Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die beste Prävention vor einer übertragbaren Krankheit ist nun einmal die Impfung. Sie schützt den Einzelnen vor Ansteckung und Erkrankungen und natürlich die Allgemeinheit vor der Ausbreitung einer Krankheit. Lässt sich eine Vielzahl an Personen impfen, wird die Infektionskette von Mensch zu Mensch unterbrochen. Ich mache das heute so ausführlich, weil es immer wieder notwendig ist zu wiederholen, was auf der einen Seite notwendig ist, und auf der anderen Seite zu sagen, was wir tun. Ein Beispiel für einen Erfolg in der Elimination impfpräventabler Krankheiten ist Polio. Seit dem Jahr 2002 gilt Europa als poliofrei. Dennoch kann es aufgrund von Reisen vorkommen, dass das Virus aus einem betroffenen Gebiet in ein poliofreies Gebiet eingeschleppt wird. Aus diesem Grund ist die Beibehaltung hoher Durchimpfungsraten äußerst wichtig, um für diese Fälle Krankheitsausbrüche zu verhindern. Eines der aktuellsten Beispiele der letzten Zeit – darüber wurde heute schon viel gesprochen – ist die Masernschutzimpfung. Seit dem 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention, das sogenannte Masernschutzgesetz, in Kraft. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Besonders bei Kindern unter fünf Jahren und bei Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Die bundesweite Impfquote für die von der Ständigen Impfkommission empfohlene zweite Masernschutzimpfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten liegt bei nur 73,9 %. Für eine erfolgreiche Eliminierung der Masern sind aber mindestens 95 % nötig. Die Einführung des Masernschutzgesetzes soll diese Impflücken im besten Fall schließen. Dabei bedingt die Impfpflicht keinen Zwang zum Impfen; auch das kann ich nur wiederholen. Dies wird ausdrücklich vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Beantwortung von Fragen zum Masernschutzgesetz betont. Die Einführung des Masernschutzgesetzes wird nur zum Teil die Impflücken schließen können. Zusätzlich sollte aber weiterhin der Fokus auf niedrigschwelligen Impfangeboten liegen, um bestehende Impflücken bei Masern und anderen impfpräventablen Krankheiten zu schließen bzw. die Impfquoten zu steigern. Das ist auch das, was Sie immer wieder ansprechen. Deswegen nenne ich das alles noch einmal so ausführlich. Um die Impfbereitschaft zu steigern, wurden in der Vergangenheit Angebote der Aufklärung und Beratung durch die Staatsregierung verfolgt. Hierzu wird in der Stellungnahme zum Antrag umfänglich ausgeführt. Ich möchte hier nur vereinzelt darauf eingehen, da meine Vorrednerinnen schon darauf eingegangen sind. Ich mache es trotzdem noch einmal, weil man es nicht oft genug wiederholen kann. So wurden unter anderem verschiedene Aufklärungskampagnen durchgeführt und zum Beispiel Informationsangebote bereitgestellt. Im Rahmen des Projektes „Impfbus“, einer mobilen Arztpraxis, wurden im Jahr 2019 elf verschiedene Berufsschulzentren in sieben sächsischen Landkreisen aufgesucht, um vor Ort Impflücken bei Kindern und Erwachsenen zu schließen. Da die Altersgruppe der jungen Erwachsenen zu einer Bevölkerungsgruppe mit unterdurchschnittlichen Impfquoten gehören und meist nur sehr wenige Arztbesuche, bei denen es eine Impfberatung gibt, stattfinden, war die Aktion des Impfbusses im vergangenen Jahr eine gute Gelegenheit für junge Erwachsene, ihren Impfstatus kontrollieren zu lassen und sich eigenständig mit dem Thema Gesundheit und Impfen auseinanderzusetzen. Weitere niedrigschwellige Angebote der Staatsregierung – das war ja immer wieder ihr Aufruf – zur Steigerung der Inanspruchnahme von Impfungen bzw. der Impfbereitschaft sind beispielsweise die Initiierung von Impfumfragen, die Herausgabe von Impfbroschüren, aber auch die Bereitstellung von Lehrmaterial und Impfkoffern sowie die Durchführung der Impfkampagne „Sachsen impft“. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! An dieser Stelle darf nicht aufgehört werden. Ein weiteres wichtiges Ziel sind nicht nur die niedrigschwelligen Impfangebote, sondern eben auch der Abbau von Impfbarrieren. Häufig ist die letzte Impfung schon viele Jahre her. Bei manchen Krankheiten kann die einmalige Immunisierung im Kindes- und Jugendalter schon reichen, um einen lebenslangen Impfschutz zu erhalten. Bei einigen Krankheiten, zum Beispiel Tetanus, sollte man die Impfung jedoch regelmäßig auffrischen lassen. Auch bei Masern reicht eine einmalige Impfung im Kindesalter meist nicht aus. Hier gibt der Blick in den Impfpass Aufschluss über den aktuellen Impfstatus. Den Impfstatus zu überprüfen und damit Möglichkeiten zu schaffen, die Impfbereitschaft zu steigern, wird bereits jetzt im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung, der allgemeinen Schuluntersuchung in den Förderschulen und der schulärztlichen Untersuchung in der Klassenstufe 6 angeboten. Das Vorhalten eines Impfangebotes bei den Schulaufnahmeuntersuchungen für die Kinder liegt, je nach den vorhandenen Rahmenbedingungen, im Ermessen des jeweiligen Gesundheitsamtes, und die Entscheidung für oder gegen eine solche Impfung schlussendlich selbstverständlich bei den Sorgeberechtigten. Um Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu erreichen, bilden die Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 eine gute Möglichkeit, die Vollständigkeit des Impfausweises durch den Arzt überprüfen zu lassen. Diese werden von einigen Krankenkassen übernommen. Auf Länderebene gibt es die Diskussion, den Gemeinsamen Bundesausschuss aufzufordern, die Richtlinien der Gesundheitsuntersuchung anzupassen und die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen als Pflichtleistung in die Richtlinie aufzunehmen, um die Teilnahme an den Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen inklusive der zusätzlichen Untersuchungen zu erhöhen. Die Überwindung der Impfbarrieren durch Beratung und Aufklärung durch die Ärzte sind von enormer Wichtigkeit. Die Gesundheitsämter bieten Impfberatung sowie Impfsprechstunden an. Neben dem Sächsischen Impftag und Ähnlichem werden bereits Fortbildungen für andere impfende Ärztinnen und Ärzte angeboten. Zudem bietet das Sozialministerium regelmäßig Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter an. Eine digitale Lösung für den Impfpass sollte mit der elektronischen Patientenakte ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Ein elektronischer Impfpass bietet die Möglichkeit, über notwendige Impftermine zeitnah zu informieren. Meine Damen und Herren Abgeordneten! An dieser Stelle noch ein Hinweis zur aktuellen Situation: Wir stehen vor der Herbst- und Winterzeit, das heißt, auch vor der Grippesaison. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass auch Grippeschutzimpfungen eine gute Maßnahme zur Prävention gerade in diesen Zeiten, in denen wir immer noch mit Corona zu kämpfen haben, ist. Deshalb gilt unser Angebot: Nehmen Sie auch die Grippeschutzimpfung wahr! Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Staatsministerin Köpping. Die AfD hat jetzt die Möglichkeit für das Schlusswort. Herr Prantl, bitte.
