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Kay Ritter

CDU 01.10.2020 Sitzungen 7/15

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Schaper, wenn man bösartig wäre, könnte man ja sagen, wir haben gerade das selbsternannte soziale Gewissen dieses Landes gehört. Aber so weit wollen wir es ja nicht bringen. (Zurufe von den LINKEN) – Ja. Es passt ganz gut ins Bild, drei Tage vor dem Jubiläum des 30. Jahrestages unserer Bundesrepublik Deutschland. Das zieht sich heute schon den ganzen Tag durch, mit diesem Titel, der im Übrigen schon mit gleichem Inhalt, nur mit anderer Überschrift im Jahr 2017 hier in diesem Hohen Haus debattiert wurde, Öl ins Feuer zu gießen. Meine Damen und Herren! „Ein Topf für alle“ nannte Ihre Partei am Dienstag eine Veranstaltung in Grimma. Dieses Thema hatte durchschlagenden Erfolg, würde ich sagen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Dann haben wir alles richtig gemacht!) Der Titel bringt es aber auf den Punkt. Ich zitiere einmal Ihre Kollegin Tändler-Walenta, die die Worte Anspruch und Wirklichkeit gestern zwar in einem anderen Zusammenhang verwendete, wo es aber punktgenau passte. Meine Damen und Herren! Den Anspruch der LINKEN kennen wir. Wir haben es gehört: ein Topf für alle. Kommen wir aber mal zur Wirklichkeit. Die Rentenüberleitung im Speziellen, wie auch das Rentensystem im Allgemeinen, zeichnet sich durch eine sehr hohe Komplexität aus. Vorwiegend geht es um die Schwerpunkte aktuelle Rentner und zukünftige Rentengenerationen. Die Themen sind im Komplex zu sehen; das sehen Sie sicherlich genauso. Wie bereits erwähnt, sind sie so komplex, dass man eine mehrstündige Diskussion darüber führen könnte. Daher nenne ich nur wesentliche Punkte. Wir haben hier fünf Minuten, die nicht reichen werden, um dies auszudebattieren. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie haben ja Redezeit!) Ich möchte gerne etwas zur Rente zu DDR-Zeiten sagen. Die hatte einen Grundversorgungscharakter bei niedrigem Rentenniveau. 1990 betrug die durchschnittliche verfügbare monatliche Rente bei Männern und Frauen in den neuen Bundesländern 302 Euro. In den alten Bundesländern waren es 544 Euro. Dazu kamen Subventionierung von Lebensmitteln und Heizmitteln. Wie ist der aktuelle Stand der Rente? 2018 betrug die verfügbare monatliche Versichertenrente im Schnitt bei Männern und Frauen in den neuen Bundesländern 1 050 und in den alten Bundesländern 856 Euro. Das ist eine Steigerung für die neuen Bundesländer von über 240 %. Mit der Rentenüberleitung wurde den Bürgern in den neuen Bundesländern eine verlässliche Rente gegeben, und darauf kann man stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU) Mit der Rentenüberleitung hat sich seit 1991 eine aktive Entwicklung gezeigt. Der Rentenwert wurde von 51 % auf aktuell 97 % entwickelt. 2025 – Sie haben es angesprochen, Frau Kollegin Schaper – soll dies vollzogen sein. Das wurde auch gesetzlich im Bundestag beschlossen. Dem ist nichts entgegenzusetzen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Einige Jahre später!) Betrachten wir die Lohnentwicklung und das Lohngefälle. Die durchschnittlichen Löhne in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin waren geringer als in den alten Ländern; das wissen wir. Allerdings ist die Lohnlücke seit 2015 kleiner geworden. 2019 betrug der monatliche Bruttodurchschnittsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten in den neuen Ländern rund 2 850 Euro. Dies entspricht 85 % des durchschnittlichen Bruttoverdienstes eines Vollzeitbeschäftigten in den alten Ländern. Wir haben hier noch 15 % Lohnlücke. Sie hatten das vorhin auch schon erwähnt. Die Ursachen für Lohnunterschiede zwischen alten und neuen Ländern liegen in der geringeren Tarifbindung der Betriebe in den neuen Ländern und dem geringeren Anteil des gut zahlenden Gewerbes, vor allen Dingen von jüngeren Betrieben, und die geringeren Lebenshaltungskosten im Osten. Das können Sie nicht leugnen. Kommen wir noch einmal zum Lohnniveau. 2019 lag in Sachsen das mittlere Einkommen der rund 1,1 Millionen Vollzeitbeschäftigten bei 2 695 Euro im Monat. Das waren 108 Euro mehr als im Jahr 2018. Der bundesweite Schnitt lag bei 3 401 Euro. Was würde eine sofortige Rentenangleichung, wie von Ihnen gefordert, bedeuten? Eine vorgezogene Rentenangleichung ist nicht im Sinne Ostdeutschlands. Die klaren Verlierer einer Angleichung wären die jetzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern. Sie würden bei einer vorzeitigen Angleichung zwangsläufig die sogenannte Höherbewertung ihrer im Durchschnitt niedrigeren Ostlöhne verlieren. Der vorliegende Antrag schafft keine Gerechtigkeit, sondern neue Unzufriedenheit. Auch muss beachtet werden, dass das Lohngefälle nicht mehr schwarz-weiß zwischen Ost- und Westdeutschland besteht, sondern auch zwischen Nord- und Süddeutschland. Von daher ist der Antrag mit dieser Forderung abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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