Susanne Schaper
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag zielen Sie vor allem auf die Masernimpfpflicht ab. Als diese im Bundestag abgestimmt wurde, haben die AfD und die FDP als Einzige dagegen gestimmt, unter anderem weil sie in der Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sehen. Aufgrund von Verfassungsbeschwerden, die zumindest im Eilverfahren bereits im Mai 2020 abgelehnt wurden, wird sich jetzt noch das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema befassen müssen. Ich gehe davon aus, dass es die Verhältnismäßigkeit der Masernimpfpflicht bestätigen wird. Denn wie Sie im Punkt I selber feststellen, sind Impfungen „ein wirksames und sinnvolles Mittel des Infektionsschutzes“. Schön, dass das bei Ihnen angekommen ist. Aber wenn man die Antragseinbringung oder den Antrag selbst hört und liest, dann kann es sich ganz offensichtlich nur um eine kognitive Dissonanz handeln. Gerade beim Thema Masern haben wir trotz umfangreicher Aufklärung auch über die Folgeerkrankungen nachzudenken. Denn insofern stimmt die Milchmädchenrechnung auch nicht ganz. „Es stirbt keiner an Masern“, das ist richtig, weil korrekterweise in der Statistik an der Folgeerkrankung SSPE, einer tödlich verlaufenden Erkrankung des Gehirns, gestorben wird. Dafür gibt es, wie bereits erwähnt, keinen ausreichenden Impfschutz. Es gibt eben immer noch keine Herdenimmunität. Daher war es folgerichtig – ich bin mir sicher, dass das auch das Bundesverfassungsgericht so sehen wird –, dass die Masernimpfpflicht eingeführt wurde. Impfpflicht bedeutet im Übrigen nicht Impfzwang. Das ist wie bei der Maskenpflicht, die Sie als Kennzeichen einer Diktatur darstellen. Natürlich steht es Ihnen frei, den Mund- und Nasenschutz nicht zu tragen oder Ihre Kinder nicht impfen zu lassen. Aber dann müssen Sie auch mit den Konsequenzen leben. Gegenseitige Rücksichtnahme und Solidarität sind Werte, die der AfD völlig fremd sind. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie sind aber die nötige Voraussetzung dafür, dass alle Menschen frei und sicher leben können, dass sie vollständig am öffentlichen Leben teilhaben können. In Ihrem Antrag findet sich ein Sammelsurium von Maßnahmen. Manche haben sogar einen tatsächlichen Bezug zum eigentlichen Thema Impfen. Andere Vorschläge sind aber fast schon absurd. Was beispielsweise der durchaus gut gemeinte Vorschlag für die Bezahlung der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes in diesem Antrag zu suchen hat, erschließt sich mir überhaupt nicht. Natürlich muss der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Das muss aber generell erfolgen und nicht nur, um die Impfquoten zu erhöhen. Wie Sie den Punkt III.1 umsetzen wollen, bleibt im Dunkeln. Wie will man Informations-, Präventions- und Beratungsangebote spezifisch an Bevölkerungsgruppen mit unterdurchschnittlichen Impfquoten richten? Sie sollten einmal näher erläutern, wie das konkret aussehen soll. Sollen sich die Staatsministerien im Netz an Verschwörungsideologen und Impfgegner anschleichen, um dort unterschwellig für das Impfen zu werben oder darüber aufzuklären? Es ist doch in erster Linie Ihre Klientel, die der Wissenschaft in aktuellen Fragen misstraut, sei es der Klimawandel, sei es Corona oder sei es eben jetzt im Moment das Impfen. Sie sind es doch, die vor allem Unsicherheiten streuen und der Wissenschaft damit einen Bärendienst erweisen. Deshalb ist es eigentlich lächerlich, dass Sie sich hier aufspielen und so tun, als liege Ihnen wirklich etwas an einer höheren Impfquote. Absurd wird es in Punkt III.3. Warum soll der Impfstatus der Eltern bei Schulaufnahmeuntersuchungen mit überprüft werden? Das erschließt sich auch nicht. Die Ärztinnen und Ärzte dort sind auf Kinder spezialisiert. Hier schießen Sie wie so oft über das Ziel hinaus. Es ist völlig unverhältnismäßig, den Impfstatus der Eltern zu überprüfen, wenn Kinder zur Schulaufnahmeuntersuchung geprüft werden. Auf der einen Seite reden Sie immer von Selbstverantwortung, auf der anderen Seite sprechen sie diese den Eltern bei der Schuleingangsuntersuchung ab und wollen Erziehungsberechtigte, die genügend zu tun haben, wenn ihre Kinder eingeschult werden sollen, damit unnötig gängeln. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kollegin Schaper, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
