Simone Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man über die Impfpflicht spricht und die Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhöhen möchte, dann sollte man, glaube ich, als Partei und Fraktion zunächst Abstand davon nehmen, selber Falschaussagen zum Thema durch das Land zu tragen. Wenn die AfD-Fraktion möchte, dass sich mehr Menschen impfen lassen, dann sollte sie künftig darauf verzichten, ständig von Zwangsimpfungen zu halluzinieren und diese zu verkünden. Das wäre der erste sinnvolle Beitrag, um die Menschen in diesem Land nicht weiter in die Irre zu führen oder schlicht mit falschen Aussagen zu verunsichern. (Beifall bei der SPD) Genau das schafft, Herr Prantl, mehr Schaden als Nutzen. Grundsätzlich ist Impfen immer eine moralische Pflicht. Die Erhöhung der Impfquote, unter anderem durch Aufklärung sowie niedrigschwellige und aufsuchende Angebote, ist nicht ohne Grund im Koalitionsvertrag als Aufgabe klar geregelt. Aufklärungskampagnen und Informationsangebote der vergangenen Jahre haben genau darauf abgezielt. Im Jahr 2019 hielt der Impfbus in elf verschiedenen Berufsschulzentren. Vor Ort konnten die Berufsschülerinnen und -schüler ihren Impfausweis kontrollieren und fehlende Impfungen direkt nachholen lassen. Auch die Impfkampagne „Sachsen impft“ und der Sächsische Impftag bieten Gelegenheit, sich über das Thema zu informieren. Auch in den kommenden Jahren wird uns die Erhöhung der Impfquote begleiten; denn das Misstrauen gegenüber Impfungen, das in Teilen der Bevölkerung aufgrund von Falschinformationen und Lügen vorherrscht, lässt sich nicht so leicht abschütteln. Daher ist es umso wichtiger, dass alle Menschen, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, fundierte Informationen erhalten und sich mit Blick auf die Abwägung von Risiken einer möglichen Erkrankung im Vergleich zur Impfung beraten lassen können. Dass es sich der Bundestag bei der Masernimpfpflicht nicht einfach gemacht hat, zeigt allein die langwierige Diskussion im Vorfeld. Das war genau richtig. Es war keine einfache Entscheidung. Sie ist nicht im luftleeren Raum getroffen worden. Gerade bei Masern hat sich gezeigt, dass Aufklärung und Information in den vergangenen Jahren leider nicht die erwünschte Wirkung erzielt haben. Die Impfquoten für die zweite Impfung stagnieren seit Jahren. Immer wieder kommt es zu zeitlich begrenzten regionalen bis bundesweiten Ausbrüchen. Da Masern zudem eine der ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt ist, wurde ein Handeln der Bundesregierung notwendig; denn es gibt in unserem Land zum Beispiel Säuglinge oder Menschen mit beeinträchtigten Immunfunktionen, die mit dem Lebendimpfstoff nicht geimpft werden können und daher darauf angewiesen sind, dass so viele wie möglich immun gegen das Virus sind. Das ist, wie Frau Schaper schon sagte, gelebte Solidarität und Rücksichtnahme. Das Problem in Ihrem Antrag ist, dass sich viele Punkte erübrigen. So wird der Impfstatus von Kindern bereits im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung und der schulärztlichen Untersuchung in Klassenstufe 6 überprüft. Ein Erinnerungssystem für Impftermine wird bereits mit Blick auf einen digitalen Impfpass zwischen Bund und Ländern besprochen. Auch Maßnahmen zur Erhöhung der Teilnahme an den Kinder- und Jugend-Gesundheitsuntersuchungen sind bereits auf der Agenda. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine weitere Runde starten. Für die AfDFraktion spricht Kollege Prantl.
