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Rico Gebhardt

Die Linke 01.10.2020 Sitzungen 7/15

Ein Glück, dass ihre Fraktion Demokratie versteht, oder was?! – Weitere Zurufe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Damit ist Tagesordnungspunkt 5 beendet. Wir kommen zu Endlich Lebens- und Arbeitsleistungen und Versorgungsunrecht beenden der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Jahrzehntelang haben Rentnerinnen und Rentner wegen dieser Ungerechtigkeit massiv Geld verloren. Wer meint, jetzt wieder die Keule des „Jammerossis“ schwingen zu müssen, der hat es schlicht nicht verstanden und gefährdet damit gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zu diesen Ungerechtigkeiten kommt aber noch die Tatsache hinzu, dass in Sachsen der Durchschnittslohn deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt, sodass die Renten bei gleicher Leistung deutlich niedriger ausfallen. Die Sächsische Staatsregierung unternimmt leider nichts, um diese Ungerechtigkeit zu beenden. Zwar entdecken Sie das Thema vor wichtigen Wahlen immer wieder für sich, aber außer leeren Versprechen liefern Sie nichts. Zynisch könnte man behaupten, Sie setzen auf die biologische Lösung; denn wer 1990 im Alter von 65 Jahren in Rente gegangen ist, muss 100 Jahre alt werden, um die Renteneinheit zu erleben. Die meisten Menschen in Sachsen sterben laut dem Statistischen Landesamt Sachsen jedoch im Alter von 65 bis 85 Jahren. Wer also vor dem Jahr 2000 in Rente im Alter von 65 gegangen ist, hat nur eine sehr geringe Chance, die Renteneinheit zu erleben. Diese Menschen haben somit über Jahre hinweg eine regelrechte Entwertung ihrer Lebensleistung erfahren. Für uns als LINKE ist diese Ungerechtigkeit nicht hinnehmbar. Auch deshalb kämpfen wir seit Jahren um Gerechtigkeit, um eine schnelle Angleichung der Renten. Dies soll jetzt 2025 kommen, dann mit 35 Jahren Verzögerung. Auch die Menschen im Osten verdienen eine angemessene Wertschätzung ihrer Arbeit, denn ihre Arbeit ist nicht weniger wert als dieselbe in den alten Bundesländern. Ja, auch ich weiß, dass das Lohnniveau in der DDR niedriger war als in der damaligen BRD, aber die Lebenshaltungskosten waren auch niedriger. Sie müssten die Warenkörbe vergleichen, also die Kaufkraft in den jeweiligen Systemen, um dann festzustellen, dass dieses Argument eben nicht taugt, um Benachteiligung der Ostrentnerinnen und -rentner damit zu begründen, auch weil mittlerweile Menschen in Rente gegangen sind oder noch gehen, die den Großteil ihrer Erwerbstätigkeit erst nach 1990 geleistet haben. Denen können Sie zwar sagen, dass sie bis zu drei Jahrzehnte lang deutlich weniger als die Kollegen in den alten Bundesländern verdient haben, aber das ist ja genauso ein Skandal. Warum aber eine in Sachsen verdiente Mark weniger wert sein soll als in Baden-Württemberg, können Sie nicht erklären. Daran hat ja auch die Einführung des Euro nichts geändert. Bis 2025 soll für die Rentenberechnung jeder verdiente Euro in Ostdeutschland weniger wert sein als in Westdeutschland. Auch das Argument der Lebenshaltungskosten greift nicht, weil man in Dresden oder Leipzig inzwischen teils ebenso hohe Mieten zahlt wie in Stuttgart oder Dortmund. Und ob Sie die Butter im Lidl in Zwickau oder Saarbrücken kaufen, macht überhaupt keinen Unterschied. Sie können sich also nicht winden und wenden, wie Sie wollen. Sie können diese seit 30 Jahren bestehende Ungerechtigkeit nicht schönreden. Sie können nicht rechtfertigen, was eben nicht zu rechtfertigen ist. Deshalb fordern wir, dass die Angleichung der Rentenwerte Ost und West unverzüglich vollzogen wird. Selbstverständlich sind die daraus entstehenden Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren, weil es versicherungsfremde Leistungen sind. Unter großer Benachteiligung leiden bis heute die in DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Anders als in der BRD, gab es für sie in der DDR keinen Versorgungsausgleich, weil Frauen nicht durch abgeleitete Ansprüche von ihren Männern abhängig bleiben sollten. Dem standen aber in der DDR andere Begünstigtenregelungen gegenüber, wie die freiwillige Versicherung bei beruflichen Auszeiten, großzügige Regelungen bei Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Familienangehörigen. Diese wurden jedoch im Zuge der Überführung des DDR-Rentensystems in das bundesdeutsche System einfach gestrichen, ohne den Betroffenen einen Ausgleich zu verschaffen. Die Folge ist, dass die in der DDR geschiedenen Frauen weniger Rente erhalten, und wenn sie zu DDR-Zeiten wenig oder gar nicht gearbeitet haben, von extremer Altersarmut betroffen sind. Seit 30 Jahren kämpfen diese Frauen um ihr Recht. Sie gingen mit unzähligen Klagen bis vor höchste europäische Gerichte. Es gab etliche Bundesratsinitiativen, die von der jeweiligen Bundesregierung samt und sonders abgelehnt wurden. Sogar der Ausschuss der Vereinten Nationen hat sich 2017 mit dem Thema beschäftigt und der Bundesrepublik empfohlen, ein Entschädigungssystem zu etablieren. Geschehen ist bislang nichts – außer Versprechen. Wir fordern daher die Staatsregierung auf, auch in dieser Angelegenheit gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat auf eine Lösung zu drängen. Ein weiteres Beispiel, wie unsozial der Freistaat mit den berechtigten Ansprüchen umgeht, erfahren die ehemaligen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR, die nach 1989 weiterhin tätig waren und sind. Während die Zulagen für Polizistinnen und Polizisten der BRD entsprechend dem bundesdeutschen Besoldungsrecht neben dem eigentlichen Grundsold voll ruhegehaltsfähig sind, ging das Verpflegungs- und Bekleidungsgeld, das ehemalige Volkspolizisten vor 1990 zusätzlich zu ihren Bezügen erhielten, lange Zeit nicht in die Rentenberechnung ein. Hiergegen wehren sie sich vehement, und es gibt mittlerweile 10 000 Betroffene hier in Sachsen. Unterdessen wächst die Unzufriedenheit unter den Betroffenen, und das zu Recht. Erst am 7. September, also vor reichlich drei Wochen, hieß es auf der Internetpräsenz des MDR: „Geld aus dem Härtefallfonds erst 2023? Wird die Hoffnung vieler Ostrentner erneut enttäuscht?“ In der Meldung heißt es, dass die Lösung einer einmaligen Abfindungszahlung in Höhe von circa 20 000 Euro vom Tisch ist und dass es den erhofften Gerechtigkeitsfonds nicht geben wird. Weiter: Sofern das Geld fließt, dann nur für sogenannte echte Härtefälle, also Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen unterhalb von circa 811 Euro netto im Monat liegt, aber auch das nicht vor 2030. Somit gehen 98 % der betroffenen Rentnerinnen und Rentner komplett leer aus. Das ist ein Skandal, das ist eine Entwertung von Lebensleistung und das ist alles andere als gerecht. (Beifall bei den LINKEN)

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