Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch immer werden die Menschen in Ostdeutschland systematisch bei der Rentenberechnung benachteiligt. So haben wir im 30. Jahr der Einheit immer noch zwei unterschiedliche Berechnungssysteme. Ein erarbeiteter Rentenpunkt im Osten ist weniger wert als im Westen Deutschlands. Der Rentenwert, der dies ausdrückt, ist zum 1. Juli 2020 in den alten Bundesländern von 33,05 Euro auf 34,19 Euro und in den neuen Bundesländern von 31,89 Euro auf 33,23 Euro gestiegen. Wir haben somit immer noch eine Gerechtigkeitslücke, die zugegebenermaßen kleiner geworden ist, aber noch fast einen Euro je Rentenpunkt beträgt. In absoluten Zahlen bedeutet das eine Standardrente in Höhe von 1 537,20 Euro im Westen und in Höhe von 1 495,00 Euro im Osten. Wer in Zwickau 45 Jahre lang immer den bundesdeutschen Durchschnittsverdienst erzielt hat, bekommt über 40 Euro weniger, als wenn er in irgendeiner Stadt in Baden-Württemberg gearbeitet hätte. Das können Sie doch niemandem mehr vermitteln, nicht im 30. Jahr nach 1989.
