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Valentin Lippmann

GRÜNE 04.02.2021 Sitzungen 7/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich mit diesem hanebüchenen Antrag aus dem blaubraunen Phantasialand näher auseinandersetze, möchte ich mal kurz einen Rückblick wagen – nein, nicht in die Siebziger, sondern in die jüngere Vergangenheit; denn anders als von der AfD behauptet, ist die jüngere Historie des Freistaates Sachsen voll von Aktionen und mitunter auch Aktionismus gegen vermeintlich linksextreme Vereinigungen. Den vielen und jahrelangen Ermittlungsverfahren gegen die linke Szene in Sachsen ist dabei eines gemein: Sie scheiterten trotz umfassender Ermittlungen allesamt. Verfahren gegen angebliche Antifa-Sportgruppen, das Großverfahren gegen das Umfeld der BSG Chemie Leipzig und gegen Vereinigungen, die nie existierten, endeten gleichermaßen sang- und klanglos in der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Einstellung mangels Tatverdacht, aber aufgrund der hemmungslosen Überwachungsmaßnahmen mitunter mit Wunden für unseren Rechtsstaat. Wegen einer Straftat nach § 129 a Strafgesetzbuch, die linksextremistisch motiviert war, wurde – soweit ich das überblicke – in den letzten Jahren indes übrigens keine einzige Person angeklagt. (Sebastian Wippel, AfD: Wieso eigentlich nicht?) Das gilt übrigens auch für das Verfahren gegen Lina E. Der Generalbundesanwalt ermittelt dort wegen Bildung einer kriminellen, nicht einer terroristischen Vereinigung, und auch das Verfahren ist noch längst nicht abgeschlossen. Unabhängig von Ihrem Antrag verurteile ich jede Gewalt und baue auf einen Rechtsstaat bei der Verfolgung schwerster Straftaten und ja, auch jedweder Form politisch motivierter Kriminalität. Aber ich baue eben auch auf die Besonnenheit des Rechtsstaates und seine Faktenbasiertheit statt auf einen öffentlichen Überbietungswettkampf um Superlative und Schreckgespenster, wie es die AfD nun wieder tut. Damit nun zu diesem absurden Machwerk von der AfDPropagandafarm, bei dem so ziemlich nichts zueinanderpasst, bei dem der Antragstitel und der Antragsinhalt so weit auseinanderliegen wie die AfD und der gesunde Menschenverstand. Im Antragspunkt 1 fordert nun ausgerechnet jene Fraktion ein massives Vorgehen gegen die Bedrohung der Bürger des Freistaates, der Demokratie und ihrer Einrichtungen, die in ihren eigenen Reihen an Protagonisten genau jener Entwicklung nun wahrlich mehr als reich ist. Im Großen, weil Sie die Saat gesät haben, die in Hass und Hetze und Gewalt, gegen Demokratie und Freiheit, gegen Menschenwürde und Anstand aufgegangen ist, und im Kleinen, wenn Herr Schaufel Journalisten bedroht oder Herr Wippel Abgeordneten den Tod wünscht. Anstatt nun also die Staatsregierung aufzufordern zu handeln, wäre es für die gesellschaftliche Zielerreichung tausendmal wirksamer, einfach mal bei sich selbst anzufangen. Im Antragspunkt 2 wird es dann absurd. Sie fordern eine Gefahrenanalyse zur Bedrohungslage für den Freistaat, also eine Analyse für ein Phänomen, bei dem Sie doch schon die Gefahr vermeintlich erkannt oder, besser noch, beschworen haben. Sie warnen vor einer neuen RAF und wollen dann aber in Ihrem Antrag erst einmal wissen, ob es denn wirklich so schlimm sei. Im Ernst? Wollen Sie das Parlament veralbern oder ist die intellektuelle Armut bei Ihnen mittlerweile so weit fortgeschritten, dass Sie die Inhalte und Überschriften Ihrer Anträge einfach würfeln? Es wirkt so. Genauso, wie Sie offenbar die Begründung Ihrer Anträge vom Höcke-Kalbitz-Orakel vom Kyffhäuser abholen, bemühen Sie doch auf Seite 2 der Begründung zum Vergleich der Gefahr von Rechtsextremismus und Linksextremismus die Zahl von Brandanschlägen. Das kann man machen – es wird aber halt dünn; denn wie wir wissen, ist das Repertoire des Rechtsextremismus genauso wenig auf praktische Brandstiftung begrenzt wie Ihre Politik auf geistige Brandstiftung. Wo ist denn die Gegenüberstellung von kriminellen und terroristischen Vereinigungen? Wo sind die Körperverletzungsdelikte, wo die waffenrechtlichen Straftaten, die Sie gegenüberstellen? Das Ergebnis hätte wohl schlicht und einfach nicht zu Ihrem Antrag gepasst – weswegen es unter den Tisch fallen musste. Werte Kolleginnen und Kollegen, genauso würfelt die AfD offenbar auch ihre Politik. Das hat mit Logik und Kohärenz mittlerweile so viel zu tun wie eine Erdnuss mit einer Nuss. Gestern blasen Sie in einem Popanz einen sinnvollen Gesetzentwurf des Justizministeriums zum angeblichen Radikalenerlass 2.0 auf, und heute wittern Sie hinter jedem Baum die RAF und diffamieren jeden Tag aufs Neue großartige Demokratieprojekte und jetzt auch noch Journalistinnen und Journalisten als linksextrem. Diese schwachsinnige Bigotterie ist keine Politik, sondern nur eine einzige Zumutung für diesen Freistaat. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Rico Anton, CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Werte Kolleginnen und Kollegen, um Ängste zu schüren, versucht die AfD eine Terrorgefahr herbeizufabulieren, die in Deutschland in der Form aktuell nicht besteht. Auf das Konto der RAF gingen in den rund 25 Jahren ihres Bestehens über 30 Morde, Mordversuche, Geiselnahmen, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle. Es war eine furchtbare Zeit und die Gewalt, die von diesen Gruppen ausging, war tödlich, traumatisierend und hat unfassbares Leid hinterlassen. Nie wieder darf sich dies wiederholen! Das ist gesellschaftlicher Konsens. Ja, die RAF hat sich bisher nicht wiederholt, wohl aber der Terror. Der NSU, dessen Mitglieder und Unterstützer in Sachsen lebten, hat seinen Terror über Jahre hinweg unentdeckt im ganzen Land ausgelebt. Allein in Sachsen wurde in den letzten drei Jahren eine Reihe rechtsextremer Gewalttäter wegen der Bildung von gleich drei rechtsterroristischen Vereinigungen verurteilt. Unter uns lebten und unter uns leben Rechtsterroristen, und somit, werte Kolleginnen und Kollegen, ist die Intention dieses Antrags klar. Je mehr auch Sie von der AfD sich als Demokratiefeinde offenbaren, je mehr Sie in den Fokus der Sicherheitsbehörden gelangen, je klarer wird, dass Sie zu Teilen eindeutig rechtsextrem sind, umso mehr müssen Sie ein noch viel größeres, möglichst fulminantes Schreckensbild an die Wand malen, um von sich abzulenken. Während in Deutschland Rechtsextreme Waffen horten, Politiker ermordet und Synagogen angegriffen werden, muss es dann natürlich das Schreckensbild der Rote Armee Fraktion sein, um von der eigenen Verantwortung für die Verrohung in unserer Gesellschaft und für diese Gewalt abzulenken. Unsere Antwort auf diese billige Blendung kann nur eine sein: Ablehnung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun erteile ich der SPD-Fraktion das Wort; Kollege Pallas, bitte schön. (Zuruf von der AfD: Ohne Maske!)

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