Kathleen Kuhfuß
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss gesagt werden, dass der Antrag der LINKEN reine Bundespolitik ist und die Behandlung hier maximal Signale an den Bund senden kann. Am Samstag, darüber haben wir heute schon einige Male geredet, jährt sich der Tag der Wiedervereinigung zum 30. Mal. Ich finde, das ist ein Freudentag. Ja, es gibt nach wie vor eine Benachteiligung der Ostrentnerinnen und Ostrentner. Das muss ein Ende haben. Ich nehme es einmal vorweg: Auf Bundesebene sind wir GRÜNEN seit Jahren diejenigen, die das konsequent angleichen wollen. Wir verfolgen nicht den Grundsatz, den Großteil des DDR-Rentenrechts für besondere Gruppen in das bundesdeutsche Rentenrecht hinüberzutragen und damit auch die Ungerechtigkeiten zu zementieren. Wir wollen eine schnelle Angleichung erreichen, allerdings aller Rechengrößen und nicht nur einiger – wenn schon Anpassung, dann einheitlich. DIE LINKEN möchten den Rentenwert Ost auf Westniveau anheben ohne die sogenannter Höherwertung von Arbeitseinkommen, von der nur Ostdeutsche profitieren, abzuschaffen. Damit würde eine Ungleichbehandlung 30 Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen bleiben, dieses Mal andersherum, die Westdeutschen würden benachteiligt. Das mag dem ein oder anderen gefallen, ist aber für uns nicht tragbar. Sehr geehrte Kolleginnen von den LINKEN! Sie wollen die ehemalige Rentenrechtpauschale weiterführen – ja sogar wiederbeleben. Doch wir erkennen an, dass das bundesdeutsche Rentenrecht nach der Wiedervereinigung auf die neuen Bundesländer übertragen wurde, und setzen uns für eine differenzierte Lösung ein. Wir wollen vor allem diejenigen unterstützen, die durch die Rentenüberleitung besondere Härten erlitten haben. Hierzu fordern wir unter anderem die Einrichtung eines Härtefallfonds auf der Bundesebene. Zur Rentengerechtigkeit gehört auch bestehende Überführungslücken zu schließen. Deshalb stimmen wir durchaus mit einigen aufgezählten Punkten im Antragspunkt II überein, zum Beispiel der Anerkennung erworbener Rentenansprüche zu DDR-Zeiten geschiedener Frauen. Mir ist es wichtig, dass bei dem Blick auf die Rentenpolitik nicht nur der Blick zurück, sondern auch nach vorn gerichtet wird. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten von ihrer Rente gut leben können. Das ist ein Anspruch, dem wir gerecht werden müssen. Das heißt, es ist wichtig, auch kleine Einkommen und unregelmäßige Erwerbsbiografien abzubilden. Deshalb haben wir das Konzept der Garantierente entwickelt. Von einer steuerfinanzierten Garantierente profitieren insbesondere Frauen, die nach wie vor, auch wenn wir das gern anders hätten, eher von Brüchen und Einschränkungen in der Erwerbsbiografie geprägt sind als Männer. Nach unserer Vorstellung sollen bereits 30 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung ausreichen, um anspruchsberechtigt zu sein. Beim GRÜNEN-Garantierentenkonzept werden neben den Jahren, in denen aktiv in die Rentenkasse eingezahlt wurde, auch Versicherungszeiten ohne Beitragszahlung wie Kindererziehung, Pflege, Schwangerschaft, Mutterschutz und Erwerbsunfähigkeit, berücksichtigt. Ein solches funktionales Äquivalent zum Antrag der LINKEN ist allerdings nicht vorgesehen. Wir sind überzeugt, Deutschland braucht eine Angleichung der Renten im Großen und Korrekturen im Kleinen. Darüber hinaus brauchen alle Bürgerinnen eine armutsfeste Rente. Unsere Ansätze, dieses Ziel zu erreichen, sind verschieden, deshalb lehnen wir den Antrag der LINKEN ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
