André Wendt
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 30 Jahre deutsche Einheit! Grundsätzlich natürlich ein Grund zum Feiern und Stolz auf das, was in den letzten Jahren erreicht worden ist und wofür im Jahr 1989 die Menschen auf die Straße gegangen sind. Grundsätzlich heißt aber auch, dass nicht alles so gelaufen ist, wie sich dies der eine oder andere ehemalige DDR-Bürger vorgestellt hat. Da gibt es tatsächlich viele Bereiche, über die man in diesem Zusammenhang sprechen könnte, aber heute soll es ausschließlich um das Thema der Rentengerechtigkeit gehen. Schon im Einigungsvertrag 1990 wurde die Angleichung der Löhne und Renten versprochen. Jedem war damals klar, dass dies nicht von heute auf morgen realisiert werden kann. Aber dass die Angleichung nach 30 Jahren immer noch nicht abgeschlossen worden ist, hätten wohl die wenigsten gedacht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in der Vergangenheit sehr viele Gespräche mit Betroffenen geführt. Ein Bergmann äußerte einmal den Tränen nah, dass es ihm nicht um das Geld ginge, sondern ums Prinzip, um Gerechtigkeit und Anerkennung sowie Wertschätzung seiner schweren Arbeit, die er damals im Bergbau zu verrichten hatte. Werte Staatsregierung! Werte Abgeordnete! Wir dürfen diese Menschen und die weiteren 16 Berufs- und Personengruppen nicht im Regen stehen lassen. Wir müssen ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Wir dürfen nicht warten, bis sich die Thematik von selbst erledigt hat, denn schon heute ist beispielsweise nur noch die Hälfte der betroffenen Bergleute am Leben. Frau Staatsministerin Köpping, ich weiß, dass Sie sich für eine Lösung einsetzen und Rentengerechtigkeit walten lassen möchten. Ich ermuntere Sie: Verstärken Sie den Druck auf Landes- und Bundesebene noch etwas, damit diesen Menschen zu ihrem Recht verholfen wird. Sie können mit unserer Unterstützung rechnen. (Beifall bei der AfD) Wir teilen demzufolge größtenteils die Auffassung der Linksfraktion, da viele dieser Forderungen bereits von der AfD-Fraktion im Bundestag mit Anträgen vorgebracht worden sind und sich diese auch in unserem Wahlprogramm wiederfinden. Dennoch muss ich, bezogen auf Ihren Antrag, etwas Kritik äußern. Das Erste wurde bereits angesprochen. Sie wollen eine sofortige Angleichung der Rentenwerte Ost und West und nicht bis 2025 warten. Das ist gut gemeint und grundsätzlich unterstützenswert, nur muss man sich in diesem Zusammenhang zur Höherwertung der Löhne in den Ostländern äußern. Wie eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion in diesem Jahr zutage förderte, sind die Löhne im Osten auch heute immer noch im Mittel um etwa 700 Euro niedriger als im Westen. Deshalb wollen wir die Höherwertung solange beibehalten, bis die Löhne zwischen Ost und West angeglichen sind, damit es nicht zu neuer Altersarmut kommt. Diesen Aspekt blenden Sie leider in Ihrem Antrag aus, obwohl er bedeutend ist, wenn wir über diese Thematik sprechen. Zweitens sieht Ihr Antrag einen Ausgleichsfonds für die geschiedenen DDR-Frauen, von denen sehr viele in Armut leben, vor. Auch das ist zu begrüßen. Für die anderen Berufs- und Personengruppen haben Sie leider keinen konkreten Vorschlag gemacht und auch nicht erwähnt, wer das bezahlen soll. Obwohl ich mir durchaus vorstellen könnte, dass auch Sie eine Finanzierung vonseiten des Bundes möchten. Als AfD-Fraktion wünschen wir uns eine gerechte Lösung für alle. Wenn es nicht zu einer einheitlichen Lösung kommen sollte, könnte man die Bergleute mit einer Einmalzahlung und die geschiedenen DDR-Frauen mit einem monatlichen Rentenaufschlag plus Ausgleich für entgangene Rentenzahlungen berücksichtigen. In verschiedenen Gesprächen mit Betroffenen wurden genau diese Vorschläge für annehmbar gehalten. Drittens muss geklärt werden, wer das alles bezahlt. Nicht nur bei der Rentenangleichung, sondern auch wenn es um die benachteiligten Berufs- und Personengruppen geht, sehen wir als AfD in erster Linie den Bund in der Pflicht. Ich fasse zusammen: Wir wollen erstens, dass die Höherwertung der Löhne bei der Rentenberechnung solange beibehalten werden muss, bis die Löhne zwischen Ost und West ausgeglichen sind. Zweitens, mindestens einen Rentenaufschlag und eine Einmalzahlung unter Berücksichtigung entgangener Rentenzahlung – Stichwort „steuerfinanzierter Ausgleichsfonds“. Drittens, eine komplette Übernahme der Finanzierung durch die Bundesebene für alle betroffenen Personen und Berufsgruppen, damit endlich nach Jahren des Ringens und nach 30 Jahren Wiedervereinigung diese Ungerechtigkeit endgültig zu den Akten gelegt werden kann. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
