Rico Gebhardt
Vielen Dank. – Ohne gegenzusteuern droht durch Digitalisierung eine weitere soziale Spaltung der Gesellschaft. Nur der Staat kann dafür sorgen, dass alle Kinder ähnliche Chancen und Voraussetzungen bekommen. Dazu gehört, dass jedem Schulkind ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt wird und dass die Landesregierung auch im entlegensten Winkel einen schnellen Internetzugang ermöglicht. Bei allen Anstrengungen – das Erreichte ist noch nicht ausreichend genug. Wenn wir den Kontrollverlust, unter dem so viele Menschen leiden, reduzieren wollen, darf Sachsen nicht weiter zur Klimaerhitzung beitragen. Wir wollen den sozialökologischen Umbau vorantreiben und unser Leben einerseits an die Klimaerhitzung anpassen, aber andererseits deren Auswirkungen minimieren. Dazu haben wir im Dezember 2020 ein Klimaschutzgesetz für Sachsen vorgelegt, über das hier im Landtag noch zu reden sein wird. Wir wollen eine landesweite Mobilitätsoffensive, die auf mehr öffentlichen Personenverkehr setzt und Transportwege reduziert. Wir wollen stillgelegte Eisenbahnstrecken reaktivieren und bestehende Strecken ertüchtigen, regionale und nachhaltige Wirtschaftsstrukturen und den Ökolandbau unterstützen. Wenn wir den Kontrollverlust reduzieren wollen, müssen die Kommunen die notwendigen finanziellen Spielräume haben, um die Pflichtaufgaben erfüllen, aber auch die sogenannten freiwilligen Leistungen erbringen zu können. Die Schuldenlast ist in keinem anderen Bundesland so zuungunsten der Kommunen verteilt wie in Sachsen. Die Kommunen haben bei allen bisherigen Landeshaushalten dafür bezahlt, dass auf der Landesebene keine Kredite aufgenommen wurden, um Klassenprimus bei der Verschuldungsquote zu sein. Zusammengefasst: Hilfe für eine nachhaltige und mittelständische Wirtschaft, beste Gesundheitsversorgung für alle, moderne digitale Bildung, Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und handlungsfähige Kommunen – das alles ist notwendig für eine gerechte und solidarische Gesellschaft. Darin sehen wir unseren Haushaltsschwerpunkt bei der Haushaltsberatung. Das alles müssen wir uns leisten können, und das kostet Geld. Wer jetzt aber nicht investiert, der schadet insbesondere unseren Kindern und Enkeln. Denen würden wir ein heruntergewirtschaftetes Gemeinwesen, einen nicht funktionierenden Staat überlassen. Das ist die eigentliche Gefahr und nicht die der Staatsverschuldung, wie es meine Vorredner ausgeführt haben. Es war richtig, zu Beginn der Krise Kredite in Milliardenhöhe aufzunehmen. Es wäre aber auch legitim, wenn es notwendig werden sollte, weiteres Geld am Finanzmarkt zu beschaffen, zumal die Zinsen im Keller sind. Wir sollten endlich vom Schreckensbild wegkommen, dass uns die Schuldenlast erdrücken könnte. Das wird sie nicht. Verschuldung wird weniger stark durch Tilgung reduziert, sondern vor allem dadurch, dass wir eine wachsende Wirtschaftsleistung haben. Das haben wir doch in den letzten Jahren alle miteinander erlebt. Wir sind also gut beraten, vor allem die Wirtschaft anzukurbeln. Das klappt aber nur, wenn wir investieren, anstatt wieder zu versuchen, uns aus der Krise herauszusparen oder das Schreckgespenst eines notwendigen Kassensturzes an die Wand zu malen, wie der Ministerpräsident es vor wenigen Tagen gemacht hat. Das wird scheitern. Wenn Sie nicht auf mich hören wollen, dann hören Sie vielleicht auf den früheren CSU-Bundesfinanzminister Theo Waigel – Zitat: „Die Zinsen sind niedrig, sodass wir uns eine höhere Verschuldung leisten können. Wenn ich überlege, dass ich zu Zeiten der Wiedervereinigung 9 % zahlen musste, überkommt mich der Neid.“ Es wäre also im Übrigen fahrlässig, die 8-Jahres-Tilgungsregel in der Landesverfassung zu belassen, die aus Vorkriegs – –, Vorkrisenzeiten stammt. (Leichte Heiterkeit – Unruhe) Diese führt dazu, dass ab 2023 massiv Geld aus dem Haushalt zurückgezogen wird, egal, ob es bei 6 Milliarden Euro bleibt oder ob noch mehr Kredite nötig werden. Es ist unmöglich, die Tilgung nach zwei Jahren zu beginnen und in sechs Jahren zu beenden. Das sollten sich auch endlich die letzten Marktradikalen in der CDU Sachsens eingestehen. Auch hier müssen sie ja nicht auf uns hören, aber auf die Marktforscher des ifo Institutes, die sagen: Zwischen 20 und 30 Jahren ist eine angemessene Zeitspanne für die Rückzahlung. – Dem stimme ich zu. Es muss verantwortungsvoll gehandelt werden. Wer jetzt die Lasten der Pandemie tragen muss, der soll nicht auch noch in Zukunft die Zeche dafür zahlen. Deshalb werden wir einen Soziallastenausgleichfonds mit einem jährlichen Finanzvolumen von mindestens 250 Millionen Euro von vorerst vier Jahren vorschlagen. Aus dem Fonds sollen die sozialen Folgelasten ausgeglichen werden, die aus der Krisenbekämpfung resultieren und nicht durch die Einzelpläne oder durch den Corona-Bewältigungsfonds gedeckt sind. Verwaltet werden soll der Fonds auch nicht durch den Finanzminister, sondern durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Staatsregierung soll zudem ermächtigt werden, zur Deckung der Ausgaben des Fonds jährlich Kredite bis zur Höhe der jährlichen Zuführung aufzunehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf unserer Fraktion werden wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen vorlegen. Es ist eine grundlegende Frage der Gerechtigkeit, dass jede Maßnahme mit dem sozialen Ausgleich verknüpft wird, und zwar zügig und vollständig, nicht lahm und lückenhaft wie beim Pflegebonus. Diese Krise mahnt uns, die Fehler der CDU-geführten sächsischen Regierungen nicht zu wiederholen. Der Mensch ist das Maß aller Dinge und nicht die Verschuldungsstatistik. Wir wollen den sozialen Ausgleich und einen vorsorgenden, handlungsfähigen Staat. Unsere Priorität liegt auf der Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei der Bildung, der Kultur und im Sozialbereich. Wir wollen, dass es gerecht zugeht. Wir wollen, dass niemand im Stich gelassen wird. Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf bleibt die Staatsregierung weit hinter den jetzt notwendigen Aufgaben zurück. Die Koalition hat die Chance, mich und meine Fraktion zu überraschen, dass ich am Ende nicht vom Haushalt der enttäuschten Erwartungen sprechen muss. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE – zeitlich gesehen mit einer Punktlandung. Ich übergebe nun das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Frau Kollegin Schubert.
