Marika Tändler-Walenta
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Vorlage und Behandlung des Petitionsausschusses bedeutet mehrerlei. Es ist die Bilanz eines Jahres parlamentarischer Arbeit. Die Auflistung erfolgreich abgeschlossener Petitionen ist zugleich Würdigung der Arbeit des Ausschusses als Ganzes, seiner Mitglieder und des Sekretariats, ohne dessen inhaltlich organisatorische Vor- und Nachbereitung weder Bericht noch Bilanz vorliegen würden. Ob wir in diesem Jahr als Mitglieder des Petitionsausschusses besonders gut gearbeitet haben, vermag ich mangels Vergleichsmöglichkeit nicht zu beurteilen. Ich arbeite erst seit 2019 und damit erstmals im Petitionsausschuss mit. Ungeachtet dessen bin ich mir bei der Arbeit an den Petitionen, die einen besonderen Querschnitt von Problemlagen in unserer Gesellschaft darstellen, der großen Verantwortung bewusst, auch als Obfrau meiner Fraktion, besser noch: bewusst geworden. Alle Vorworte der Obfrauen und Obmänner betonen bei aller Verschiedenheit die Petition als wichtigen Baustein unserer demokratischen Grundordnung. Petitionen sind eine Form gesellschaftlicher Teilhabe, wenn die Petenten konkretes Verwaltungshandeln kritisieren und überprüfen möchten. Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. So steht es im Artikel 35 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Dieses Recht, sich mit Petitionen an den sächsischen Landtag zu wenden, ist ein hohes Gut. Es ist deswegen erfreulich, dass immer mehr Menschen das Mittel der Petition für die Artikulation ihrer Anliegen nutzen und von ihrem Recht immer stärker Gebrauch machen. So ist auch die Anzahl der Petitionen, die an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags gerichtet wurden, in den letzten Jahren gestiegen. Mitunter initiiert ihr Anliegen eine umfassende Prüfung sowie Abhilfe der aufgezeigten Missstände. Nicht selten liefern sie Anregungen und Innovationen, welche sich in der weiteren parlamentarischen Arbeit wiederfinden, und sie decken bisher nicht erkannte Gesetzes- oder Gerechtigkeitslücken auf. Petitionen sind damit ein wichtiges Korrektiv und liefern wertvolle Anregungen für die Gestaltung von Politik. Nicht selten jedoch sind die Erwartungen der Petentinnen und Petenten an den Petitionsausschuss sehr hoch, und sie werden letztendlich enttäuscht. Der Petitionsausschuss kann keine Gesetze ändern oder Gerichtsurteile aufheben. Er kann auch nicht in privatrechtliche Angelegenheiten eingreifen. In vielen Fällen – meiner Ansicht nach in zu vielen Fällen – kann den Petenten nicht geholfen werden. Umso wichtiger ist es für uns, ihnen die Beweggründe für die jeweilige Entscheidung verständlich und umfassend aufzuzeigen. Dies ist meines Erachtens dort besonders wichtig, wo Bürgerinnen und Bürger unverschuldet in Not und Bedrängnis geraten. Für mich ist und bleibt es ein moralisches Dilemma, wenn Recht und Gerechtigkeit unterschiedliche Wege gehen, wenn Rechtsstaatlichkeit, die wir verteidigen müssen, individuelles Rechtsempfinden und Gerechtigkeitserwartungen enttäuschen. Ich sehe darin eine Ursache für die Abkehr vieler Menschen von der Politik und ihren Repräsentanten. Dies nur am Rande. Was hindert uns aber daran, dieses Dilemma aufzulösen? Wenn Mitglieder unseres Landtags, also die Legislative, sagen, das ist rechtlich gesehen nicht möglich, dann lass uns die Gesetze ändern. Schon Cicero sagte: „Das öffentliche Wohl, soll das oberste Gesetz sein“. Ich bin mir durchaus bewusst, dass eine Gesetzesänderung ein gut überlegter konsensualer Prozess sein muss. Meine Fraktion hat auch schon in der letzten Legislaturperiode eine Reihe von Vorschlägen zur effizienteren Gestaltung der Ausschussarbeit vorgelegt, die nach wie vor aktuell sind und ihrer Umsetzung harren. Ich erinnere zum Beispiel an die Einführung und Behandlung von öffentlichen Petitionen, an die Veröffentlichung der abgeschlossenen Petitionsverfahren im Internet, an die Öffentlichkeit von Ortsterminen, an die Beschlussfassung über die Eilbedürftigkeit von Petitionen und an die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in außergewöhnlichen Notfällen. Die Umsetzung dieser Vorschläge wäre ein Schritt in die Richtung von mehr Transparenz und direkter Demokratie. Unabhängig davon werden meine Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion und ich das Anliegen unserer Ausschussvorsitzenden, einen Bürgerbeauftragten als ergänzende Anlaufstelle zu schaffen, nach besten Kräften unterstützen. Das ist übrigens eine langjährige Forderung der LINKEN. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Tändler-Walenta. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Lucie Hammecke ans Mikrofon.
