Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, dass die Corona-Pandemie vor dem Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung keinen Halt macht und dass sie auch unseren Arbeitsalltag betrifft. Eine essenzielle und wichtige Feststellung zu Beginn: Für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen war und ist jederzeit der Rechtsschutz gewährleistet. Sie können sich in der Pandemie auf einen funktionierenden Rechtsstaat verlassen, auch wenn dieser täglich neue Herausforderungen bewältigen muss. So haben wir bis Ende letzten Jahres sichergestellt, dass 95 % der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und 80 % der Richterinnen und Richter technisch so ausgestattet sind, dass sie mobil von Zuhause aus arbeiten können. Auch wenn es vor allem die Corona-Pandemie ist, die uns aktuell in allen Bereichen beschäftigt, wollen wir andere Anliegen nicht aus dem Blick verlieren. Dazu gehört, dass am 29. Dezember die Verwaltungsvorschrift über die Erstellung gemeinsamer Richtlinien der Sächsischen Staatsanwaltschaften zur Strafverfolgung in Kraft getreten ist. gehen. Wir brauchen keine singulären Lösungen, sondern gemeinschaftliche Lösungen. Eins ist klar: Jetzt muss unsere Kraft darin liegen, den Einzelhandel zu retten, zu unterstützen, sodass die Geschäfte überhaupt in die Lage versetzt werden, Teil von Innenstädten zu sein. Wir brauchen den Einzelhandel genauso wie andere Elemente, damit es eine hohe Lebensqualität in den Innenstädten und in den Gemeinden gibt, und es hat etwas mit unserem Verhalten zu tun. Wir sind diejenigen, die mit unserem Kaufverhalten am besten den Einzelhandel retten können. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, damit ist dieser Punkt abgearbeitet. Wir können den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2: Staatsregierung und für Demokratie, Europa und mit der Corona-Pandemie in den Staatsministeriums der Justiz und für und Gleichstellung Diese Richtlinie, die bis zum 30. Juni erarbeitet wird, liefert wichtige Orientierungshilfen, etwa bei der Entscheidung in Ermittlungsverfahren und bei der Beantragung von Strafbefehlen. Damit setzen wir ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, das vorsieht, die Ermessensausübung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Rahmen ihrer Verfügungspraxis zu stärken. Im gleichen Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt, flexible Arbeitsbedingungen zu schaffen, um den personellen Generationswechsel in der Justiz zu bewerkstelligen. Als wir den Koalitionsvertrag im Herbst 2019 ausgehandelt und im Dezember unterschrieben haben, dürfte, glaube ich, damals noch niemand geahnt haben, wie viel Raum das Wort „flexibel“ heute in unserem Alltag einnehmen wird. Es kommt im Koalitionsvertrag immerhin 18-mal vor. Wie vielfältig die viel beschworenen flexiblen Lösungen aussehen können, zeigt zum Beispiel die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare, die wir selbstverständlich immer im Blick haben. Wir mussten den Präsenzunterricht teilweise durch digitale Formate ersetzen. Das Probeexamen, das aktuell zur zweiten juristischen Staatsprüfung stattfindet, ist als elektronische Klausur vorgesehen und der wichtige praktische Ausbildungsteil findet weiterhin statt, wenngleich auch eingeschränkt. Positives können wir durchaus aus dem Justizvollzug vermelden. In den sächsischen Justizvollzugsanstalten ist das Infektionsgeschehen spürbar rückläufig. Aktuell sind durch die verschiedenen Maßnahmen, die wir getroffen haben, vier Gefangene infiziert. Coronabedingte Personalausfälle haben sich seit dem Dezember 2020 um 75 % reduziert. Das Infektionsgeschehen ist durch die vielfältigen Maßnahmen, die wir im Justizvollzug getroffen haben, durchaus beherrschbar. Dabei gilt – das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen – unser großer Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Justizvollzugsanstalten, denen jeder Tag große logistische Leistungen abverlangt. Aber nicht nur das. Dass es durch die Gefangenen eine große Akzeptanz der getroffenen Maßnahmen gibt – ich rede von Besuchseinschränkungen, aber auch von den strikten Hygieneauflagen –, ist darauf zurückzuführen, dass eine gute und wichtige Kommunikation vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Gefangenen und den Organisationen der Gefangenenmitverantwortung geführt wurde. Mehr Sorge bereitet mir allerdings das Thema Gewaltschutz. Bereits nach dem ersten Lockdown mussten wir eine zunehmend angespannte Situation in den sächsischen Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen beobachten. Da die Belegzahlen insgesamt weiter steigen, haben wir in Zwickau und Dresden Interimseinrichtungen geschaffen. Deshalb stimmt die Aussage, die wir heute Morgen vonseiten der AfD gehört haben, schlicht nicht, denn wir haben hier die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Wir müssen feststellen, dass der Lockdown und das Leben auf engstem Raum miteinander können familiäre Konflikte verschärfen. Es ist von einer hohen Dunkelziffer an Fällen häuslicher Gewalt auszugehen. Wenn wir im Lockdown immer wieder an die Gemeinschaft und die gegenseitige Solidarität appellieren, dürfen wir diese Menschen nicht vergessen. Solidarität beginnt in unserem täglichen Umfeld – gerade jetzt, da sich viele Menschen nur in einem geringen Radius bewegen dürfen. Abschließend nenne ich als Europaministerin vielleicht noch einen Punkt, der mir am Herzen liegt und den wir im letzten Jahr breit diskutiert haben: Im vergangenen Frühjahr mussten wir europaweit Grenzschließungen, Einschränkungen der Personenfreizügigkeit hinnehmen. Menschen konnten ihre Familien nicht treffen, ihrer Arbeit nicht nachgehen, weil man diese Lage mit sturer Abschottung unter Kontrolle bringen wollte. Das war damals falsch und das wäre es auch heute. Deshalb darf es jetzt nicht zu Grenzschließungen kommen. So weit in aller Kürze. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir können jetzt Fragen stellen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die jeweilige Frage, 1 Minute und die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten darf. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKEN, BÜNDNISGRÜNE und die SPD. Herr Abg. Modschiedler, bitte.
