Jan-Oliver Zwerg
Herr Dulig, ich habe eine ganz profane Frage. Die Einzelhändler in der Textilbranche haben die Saisonware noch hängen. Ist es in Sachsen so geregelt, dass dort quasi sonderabgeschrieben werden kann? Können Sie mir dazu eine Aussage geben, ob eine Sonderabschreibung möglich ist? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Wir haben bei der Überbrückungshilfe III einen Fixkostenkatalog. In diesem Fixkostenkatalog ist auf Initiative von Sachsen eine Sonderabschreibung ermöglicht worden, unter anderem nicht nur für Saisonwaren, sondern auch für verderbliche Waren. Das heißt, es ist genau berücksichtigt worden, dass es zum Beispiel in bestimmten Lebensmittelbereichen oder Gärtnereien Waren gab, die man nur zu Weihnachten oder Silvester verkaufen konnte, oder es handelte sich um Silvesterraketen usw. usf. Ebenso ist es bei den Winterkollektionen in den Modeläden der Fall, die nicht weiter verkäuflich sind. Dafür ist die Möglichkeit für Sonderabschreibungen in den Fixkostenkatalog mit aufgenommen worden.
