Lars Kuppi
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für im Ehrenamt Tätige bei der freiwilligen Feuerwehr, dem Katastrophenschutz, den Rettungsdiensten, Sanitätsorganisationen und der psychosozialen Notfallversorgung in den Landtag einbringen. Dieser längst überfällige Schritt setzt die bisher leeren Versprechen der Staatsregierung um. Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und GRÜNEN aus dem letzten Jahr stellt fest, dass Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz einen wichtigen Beitrag zum Bevölkerungsschutz leisten. 2014 hieß es sogar im Koalitionsvertrag, dass die freiwilligen Feuerwehren und ihre ehrenamtlich tätigen Kameraden das Rückgrat des Brandschutzes im Freistaat Sachsen sind. Man wolle die freiwilligen Feuerwehren weiter stärken und so das Engagement und die Einsatzbereitschaft anerkennen und fördern. Schöne Worte – auf die von der Staatsregierung bislang wenig folgte. Förderung des Feuerwehrführerscheins und Jubiläumszuwendungen, das heißt, für 25 Jahre Einsatzbereitschaft gibt es zum Dank 200 Euro und das Ehrenzeideutsche Logistikwirtschaft, und man ist schnell in Prag, auch wenn dann der Blick aus dem schönen tschechischen Speisewagen mit dem herrlichen Svíčková vielleicht nicht mehr so schön ausfällt, wie das heute der Fall ist. Deshalb noch einmal: Wir wollen Fahrt frei für diese Strecke. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank für das Schlusswort an Herrn Kollegen Nowak. Wir werden jetzt über die Drucksache 7/3035 abstimmen. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen gilt diese Drucksache als beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist hiermit beendet. Wir kommen zum zur Änderung des Sächsischen Gesetzes und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Fraktion AfD chen geschenkt. Die Feuerwehrpauschale von 50 Euro erhält ohnehin die Gemeinde. Weder für den Aufbau einer Feuerwehrrente noch für eine Versicherungslösung wurde in den vergangenen Jahren etwas getan. Meine Damen und Herren! Echte Wertschätzung und Würdigung des zeitintensiven und gefährlichen Dienstes in den Einsatzeinheiten der freiwilligen Feuerwehren und den anderen Einheiten von Katastrophenschutz und Rettungsdienst sieht anders aus. (Beifall bei der AfD) Die freiwilligen Feuerwehren erfüllen die Pflichtaufgaben der Gemeinden zur Unterhaltung eines flächendeckenden Brandschutzes. Oftmals gestalten die Wehren auch das gesellschaftliche Leben in den Gemeinden maßgeblich mit und tragen so zur Attraktivität des ländlichen Raumes bei. Wenn die Regierungskoalition wirklich etwas gegen den Mitgliederschwund der freiwilligen Feuerwehren – circa 3 000 weniger Mitglieder seit 2010 –, für die Anerkennung des Ehrenamtes und zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen will, dann ist eine zusätzliche Altersversorgung für die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr im Freistaat Sachsen unumgänglich. Gleiches gilt selbstverständlich für das Ehrenamt im Katastrophenschutz und die freiwilligen Helfer der Rettungsdienste, Sanitätsorganisationen und der psychosozialen Notfallversorgung. Die Idee einer zusätzlichen Altersversorgung ist hier im Sächsischen Landtag nicht neu, und andere Bundesländer sind bereits deutlich weiter. Es war die CDU, die schon 2010 im Freistaat Thüringen für die gesetzliche Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sorgte. In Sachsen-Anhalt gibt es eine private Zusatzrente für die freiwilligen Feuerwehren und den Katastrophenschutz. Einzelne Kommunen in Nordrhein-Westfalen wie Düsseldorf und Ratingen haben ebenfalls eine Feuerwehrrente eingeführt. Unser Gesetzentwurf orientiert sich an der Regelung im Freistaat Thüringen. Im Gegensatz zur Thüringer Regelung wird der einzuzahlende Betrag vollständig vom Freistaat Sachsen bezahlt. Aufgrund der ohnehin schon bestehenden schwierigen Finanzlage wird von einer Mehrbelastung von Städten und Kommunen abgesehen. Über wie viel Geld sprechen wir eigentlich? Nach unserem Gesetzentwurf soll es mit vollendetem 60. Lebensjahr, dem Jahr des Ausscheidens aus dem aktiven Dienst, für jedes Dienstjahr eine Zusatzrente von 5 Euro monatlich geben. Der Anspruch entsteht bei einer Mindestdienstzeit von zehn Jahren. Eine Deckelung der zusätzlichen Altersversorgung nach oben ist nicht vorgesehen. Bei derzeit knapp 43 000 Feuerwehrleuten in der freiwilligen Feuerwehr und circa 7 000 weiteren ehrenamtlichen Helfern rechnen wir mit einem jährlichen Betrag von circa 3 Millionen Euro, der seitens des Freistaates bereitzustellen wäre. Dieser Betrag ist für den Freistaat finanziell verkraftbar. Meine Damen und Herren! Es ist wirklich an der Zeit, Prioritäten zu setzen und darüber nachzudenken, wer die Aufgaben des Gemeindewohls übernimmt und welche Anerkennung wir diesen Menschen zukommen lassen. Es sind nicht die imaginäre Zivilgesellschaft oder diverse Vereine, die sich ohnehin nur um Einzelinteressen von sogenannten Minderheiten kümmern. Nein, Bürger unseres Landes, die voll im Erwerbsleben stehen und Familien zu versorgen haben, opfern ihre Freizeit für die Sicherheit von uns allen. (Beifall bei der AfD) Während hier für andere die Fördermittel unerschöpflich sprudeln, gibt es für 25 Jahre Einsatzbereitschaft, schlaflose Nächte und Gefährdung von Gesundheit und Leben 200 Euro. Anstand und Dankbarkeit sehen anders aus. Es ist das Versäumnis der Staatsregierung, dass in den letzten zehn Jahren nichts Nennenswertes für die Stärkung des Ehrenamtes getan wurde. Uns ist vollkommen klar, dass die Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung die Mitgliederzahlen bei der freiwilligen Feuerwehr und dem Katastrophenschutz nicht automatisch ansteigen lässt. Wer sich für das Ehrenamt entscheidet, tut dies nicht aus finanziellen Erwägungen. Der Wunsch, anderen zu helfen und Kameradschaft zu erleben, wird weiterhin im Vordergrund stehen. Es ist aber ein erster Schritt für eine echte Wertschätzung des Ehrenamtes – jenseits von kostenlosen Lippenbekenntnissen und Ehrennadeln. Unser Gemeinwesen funktioniert, weil sich die Leistungsträger unserer Gesellschaft in ihrer Freizeit engagieren und sich um diejenigen kümmern, die in Not geraten. In Zeiten von Freitagshüpfern und Klimaaktionismus ist diese Tatsache leider völlig aus dem öffentlichen Blick geraten. Und während die Zivilgesellschaft in ein paar Jahren dem nächsten medialen Trend hinterherhechelt, werden die Männer und Frauen im Ehrenamt weiterhin zuverlässig und unaufgeregt ihren Dienst versehen. Es ist an der Zeit, diese Bürger besonders zu würdigen. Lassen Sie mich meine Ausführungen mit einem Zitat von Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller beenden, mit der er erst gestern in seiner Fachregierungserklärung die Rolle des Ehrenamts hervorhob. Zitat: „Ihr Einsatz – gemeint sind die Ehrenamtler – zeichnet ein Bild der Solidarität, der bürgerlichen Verantwortung und des Zusammenhalts. Dieses Bild ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und Verunsicherung von immensem Wert, denn Ehrenamt und freiwilliges Engagement machen den Kern einer aktiven Bürger- und Zivilgesellschaft aus, einer Gesellschaft, die beisammensteht.“ Diesen Worten müssen nun endlich Taten folgen. Ich bitte Sie daher um die Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank für die Einbringung an Herrn Kuppi von der AfD-Fraktion. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz an den Ausschuss für Inneres und Sport – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Damit ist Tagesordnungspunkt 4 beendet. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Impfquoten auch ohne Drucksache 7/2975, Antrag der Fraktion Wie gewohnt können hierzu die Fraktionen Stellung beziehen. In der ersten Runde beginnt zunächst die AfD als Antragstellerin, gefolgt von der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD sowie der Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt der AfD-Fraktion das Wort. Herr Kollege Prantl, bitte.
