Georg-Ludwig von Breitenbuch
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast immer war es so, dass die Staatsregierung bis zum Sommer den Doppelhaushalt auf der Regierungsseite erarbeitet hatte und dieser dann von den Abgeordneten bis Weihnachten hier im Landtag parlamentarisch durchgearbeitet und beschlossen wurde. Jetzt ist es anders. Wenn wir uns heute, zu Beginn des Jahres 2021, in diesem Hohen Hause zu einer Sitzung des Sächsischen Landtags treffen, hat das Haushaltsjahr 2021 bereits begonnen. Wir befinden uns damit in der vorläufigen Haushaltsführung und wollen heute versprechen, uns in den kommenden Monaten anzustrengen, um bald einen geordneten und zukunftsweisenden Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 zu beschließen und die Regierung zu ermächtigen, in diesem dann vom Parlament vorgegebenen Rahmen sowie den entsprechenden Schwerpunkten und Begrenzungen Geldmittel einzusetzen. Diese Geldmittel werden jeden Tag im Land von denen erwirtschaftet, die in der Wirtschaft, im Handwerk und in den Dienstleistungsbereichen als Arbeitgeber wie als Arbeitnehmer arbeiten und Leistungen erbringen – mit Händen, Köpfen und Herzen. Für diese Leistungen, die überhaupt diese vielfältigen Aufgabenerfüllungen unseres Staatswesens solidarisch möglich machen, herzlichen Dank von uns allen! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Das Haushaltsrecht als Königsrecht der sächsischen Volksvertretung, des Parlaments, wie unser Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler immer sagt, ist tiefer Ausdruck unserer Demokratie, der Einmischung und Beteiligung des Volkes und der vielfältigen Suche nach klugen Lösungen in immer wieder ganz anderen Zeiten – heute in einer Zeit, in der die Regierung und das Staatswesen darauf betont warten müssen. Vielleicht wird in den kommenden Monaten dadurch besonders deutlich, was ein Parlament, was wir Abgeordnete in der Koalition wie in der Opposition leisten können, wenn wir hier zusammen debattieren und zu – so Gott will und wir wollen – guten Entscheidungen kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 1990, aber besonders seit der Finanzkrise 2010 konnten wir in Sachsen mit immer mehr Einnahmen – und damit auch Ausgaben – rechnen. Wir haben nicht nur gerechnet, sondern das Land vorangebracht. Vieles konnte verbessert werden, Probleme wurden angepackt und konnten durch unsere Entscheidungen auch gelöst werden. Der Landesaufbau und -ausbau konnte aus den Überschüssen der immer höheren Haushaltsvolumina bezahlt und breit ins Land getragen werden. Aber unsere Vorgängerinnen und Vorgänger wussten es aus Erfahrung: Es muss nicht immer so bleiben. Da ist eine Wiedervereinigung, da kommt eine Flut oder auch zwei oder drei, da stürzt die Sachsenbank, da kommt eine Finanzkrise. Und immer braucht es solide Finanzen und Reserven, um die Schäden auszugleichen und trotzdem künftige Aufgaben anzugehen. In diesem Geist der eigenen sächsischen Erfahrungen ist auch das Neuverschuldungsverbot in der Sächsischen Verfassung entstanden, um immer wieder potent und handlungsfähig in neuen Krisen zu sein. Überschüsse und Sparsamkeit waren kein Selbstzweck, sondern dienten der eigenen Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit, unserer eigenen Freiheit und Souveränität. Trotzdem waren wir am Gründonnerstag 2020 beieinander und haben in einer denkwürdigen Sitzung dieses Hohen Hauses nahezu einstimmig die Aufnahme neuer Schulden für die Bewältigung der Coronakrise beschlossen. (André Barth, AfD: Einstimmig? Niemals!) Wir konnten das, weil wir kreditwürdig sind aufgrund der Tüchtigkeit der Menschen in Sachsen sowie der soliden Finanzen und Rücklagen. Zum ersten Mal seit dem Jahr 2006 haben wir die Regierung zur Aufnahme neuer Schulden ermächtigt, und zwar in einer Größenordnung von circa 6 Milliarden Euro für insgesamt drei Jahre. Auch aus heutiger Sicht kann ich sagen: Es war richtig, dass wir als Haushaltsgesetzgeber der Staatsregierung diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt haben, und sie hat damit hart gearbeitet. Dafür unserer Staatsregierung und besonders dem persönlichen Einsatz unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und seiner Ministerinnen und Minister ein herzlicher Dank! (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) In den vergangenen Monaten kam auch dem Haushaltsund Finanzausschuss des Landtags eine besondere Rolle zu. Dort haben wir die Belegung und Umbelegung der Mittel aus dem Corona-Sondervermögen diskutiert und beschlossen; auch mit vielen Sondersitzungen. Uns war dabei stets bewusst, dass der Staat nicht allein und auch nicht allen helfen kann. Aber es war stets Anliegen der CDUFraktion, dass die Coronakrise für möglichst viele Sachsen finanziell abgefedert wird. An dieser Stelle ein großer Dank an die Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Besonders möchte ich für das Verständnis danken, das der Ausschussvorsitzende, Herr Hentschel, und die Kollegen der Opposition, insbesondere Herr Barth und Herr Brünler, uns und der Staatsregierung entgegengebracht haben, um den einen oder anderen Dringlichen Antrag der Regierung trotz enormer Kurzfristigkeit auch zu behandeln. (André Barth, AfD: Das lassen wir aber nicht ewig durchgehen!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im April haben wir nicht nur entschieden, die kurzfristige Notsituation mit circa 2,5 Milliarden Euro abzufangen, sondern auch die beiden Haushaltsjahre 2021/2022 mit jeweils circa 2 Milliarden Euro zu stabilisieren und die Steuermindereinnahmen auszugleichen. Ausfluss dieser unserer gemeinsamen Entscheidungen und dieser Ermächtigung des Landtags ist der jetzt vorliegende Doppelhaushalt. Er kann eine Brücke bauen, um das hohe Haushaltsniveau der Vergangenheit nicht abrupt abzubrechen, sondern um uns Zeit zu erkaufen für Entscheidungen der Veränderungen und Anpassungen mit und nach Corona. Statt nun den großen Absturz zu erleben, können wir auf Kosten der Zukunft diese Anpassungen glätten, Zeit gewinnen und diese klug gestalten. Wir dürfen deshalb heute nicht nur die Jahre 2021/2022 im Blick haben, sondern auch die Jahre danach. Das wird von Beginn an Pflicht und Kür dieser anstehenden Haushaltsberatungen sein müssen. Wir haben alle einen ersten Blick in den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt geworfen. Darauf möchte ich kurz eingehen. Es steht den Ressorts in den kommenden beiden Jahren ein Gesamtvolumen von circa 43 Milliarden Euro zur Verfügung; so hoch wie noch in keinem Doppelhaushalt zuvor. Wir sind ein Nehmerland. Das ist nur möglich durch die Kompensation der Steuerausfälle durch Corona-Kreditaufnahmen und durch erhebliche Entnahmen aus unseren Rücklagen und dem Sondervermögen. Uns ist bewusst – ich habe es bereits angesprochen –, dass es besonders in diesen schweren Zeiten der Krise Stabilität braucht. Diese Stabilität bietet der Regierungsentwurf; eine Stabilität als Signal in das Land, als Plattform des Sammelns und der Besonnenheit und des Aufbruchs nach Corona. An dieser Stelle möchte ich dem Vorwurf, dass es sich um einen Sparhaushalt handelte, ganz entschieden entgegentreten. Hier wird noch gar nichts gespart oder zurückgenommen, sosehr ich mir das auch schon gewünscht hätte. Jeder, der das behauptet, verkennt die Realitäten. Die Haushaltsvolumina sind höher, wieder einmal noch höher als in jedem Jahr zuvor in der Geschichte des Freistaates Sachsen. Eigentlich bleiben keine Wünsche offen. Ich honoriere die Anstrengungen der Staatsregierung, mit diesem Regierungsentwurf nicht nur ein Zeichen der Stabilität, sondern auch der Solidarität zu setzen und damit auch Forderungen der CDU-Fraktion zur Haushaltsaufstellung umgesetzt zu haben, denn der Regierungsentwurf hält Regelungen des Neuverschuldungsverbotes ein. Der Haushalt belässt auch einen hohen Sockelbetrag in der Haushaltsausgleichsrücklage, um auf Unvorhergesehenes schnell reagieren zu können. Er betreibt über die Zahlungen an den Generationenfonds weiter Vorsorge für künftige Pensionslasten unserer Beamtinnen und Beamten. Mit mehr als 14 % Investitionsquote werden wir auch in den kommenden Jahren in die Zukunft des Freistaates Sachsen investieren. Auch mit der Verwaltungsvorschrift „Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung“, die sich nach Artikel 98 der Sächsischen Verfassung richtet, wurde durch die Staatsregierung eine Ausnahmeregelung für die haushaltslose Zeit gegeben, die ebenfalls zur Stabilisierung im Lande beiträgt. Zwar bewegt sich diese Regelung in einem sehr engen und genau abgegrenzten Rahmen, aber sie gewährleistet den Bestand von Regierung und Verwaltung zur Aufrechterhaltung der Staatsfunktion und sichert eine ordnungsgemäße Weiterführung des Staatshaushaltes, ohne das parlamentarische Budgetrecht unverhältnismäßig zu präjudizieren. Noch ein Punkt: Wichtig ist auch die vorgesehene Zusicherung an die Kommunen, ihren Haushaltsanteil, insbesondere im FAG, bei einem Drittel stabil zu halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Landwirtschaft gibt es die Weisheit: „Die guten Jahre sind die teuren Jahre“. In diesen guten Jahren leistet man sich Dinge, die man in schlechten Jahren dann mühsam auffangen muss. Wir haben viele gute Jahre in Sachsen gehabt; nicht, weil wir einfach gespart, sondern weil wir klug gewirtschaftet und nach vorne investiert haben und uns auch immer Neues und Zusätzliches leisten konnten. Dass es in dem vorliegenden Doppelhaushalt zu den nötigen Anpassungen und dem Auffangen mit Blick auf 2025 und später gekommen wäre, kann ich nicht erkennen und bedaure das. Jedoch ist das vielleicht in einer neuen Koalition von drei Partnern, die unterschiedlich sind und es auch bleiben wollen, nach einem Jahr einfach auch zu viel verlangt; besonders wenn eine Krise wie die Coronakrise auch täglich ganz eigene Entscheidungen erfordert hat. Lothar Späth hat einmal gesagt: „Sie glauben gar nicht, wie leicht das Sparen fällt, wenn man kein Geld mehr hat.“ Genauso wird es kommen. Dieser Haushalt ist auf der Brücke einer Neuverschuldung aufgestellt und umfasst die kompletten Entnahmen aus Rücklagen und Sondervermögen. Das Geld wird danach alle sein, und wir werden uns den Realitäten schon heute stellen müssen. Wir können also nicht verschweigen und müssen schon heute darauf hinweisen, dass der Haushalt ab dem Jahr 2023 eine jährliche Deckungslücke von 2 Milliarden Euro aufweist. Einen Konsolidierungsbedarf von 600 bis 700 Millionen Euro haben wir dabei schon länger im Blick. Dieses Anpassungsvolumen ist enorm und muss uns heute schon beschäftigen. Es wird unser aller Aufgabe sein, die Weichen für einen ausgeglichenen Haushalt in den Jahren danach bereits in diesem und im kommenden Jahr im Blick zu haben, um entsprechende Entscheidungen rechtzeitig zu treffen. Zu diesen genannten Punkten kommt erschwerend hinzu, dass die Ressorts mit diesem Haushaltsentwurf sehr hohe Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre eingehen dürften. Damit würden wir uns zusätzlich künftiger Handlungsoptionen bescheiden, weil wir die Haushaltspläne ab dem Jahr 2023 mit enormen Vorbindungen versehen; und dies, obwohl wir bereits heute wissen, dass wir ab dem Jahr 2023 keine Sondervermögen oder Rücklagen im bisherigen Umfang mehr zur Verfügung haben werden, (Sebastian Wippel, AfD: Na, dann macht es doch nicht!) Steuermindereinnahmen nicht mehr mit Krediten kompensieren können bzw. die aufgenommenen Kredite sogar zurückgezahlt werden müssen. Kredite aufzunehmen bedeutet immer, dass auch die Ausgaben der Zukunft, wie Rückzahlung und Tilgung, bereits heute in den Blick zu nehmen sind. Es sind meist weniger die Zinszahlungen – die derzeit keine Größe darstellen – als vielmehr die Tilgungsraten, die die große und langatmige Zukunftslast ausmachen. Dieser Verantwortung können wir uns heute nicht entziehen. Das sind wir uns und unseren Kindern schuldig. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der langjährige Oberbürgermeister von Stuttgart, Manfred Rommel, hat einmal zur Finanzpolitik gesagt, das sei die Auseinandersetzung zwischen jenen Leuten, die 1 Mark haben und 2 Mark ausgeben wollen, mit denen, die wissen, dass das nicht geht. Das war schon immer so, und das wird auch immer so sein. Ich denke, das wird bei uns in den nächsten Monaten auch so sein. Wir müssen diese Diskussion führen und hier in aller Gemeinschaft zu Entscheidungen kommen. Der Haushaltsentwurf von 2021/2022 liegt uns heute vor. Ich danke allen in der Staatsregierung, besonders Staatsminister Hartmut Vorjohann und den Mitarbeitern des Finanzministeriums, die diesen Haushalt aufgestellt und verhandelt haben. Jetzt haben wir im Parlament es in der Hand, diesen vorliegenden ordentlichen Haushaltsentwurf entsprechend unseren Vorstellungen zu gestalten. Ich freue mich auf eine intensive Diskussion in den Arbeitskreisen, bei den Beratungen mit den Koalitionspartnern und in den Ausschüssen mit den Kollegen der Opposition. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion spricht jetzt Herr Abg. Gebhardt.
