, wie sinnvoll es ist, mit einem Programm „Sachsen Barrierefrei 2023“ ein weiteres Förderprogramm aufzulegen, vor allem, weil es bereits zahlreiche Töpfe, Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten gibt. Wichtiger wäre es, eine Stärkung des Themas Barrierefreiheit bei allen anderen Finanzierungen auf Landesebene unterzubringen. Zum Beispiel könnte man Förderungen auch davon abhängig machen, ob die UN-Behindertenrechtskonvention beachtet und umgesetzt wird. Zweitens. Für den neuen Bericht sollte die Datenlage hinsichtlich der Lage von Menschen mit Behinderung erweitert werden – es gibt viel zu wenige Statistiken zum Thema – bzw. müsste im Sinne einer inklusiven Politik bei anderen Datenerhebungen eine inklusive Dimension einbezogen werden, also die Perspektive von Menschen mit Behinderung, um die Datenlage zu verbessern und zu einer genauen Einschätzung der Lage von Menschen mit Behinderung in Sachsen zu kommen. Drittens. Es sollte transparent gemacht und zur Diskussion gestellt werden, welche Selbstvertretungsgruppen einbezogen werden, vor allem vor dem Hintergrund der großen Diversität von Behinderung und Beeinträchtigung. Zum Beispiel geraten Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, mit chronischen Erkrankungen, aber auch Menschen mit geistiger Behinderung häufig aus dem Blick. Vor diesem Hintergrund stellt sich viertens die Frage, was hier mit „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ eigentlich gemeint ist. Wir hoffen – das kam in der Debatte jetzt auch ein wenig heraus –, dass das nicht nur in baulicher Hinsicht gemeint ist, sondern zum Beispiel auch im Hinblick auf Hören statt Sehen, leichte Sprache usw. Es gibt viele Aspekte; das steht aber nicht im Antrag. Darüber hinaus reicht es fünftens bei Weitem nicht aus, lediglich die Barrierefreiheit fortzuentwickeln. Inklusion ist weit mehr als Barrierefreiheit. Es geht um gleichberechtigte Teilhabe. Sie sehen: Allein diese Hinweise, die ich in einer Woche gesammelt habe, zeigen, wie unzureichend dieser Antrag ist und dass er dem Themenkomplex Inklusion nicht annähernd gerecht wird. Jetzt komme ich zu meinem letzten Punkt. Es ist mir unbegreiflich, wie man im Februar 2021, nachdem wir uns fast ein Jahr zwangsläufig, aber nichtsdestotrotz mit kaum etwas anderem als der Pandemie und deren Auswirkungen beschäftigen, einen Antrag zum Thema Inklusion vorlegen kann, in dem nicht mit einem einzigen Wort auf die besondere Situation von Menschen mit Behinderung durch Corona und Lockdown eingegangen wird, nicht mit einem Wort. Dabei gäbe es so viel dazu zu sagen und zu diskutieren, sei es die Frage der Öffnung oder Schließung von Werkstätten, die Schwierigkeiten von Menschen, die tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen wirklich keine Maske tragen können, die Probleme von Kindern und Jugendlichen im Homeschooling, die jetzt keine Schulassistenz mehr haben, die Vereinsamung von Menschen, die nicht mehr ihre gewohnte Einrichtung besuchen können, bis hin zu der sehr emotionalen Diskussion der Frage, ob Menschen mit Behinderung bei der Impfpriorisierung ausreichend berücksichtigt sind. Es ist doch nicht so, dass all das für die Fortschreibung des Landesaktionsplans keine Rolle spielte. Auch hier müssen die Pandemie, von der wir nicht wissen, wie lange sie andauern wird, und die Folgen der Pandemie, auf die wir uns zumindest gedanklich vorbereiten müssen, eine zentrale Rolle spielen. Es ist ein Unding, dass das alles in dem Antrag keine Rolle spielt, nicht einmal einen kleinen Satz in der Begründung wert ist, der signalisiert: Ja, wir wissen um die Lage, und wir wollen gemeinsam Lösungen dazu finden. Ich weiß, dass Ihnen diese Probleme nicht neu sind. Sie haben genau wie ich die Schreiben und Appelle dazu erhalten. Hier wird eben deutlich, Frau Köpping, dass Einzelgespräche nicht ausreichen, und es wird klar, Frau Friedel, dass der Plenarsaal eben nicht automatisch der runde Tisch ist, weil Menschen mit ihren Problemlagen an uns Abgeordnete herangetreten sind. Deshalb bleiben wir dabei: Es braucht einen runden Tisch, an dem die Betroffenen für sich selbst sprechen können. (Beifall bei den LINKEN) Werte Staatsregierung und werte Mitglieder der die Koalition tragenden Fraktionen! Ja, auch wir als LINKE wollen die Inklusion in Sachsen weiter voranbringen, und wir wollen das auch gerne mit Ihnen gemeinsam. Deshalb mein Appell, der mir wirklich ernst ist: Lassen Sie uns zu einer Inklusionspolitik kommen, die diesen Namen wirklich verdient, und lassen Sie uns dafür den Slogan der Selbstvertretung „Nichts über uns ohne uns“ nicht nur ernst nehmen, sondern zur Maßgabe unserer Politik machen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. – Herr Hösl, Sie hatten eine zweite Runde angekündigt? – Jawohl. Dann bitte ich jetzt Kollegen Hösl für die CDUFraktion ans Rednerpult.
