Kerstin Köditz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD hat einen reißerischen Titel: „Neue RAF verhindern – kein Rückfall in die 70er-Jahre“. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Ich habe versucht, mich an die Siebzigerjahre in meiner Heimatstadt Leipzig zu erinnern, aber das wäre ein anderes Thema gewesen. Mit der RAF hatten wir relativ wenig zu tun. Die Rote Armee Fraktion existierte seit dem Jahr 1970. Bei den Anschlägen dieser Gruppe wurden in den Jahren von 1971 bis 1993 mehr als 30 Menschen getötet und zahlreiche Menschen schwer verletzt. Daran gibt es nichts, gar nichts zu beschönigen und nichts zu rechtfertigen. Im Jahr 1998 gab die RAF ihre Selbstauflösung bekannt. In ihrer Auflösungserklärung konstatierten die verbliebenen Mitglieder ihr eigenes Scheitern. Sie stellten ihr zurückliegendes Handeln als einen untauglichen Versuch dar, eine Änderung der Gesellschaft bewaffnet zu erzwingen. Seither trat die RAF nicht mehr in Erscheinung. Es bildeten sich weder Splittergruppen noch neue Vereinigungen heraus, die das fortführen würden, was 1998 zu Ende gegangen und schon sehr viel früher gescheitert ist. Das ganze Thema hat mit Sachsen, soviel ich weiß, nur so viel zu tun, dass vor knapp 23 Jahren eines der Auflösungsschreiben in einen Chemnitzer Briefkasten eingeworfen wurde. – So weit die Tatsachen. Wenn die AfD heute eine „neue RAF verhindern“ will – so lautet der Titel des Antrages –, dann geht sie nicht von Tatsachen aus, sondern von einer grotesken Überzeichnung der Lage, die in diesen maximal abwegigen und völlig unhistorischen Vergleich mündet. (Carsten Hütter, AfD: Schön abwiegeln!) Etwas Gescheiteres ist von der AfD nicht zu erwarten. Was die AfD mutmaßlich meint, sind durchaus reale Phänomene, die man in den Sozialwissenschaften unter anderem als „urbane Gewalt“ und „linke Militanz“ bezeichnet. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Diese Konzepte werden, ohne irgendetwas daran zu verharmlosen, grundsätzlich unterschieden von jenem Ansatz, den die RAF verfolgte. In der Begründung verweist die AfD darauf, dass es heute eine – ich zitiere – „neue Stufe der Radikalisierung“ gebe. Gleich der erste Beleg dafür ist ein anonymer Beitrag, nachzulesen auf einer anonym betriebenen Website, auf der jeder, der will, beliebige anonyme Beiträge veröffentlichen kann. Solche Beiträge haben in der Regel höchstens für solche Personen eine verbindliche Bedeutung, die sie selbst schreiben; aber nicht einmal das ist sicher. Die Begründung des Antrags durchzieht der Versuch der AfD, sogenannten Linksextremismus und sogenannten Rechtsextremismus gegeneinander aufzurechnen. (Sebastian Wippel, AfD: Das würde ja schon ausreichen!) Wenn man dieser verkürzten Sicht folgen würde, käme man zu dem Schluss, dass auf der einen Seite – ich zitiere – „die Schwelle zum Terrorismus“ womöglich erreicht wurde, aber auf der anderen Seite wurde diese Schwelle in den vergangenen Jahren immer wieder weit überschritten, gerade auch in Sachsen. Ich meine damit den Nationalsozialistischen Untergrund, die Old-School-Society, die sogenannte Gruppe Freital, die Gruppe Revolution Chemnitz, ich meine Sprengstoff- und Waffenfunde in der rechten Szene. (Zuruf von der AfD) Darüber spricht die AfD aber nicht. Sie bedient sich stattdessen, um von ihrer verkürzten Sicht aus zu einem gewünschten Ergebnis zu gelangen, auch noch der Methode des selektiven Vergleichs, indem man nur bestimmte Straftaten, wie etwa Brandstiftung, in die Betrachtung einbezieht. Vollends manipulativ wird dieses Vorgehen, wenn man gegenüberstellt, wie viele Ermittlungsverfahren gerade beim LKA bearbeitet werden. Das hat aber mit dem Gesamtaufkommen von Straftaten weniger zu tun als beispielsweise mit dem bestimmten Interesse einer bestimmten Sonderkommission, an bestimmten Graffiti in einem bestimmten Leipziger Stadtteil. (Leichte Heiterkeit bei den LINKEN) Meine Damen und Herren, die AfD fordert hauptsächlich, dass die Staatsregierung –Zitat – „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln“ vorgehen soll. Damit wird implizit unterstellt, dass die Staatsregierung genau das nicht tut, sondern dieses Thema vernachlässigen würde. (Carsten Hütter, AfD: Richtig erkannt!) Ich darf hier an die Einrichtung der Soko LinX erinnern, wobei ich dahingestellt lasse, was man von diesem Instrument hält. Die AfD hält ja vermutlich wenig davon; denn in dem Antragstext kommt sie überhaupt nicht vor. Weiter möchte die AfD eine Gefahrenanalyse erhalten, unterstellt auch in diesem Punkt, dass es so etwas nicht gäbe. – Herr Anton sprach davon, diese Gefahrenanalyse existiert; sie erscheint jedes Jahr und heißt „Verfassungsschutzbericht“. Die AfD möchte darüber hinaus noch ein zusätzliches Lagebild des LKA erhalten. Mir erschließt sich der Nutzen nicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist zwar nicht für Straftaten zuständig, aber die Berichte dieser Behörde weisen trotzdem extremistische Straftaten aus. Das, was die AfD wissen möchte, liegt also im Grunde schon vor. Womöglich blendet man das aus, um die billige Behauptung aufrechterhalten zu können, der Bevölkerung würde eine – Zitat – „erschreckende Tatsache vorenthalten“. Tatsache ist, dass sich die AfD in ihrem Antrag nicht einmal entscheiden kann, wem irgendwelche angeblich brisanten Informationen vorgelegt werden sollen. Ist es der Innenausschuss, wie in Punkt 4 gefordert, oder ist es die Bevölkerung, wie es am Schluss der Antragsbegründung heißt? Sollen wir jetzt würfeln? (Sebastian Wippel, AfD: Es wird ja öffentlich gemacht!) Das sind sehr viele Fragen und sehr viele Unklarheiten zu einem Thema, von dem die AfD keine Ahnung hat. Den Antrag werden wir daher ablehnen. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Das wundert mich jetzt aber!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Köditz. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Kollege Lippmann, bitte schön.
