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Katja Meier

04.02.2021 Sitzungen 7/23

Die Personalsituation in den sächsischen Justizvollzugsanstalten ist nach wie vor – daraus mache ich keinen Hehl – angespannt, wenngleich, auch das muss ich sagen, im letzten und vorletzten Doppelhaushalt Maßnahmen ergriffen wurden, 184 zusätzliche Stellen zu schaffen. Gleichwohl haben wir eine angespannte Situation. Sie haben die Altersabgänge angesprochen. Allein von 2017 bis 2020 sind 150 Bedienstete in ihren wohlverdienten Ruhestand gegangen. 50 Bedienstete sind aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. In den nächsten Jahren bis 2024 werden über 200 Bedienstete in den Ruhestand gehen. Ich komme auf die Krankentage zu sprechen. Das ist ein Thema, was wir die letzten Jahre hier immer wieder besprochen haben. Ich kann hierzu auch leider keine wirkliche Entwarnung geben. Es ist nach wie vor so, dass pro Bedienstetem ungefähr 36 Krankentage anfallen. Das ist ein sehr hoher Stand. Wir versuchen natürlich, mit den entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern. In der letzten Legislaturperiode wurden noch einmal Stellen für Tarifbeschäftigte geschaffen, um eine Entlastung herzustellen. Mit jedem Absolventenjahrgang gibt es eine Verbesserung. Die Ausbildung muss aber erst abgeschlossen sein, bevor man vollständig in den Dienst übergehen kann. Das hört sich alles sehr technisch und nach vielen Zahlen an. Wir müssen ebenfalls schauen, wie die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes konkret vor Ort aussieht. In den letzten Jahren sind die Anzahl der ausländischen Gefangenen und die damit verbundenen Sprachbarrieren, die es gibt, aber eben auch die psychischen Belastungen bei den Gefangenen, die mit den Jahren immer stärker geworden ist, angestiegen. Das wirkt sich natürlich auch auf das Arbeitsklima der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Personalsituation noch einmal sehr genau anzuschauen. Wir möchten den Personalbedarf nochmals präzisieren. Zudem möchten wir in den nächsten Monaten eine Expertenkommission einberufen, um noch einmal genau zu schauen, wie konkret der Personalbedarf ist. Es hat in der letzten Legislaturperiode schon einen ersten Ansatz dazu gegeben. Man wollte schauen, wie viel Personal pro Anstalt benötigt wird. Wir möchten jetzt noch einmal mit einer Expertenkommission verifizieren, wie viel Personal pro Anstalt tatsächlich notwendig ist, um dann für den nächsten Doppelhaushalt – das haben wir uns vorgenommen – prüfen zu können und die konkreten Stellen dafür anzumelden. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank. Die AfD-Fraktion, Herr Abg. Dringenberg.

Protokoll ↗