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Katja Meier

04.02.2021 Sitzungen 7/23

Es gibt zum Vollzug in freien Formen eine entsprechende Verwaltungsvorschrift. Diese wird gerade überarbeitet. Aktuell gibt es das Seehaus für den Vollzug in freien Formen für Jugendliche. So steht es in der aktuellen Verwaltungsverordnung. Sie haben es gesagt: Wir haben mit der Änderung des Strafvollzugsgesetzes 2019 die Möglichkeit geschaffen, dass auch Erwachsene vom Vollzug in freien Formen, wenn es die entsprechenden Angebote gibt, Gebrauch machen können. Wir sind gerade dabei, die entsprechende Verwaltungsverordnung an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Selbstverständlich hat es in diesem Zusammenhang eine Anhörung sowohl der Anstalten als auch des Seehauses gegeben. Das ist gerade in der Endabstimmung. Wenn wir diese Verordnung beschlossen haben, wird es die Gespräche mit den Anstalten genau zu der Frage geben, wie die Gefangenen an den entsprechenden Angeboten partizipieren können. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danke. Die AfD-Fraktion? – Keine Fragen mehr. Hat noch jemand eine Frage? Das ist die letzte Chance. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir nutzen die letzte Chance, Frau Präsidentin!)

Protokoll ↗