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Sebastian Gemkow

01.10.2020 Sitzungen 7/15

Ich schaue einmal in die Zahlen; denn es ist sicher auch von Interesse, wie sich die Anträge entwickelt haben. Wir hatten mit Stand 28. August 6 454 Anträge auf die Hilfen und 2 629 Bewilligungen. Das heißt, ein ganz erheblicher Teil der Anträge ist entweder noch in Bearbeitung oder zum Teil abgelehnt worden. Es gab durch das Deutsche Studentenwerk Bitten um Optimierung, die an das BMBF herangetragen worden sind und zum Teil auch Berücksichtigung gefunden haben – nicht zuletzt auch die Verlängerung der Möglichkeit, die Hilfen zu beantragen. Dies war nur von Juni bis August dieses Jahres möglich und ist bis zum September verlängert worden. Insofern sind die Erfahrungen so, dass offensichtlich ein großer Teil diese Anträge gestellt hat. Ich schaue einmal, welche Gründe es für eine Ablehnung gegeben hat; das war ebenfalls bereits Gegenstand einer Nachfrage und wurde noch einmal aktualisiert: Es war zum Teil so, dass die Unterlagen nicht vollständig gewesen sind oder die pandemiebezogene Notlage nicht nachgewiesen werden konnte. Es ging ja im Rahmen dieser Hilfe – ob man das nun gut findet oder nicht – vor allem auch um die Frage, coronabedingte Einbußen abzufedern, und nicht darum, allgemeine wirtschaftliche Notlagen damit auszugleichen. Es gab Fälle, in denen die Kontostände zu hoch gewesen sind und deshalb die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben, oder auch Ablehnungen, die nach Fristablauf – beispielsweise für Nachbesserungen – ergehen mussten, weil nicht nachgebessert worden ist. – Dies vielleicht als Ausschnitt. (Zuruf des Abg. Holger Mann, SPD: Hat das Ministerium dort Termine für Nachbesserung vergeben?) – Das waren hauptsächlich die Wünsche des Deutschen Studentenwerkes, die dabei Einfluss gefunden haben. Ansonsten haben wir als Freistaat dafür vorgesorgt, dass für den Fall, dass die Mittel nicht ausreichen, auch unsererseits Möglichkeiten bestehen, auf Hilfen zuzugreifen. Insofern sind es eher informelle Kommunikationsprozesse, die uns an die Hand gegeben sind, um gegenüber dem BMBF für schnelle, zügige Verfahren zu sorgen. Ansonsten hat sich diese Hilfe aus unserer Sicht bewährt, insbesondere in Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten – auch bei der Förderung über BAföG –, Änderungsanträge schnell zu stellen und auf veränderte wirtschaftliche Situationen, zum Beispiel im Elternhaus, reagieren zu können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die erste Fragerunde. Wir beginnen wieder von vorn. Herr Fritzsche für die CDU-Fraktion, bitte schön.

Protokoll ↗